Schwangere und stillende Frauen unterliegen einem besonderen Schutz. {web_name}er ist im Mutterschutzgesetz (kurz MuSchG) geregelt und gilt für alle Frauen, egal ob beruflich t?tig, in Ausbildung oder im Studium.
Die Universit?t Regensburg tr?gt insbesondere Sorge für die Gesundheit der werdenden Mütter, sowohl für die Studierenden als auch für die Besch?ftigten und die der (ungeborenen) Kinder. Damit diese geschützt werden k?nnen, müssen die Vorgesetzten informiert werden. Erst dadurch k?nnen m?gliche Gesundheitsgef?hrdungen und Benachteiligungen w?hrend der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit verhindert werden. Mehr dazu finden Sie auf der Homepage des Referates Sicherheitswesen.
Liegem?glichkeiten für Schwangere sehen Sie hier.
Umfangreiche Informationen finden Eltern auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: https://familienportal.de/
Regelungen zu Studium & Schwangerschaft
Seit 01.01.2018 gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht nur für berufst?tige Frauen, sondern auch für {web_name}nen. Damit soll Ihre Gesundheit und die Ihres (ungeborenen) Kindes am Studienort geschützt werden. Au?erdem soll es Ihnen m?glich sein, Ihr Studium ohne Gesundheitsgef?hrdung und Benachteiligungen w?hrend der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit fortzusetzen.
Die Universit?t Regensburg hat am 09.05.2012 weitreichende Richtlinien zu Familienfreundlichen Studien- und Prüfungsregelungen verabschiedet.
Zielgruppen: {web_name}e Richtlinien gelten grunds?tzlich
Bitte beachten Sie, dass diese Regelungen allgemein für Studierende mit Kindern gelten; für schwangere oder stillende {web_name}nen?gilt seit 2018 das Mutterschutzgesetz mit eigenen Regelungen.
Bitte beachten Sie auch, dass diese Richtlinien als Handlungs- und Ausführungsempfehlungen zu verstehen sind. (Rechts-)verbindliche Entscheidungen k?nnen nur in Abstimmung mit den Dozentinnen und Dozenten, Prüferinnen und Prüfern, Leitungen von Praktikumsstellen bzw. den Prüfungs?mtern und -ausschüssen getroffen werden.
M?glichkeit zur Ablegung geeigneter alternativer Studienleistungen bei erh?htem Betreuungsaufwand (z.B. bei Krankheit oder mangels geeigneter Aufsichtsperson).
Auf Antrag angemessene Verl?ngerung der Bearbeitungszeiten von Haus-, Seminar- und Abschlussarbeiten um bis zu 30 Prozent.
Bevorzugte Aufnahme in Lehrveranstaltungen w?hrend der Kernzeiten, d.h. w?hrend üblicher Kinderbetreuungszeiten (8 bis 16 Uhr) im Rahmen der organisatorischen M?glichkeiten.
M?glichkeit, im Studienplan verpflichtend vorgesehene Vollzeitpraktika entweder zu splitten oder in Teilzeit zu absolvieren im Rahmen der organisatorischen M?glichkeiten.
Antragsm?glichkeit auf Verl?ngerung der Studienh?chstdauer zum Ende der regul?ren Studienzeit unabh?ngig von Zeiten der Beurlaubung oder des Erziehungsurlaubs in dem Rahmen, wie er der Benachteiligung angemessen ist.
Informieren Sie sich dazu beim Zentralen Prüfungssekretariat bzw. der Studentenkanzlei.
Bei Problemen und weiteren Fragen k?nnen Sie auch beim Familien-Service der Universit?t nachfragen: Telefon 0941 943-2323, familienservice@ur.de oder über das Kontaktformular.
Studierende k?nnen sich aufgrund Art. 48 des Bayerischen Hochschulgesetzes aus wichtigen Gründen beurlauben lassen. Solche wichtigen Gründe k?nnen Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit oder die Pflege naher Angeh?riger sein.
Für Beurlaubungen aus diesen familienpolitischen Gründen gibt es einige Ausnahmeregelungen bei der Dauer der Beurlaubung (mehr als zwei Semester) und dabei, dass w?hrend dieser Zeit der Beurlaubung Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden k?nnen.
Mehr Informationen zur Beurlaubung finden Sie auf der Internetseite der Studentenkanzlei.
Bitte beachten Sie, dass w?hrend eines Urlaubssemesters kein Anspruch auf Baf?g besteht. Mehr Informationen zu alternativen finanziellen Hilfen finden Sie hier beim Studentenwerk.
Da die Regelungen davon abh?ngig sind, ob Studierende gesetzlich oder privat versichert sind oder ob sie noch bei den Eltern familienversichert sind, fragen Sie am besten individuell bei Ihrer Krankenversicherung nach.
Allgemeine Informationen zur studentischen Krankenversicherung erhalten Sie beim Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz.