Im Krankheitsfall melden Sie sich unbedingt beim Sekretariat Ihrer Abteilung bzw. Lehrstuhls (auf jeden Fall bei einer für die Weiterleitung der Krankmeldung berechtigten Person). 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e leitet die Information an das Personalreferat weiter.
Eine Arbeitsunf?higkeitsbescheinigung (AU) ist ab dem 4. Krankheitstag erforderlich. Hierbei werden die 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网tage gez?hlt, d.h. wenn Sie am Freitag erkranken und in der Folgewoche weiterhin krank sind, muss die AU am Montag der Dienststelle vorliegen.
Wenn Sie einen begonnenen Arbeitstag wegen Erkrankung vorzeitig beenden müssen, wird der begonnene Arbeitstag als ?Krankheitstag“ erfasst; die Sollzeit gilt als erfüllt.
Wenn Sie die T?tigkeit wieder aufnehmen, müssen Sie auch das in gleicher Weise melden.
Arztbesuche sind grunds?tzlich au?erhalb der Kernzeit vorzunehmen.
Nur in Ausnahmef?llen ist eine Arbeitsbefreiung für Arztbesuche unter Anrechnung auf die Arbeitszeit m?glich, z. B. bei akuten Erkrankungen oder Arztterminen, die nicht au?erhalb der Kernzeit stattfinden k?nnen. In diesem Fall stellen Sie bitte in BayZeit im Nachgang einen entsprechenden Antrag (?Arztstunden mit Anrechnung“).
Sollte es zu einem Arbeitsunfall kommen, muss dieser angezeigt werden. Im Falle eines Wegeunfalls muss zus?tzlich zur Unfallanzeige ein Wegeunfallbogen ausgefüllt werden. Bitte reichen Sie die Formulare in der Personalabteilung ein.