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Zust?ndigkeiten - Aufgaben des Personalrat

Was macht Ihre Personalvertretung?

百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e Frage haben Sie sich bestimmt auch bereits gestellt, ohne auf Anhieb eine passende Antwort zu finden. Drücken die sich nur vor der Arbeit und machen sich einen sch?nen Lenz?

Die nachfolgenden Informationen sollen helfen, diese Vorurteile abzubauen und einen Einblick in die vielf?ltigen Aufgaben der Personalvertretung und deren Arbeitsweise zu geben:

Die Beteiligungsrechte der Personalvertretung

Grundlage für die Personalvertretungsarbeit ist das Bayerische Personalvertretungsgesetz, abgekürzt BayPVG. Die Formen der Beteiligung sind abgestuft nach Mitbestimmung, Mitwirkung und sonstigen Personalvertretungsrechten wie Anh?rung, Unterrichtung oder Anwesenheitsrecht.

Mitbestimmung hei?t, dass die Dienststelle Ma?nahmen nur mit Zustimmung der Personalvertretung durchführen darf. In verschiedenen F?llen kann die Personalvertretung auch die Initiative ergreifen. K?nnen Personalvertretung und Dienststelle sich nicht einigen, dann wird die strittige Angelegenheit zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und dem dortigen Hauptpersonalrat neu verhandelt. Letzte Instanz ist die so genannte Einigungsstelle unter Vorsitz eines neutralen Richters. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 ist das st?rkste Recht, das der Personalvertretung zur Verfügung steht, aber wie Sie weiter unten lesen k?nnen, ist dieses Recht doch in vielen F?llen eingeschr?nkt.

Mitwirkung bedeutet, dass von der Dienststelle beabsichtigte Ma?nahmen vor der Durchführung rechtzeitig, eingehend und mit dem Ziel der Verst?ndigung mit der Personalvertretung er?rtert werden müssen. Auch hier kann die Personalvertretung bei verschiedenen Angelegenheiten initiativ werden. In Streitf?llen entscheidet das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst nach Verhandlungen mit dem dortigen Hauptpersonalrat endgültig.

Viele der nun folgenden Beteiligungsrechte beinhalten auch Pflichten, d.h. die Personalvertretung muss sich mit diesen Ma?nahmen befassen und in der Regel innerhalb bestimmter Fristen schriftlich Stellung nehmen:

1. Mitbestimmung mit bindender Entscheidung der Einigungsstelle (teilweise mit Initiativrecht)

  • Beginn und Ende der t?glichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
  • Aufstellung des Urlaubsplans
  • Fragen der Lohngestaltung (wird jedoch weitgehend im Tarifvertrag geregelt)
  • Errichtung, Verwaltung und Aufl?sung von Sozialeinrichtungen
  • Durchführung der Berufsausbildung bei Arbeitnehmern
  • Ma?nahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunf?llen und sonstigen Gesundheitssch?digungen
  • Grunds?tze über die Bewertung von anerkannten Vorschl?gen im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesen
  • Gew?hrung von Unterstützungen, Vorschüssen, Darlehen und entsprechenden sozialen Zuwendungen, wenn der Besch?ftigte es beantragt
  • Inhalt von Personalfragebogen für Arbeitnehmer
  • Beurteilungsrichtlinien für Arbeitnehmer
  • Aufstellung von Sozialpl?nen einschlie?lich Pl?nen für Umschulungen zum Ausgleich oder zur Milderung von wirtschaftlichen Nachteilen, die den Besch?ftigten infolge von Rationalisierungsma?nahmen entstehen
  • Erlass von Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen für Arbeitnehmer

2. Eingeschr?nkte Mitbestimmung durch Verweigerungskatalog (