Hinweis: Aus internen Gründen kann die Funktion für die Urlaubsbeantragung in BayZeit aktuell nur im Bereich der zentralen Verwaltung genutzt werden. Stellen Sie daher bitte keine Urlaubsantr?ge in BayZeit, wenn Sie nicht in der zentralen Verwaltung besch?ftigt sind!
Grunds?tzlich für alle Besch?ftigten gilt: Nachdem die Urlaubsplanung mit Chef und Kollegen abgesprochen ist, wird der Urlaub in die Urlaubskarte eingetragen und muss dann vom Vorgesetzten abgezeichnet werden.
Die Besch?ftigten in der zentralen Verwaltung stellen zus?tzlich Ihren Urlaubsantrag auch über BayZeit.