百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e Frage haben Sie sich bestimmt auch bereits gestellt, ohne auf Anhieb eine passende Antwort zu finden. Drücken die sich nur vor der Arbeit und machen sich einen sch?nen Lenz?
Die nachfolgenden Informationen sollen helfen, diese Vorurteile abzubauen und einen Einblick in die vielf?ltigen Aufgaben der Personalvertretung und deren Arbeitsweise zu geben:
Grundlage für die Personalvertretungsarbeit ist das Bayerische Personalvertretungsgesetz, abgekürzt BayPVG. Die Formen der Beteiligung sind abgestuft nach Mitbestimmung, Mitwirkung und sonstigen Personalvertretungsrechten wie Anh?rung, Unterrichtung oder Anwesenheitsrecht.
Mitbestimmung hei?t, dass die Dienststelle Ma?nahmen nur mit Zustimmung der Personalvertretung durchführen darf. In verschiedenen F?llen kann die Personalvertretung auch die Initiative ergreifen. K?nnen Personalvertretung und Dienststelle sich nicht einigen, dann wird die strittige Angelegenheit zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und dem dortigen Hauptpersonalrat neu verhandelt. Letzte Instanz ist die so genannte Einigungsstelle unter Vorsitz eines neutralen Richters. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 ist das st?rkste Recht, das der Personalvertretung zur Verfügung steht, aber wie Sie weiter unten lesen k?nnen, ist dieses Recht doch in vielen F?llen eingeschr?nkt.
Mitwirkung bedeutet, dass von der Dienststelle beabsichtigte Ma?nahmen vor der Durchführung rechtzeitig, eingehend und mit dem Ziel der Verst?ndigung mit der Personalvertretung er?rtert werden müssen. Auch hier kann die Personalvertretung bei verschiedenen Angelegenheiten initiativ werden. In Streitf?llen entscheidet das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst nach Verhandlungen mit dem dortigen Hauptpersonalrat endgültig.
Viele der nun folgenden Beteiligungsrechte beinhalten auch Pflichten, d.h. die Personalvertretung muss sich mit diesen Ma?nahmen befassen und in der Regel innerhalb bestimmter Fristen schriftlich Stellung nehmen: