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Schwangerschaft & Mutterschutz

Schwangere und stillende Frauen unterliegen einem besonderen Schutz. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网er ist im Mutterschutzgesetz (kurz MuSchG) geregelt und gilt für alle Frauen, egal ob beruflich t?tig, in Ausbildung oder im Studium.

Die Universit?t Regensburg tr?gt insbesondere Sorge für die Gesundheit der werdenden Mütter, sowohl für die Studierenden als auch für die Besch?ftigten und die der (ungeborenen) Kinder. Damit diese geschützt werden k?nnen, müssen die Vorgesetzten informiert werden. Erst dadurch k?nnen m?gliche Gesundheitsgef?hrdungen und Benachteiligungen w?hrend der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit verhindert werden. Mehr dazu finden Sie auf der Homepage des Referates Sicherheitswesen.

Umfangreiche Informationen finden Eltern auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: https://familienportal.de/


Regelungen zu Studium & Schwangerschaft


Schwangerschaft & Mutterschutz

Schwanger im Studium

Seit 01.01.2018 gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht nur für berufst?tige Frauen, sondern auch für 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网nen. Damit soll Ihre Gesundheit und die Ihres (ungeborenen) Kindes am Studienort geschützt werden. Au?erdem soll es Ihnen m?glich sein, Ihr Studium ohne Gesundheitsgef?hrdung und Benachteiligungen w?hrend der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit fortzusetzen.


Was soll ich als schwangere oder stillende 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 tun?

  • Wenn Sie von Ihrer Schwangerschaft wissen oder wenn Sie Ihr Kind stillen, dann müssen Sie Ihren Studienort unter einem v?llig neuen Gesichtspunkt betrachten: Gibt es gesundheitliche Gef?hrdungen für mich, mein ungeborenes Kind oder das Kind, das ich stille?
  • Mutterschutz gilt meistens sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. W?hrend dieser Zeit müssen Sie auch dann nicht an Veranstaltungen teilnehmen, wenn Ort, Zeit und Ablauf verpflichtend vorgegeben sind oder Sie im Rahmen der hochschuleigenen Ausbildung ein Praktikum absolvieren. Sie k?nnen dennoch daran teilnehmen, wenn Sie dies m?chten. Für die anderen F?lle werden individuelle L?sungen gefunden, damit Sie die Studien- und Prüfungsleistungen erbringen k?nnen.
  • Damit die Universit?t Regensburg (UR) Sie dabei unterstützen kann, sollen Sie Ihre Schwangerschaft oder die Tatsache, dass Sie stillen, melden. Danach werden für Sie die Mutterschutzfristen festgesetzt und es wird für Sie im Zust?ndigkeitsbereich des Studiendekans / der Studiendekanin eine individuelle Gef?hrdungsbeurteilung erstellt. Mehr dazu finden Sie auf der Homepage des Referates Sicherheitswesen.
  • Nutzen Sie auch die pers?nlichen Beratungsangebote.

Bei wem soll ich mich melden?

  • Sie k?nnen sich zun?chst bei der Studentenkanzlei melden.
  • Wenn Sie ein allgemeines Informationsgespr?ch wünschen, wie Sie schwanger und mit Kind an der UR studieren k?nnen, steht Ihnen unser Familien-Service zur Verfügung. Dort k?nnen Sie auch die formale Meldung abgeben.
  • Nicht zuletzt sollten Sie mit Ihren Dozent/innen und Prüfer/innen über Ihre individuelle Situation sprechen, damit diese Sie bestm?glich unterstützen k?nnen.

Folgende Informationen ben?tigt die Universit?t von Ihnen:

  • zu Ihrer Person:
    • Name, Vorname
    • Immatrikulationsnummer
    • Studiengang, Semester
    • E-Mail-Adresse
  • zu Ihrem Kind:
    • Kopie des Teils des Mutterpasses mit dem voraussichtlichen Geburtstermin bzw. der Geburtsurkunde oder ?rztliche Bescheinigung
  • zu Ihrem Studienverlauf: Welche Lehrveranstaltungen wollen Sie im Semester / in den Semestern des Mutterschutzes und der Stillzeit besuchen oder welche Prüfungen ablegen?
    • Name der Lehrveranstaltung
    • Veranstaltungsnummer
    • Dozent/in
    • Prüfung
    • zust?ndiges Prüfungsamt
    • Prüfer/in
    • Termin

Weitere Informationen zum Mutterschutz:


Familienfreundliche Studien- & Prüfungsregelungen

Richtlinien zu den familienfreundlichen Studien- und Prüfungsregelungen

Die Universit?t Regensburg hat am 09.05.2012 weitreichende Richtlinien zu Familienfreundlichen Studien- und Prüfungsregelungen verabschiedet.

Zielgruppen: 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e Richtlinien gelten grunds?tzlich

  • für Studierende mit Betreuungsverpflichtungen für Kinder unter 14 Jahren,
  • für Studierende, die für nahe Angeh?rige als Betreuer eingesetzt sind,
  • für alle Studieng?nge der UR (Ausnahmen z.B. bei staatlichen Prüfungen wie Staatsexamen sind m?glich).

Bitte beachten Sie, dass diese Regelungen allgemein für Studierende mit Kindern gelten; für schwangere oder stillende 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网nen?gilt seit 2018 das Mutterschutzgesetz mit eigenen Regelungen.

Bitte beachten Sie auch, dass diese Richtlinien als Handlungs- und Ausführungsempfehlungen zu verstehen sind. (Rechts-)verbindliche Entscheidungen k?nnen nur in Abstimmung mit den Dozentinnen und Dozenten, Prüferinnen und Prüfern, Leitungen von Praktikumsstellen bzw. den Prüfungs?mtern und -ausschüssen getroffen werden.


Regelungsbereiche

1. Alternative Studienleistungen

M?glichkeit zur Ablegung geeigneter alternativer Studienleistungen bei erh?htem Betreuungsaufwand (z.B. bei Krankheit oder mangels geeigneter Aufsichtsperson).

2. Verl?ngerte Bearbeitungszeiten

Auf Antrag angemessene Verl?ngerung der Bearbeitungszeiten von Haus-, Seminar- und Abschlussarbeiten um bis zu 30 Prozent.

3. Bevorzugte Wahl von Lehrveranstaltungszeiten

Bevorzugte Aufnahme in Lehrveranstaltungen w?hrend der Kernzeiten, d.h. w?hrend üblicher Kinderbetreuungszeiten (8 bis 16 Uhr) im Rahmen der organisatorischen M?glichkeiten.

4. Flexibilisierung der Praktika

M?glichkeit, im Studienplan verpflichtend vorgesehene Vollzeitpraktika entweder zu splitten oder in Teilzeit zu absolvieren im Rahmen der organisatorischen M?glichkeiten.

5. Flexible Prüfungsterminierung

  • Kurzfristiger Prüfungsrücktritt auf formlosen Antrag (auch per E-Mail) beim zust?ndigen Prüfungsamt bis sp?testens eine Stunde vor Prüfungsbeginn. Wichtig: Nachweis über die Betreuungsverpflichtung z.B. bei Erkrankung des Kindes ist nachzureichen!
    Erforderliche Angaben: Bezeichnung der Prüfung, Prüfer/in, Prüfungsdatum und -uhrzeit.
  • Prüfungsbelastung soll in der Regel drei Prüfungen pro Woche nicht überschreiten. Daher sollen bei der Prüfungsterminierung die Belange der Studierenden mit Betreuungsverpflichtungen besonders berücksichtigt werden. Im Rahmen der organisatorischen M?glichkeiten soll sowohl eine bevorzugte Wahl des Prüfungstermins innerhalb des regul?ren Prüfungszeitraums bzw. die Vereinbarung inidividueller alternativer Prüfungstermine m?glich sein. Es kann auch eine Leistungserbringung in geeigneter alternativer Form stattfinden.

6. Verl?ngerung der Studienh?chstdauer

Antragsm?glichkeit auf Verl?ngerung der Studienh?chstdauer zum Ende der regul?ren Studienzeit unabh?ngig von Zeiten der Beurlaubung oder des Erziehungsurlaubs in dem Rahmen, wie er der Benachteiligung angemessen ist.

Informieren Sie sich dazu beim Zentralen Prüfungssekretariat bzw. der Studentenkanzlei.

Bei Problemen und weiteren Fragen k?nnen Sie auch beim Familien-Service der Universit?t nachfragen: Telefon 0941 943-2323, familienservice@ur.de oder über das Kontaktformular.


Beurlaubung

Beurlaubung aufgrund von Schwangerschaft, Mutterschutz und Kinderbetreuung oder Pflege naher Angeh?riger

Studierende k?nnen sich aufgrund Art. 48 des Bayerischen Hochschulgesetzes aus wichtigen Gründen beurlauben lassen. Solche wichtigen Gründe k?nnen Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit oder die Pflege naher Angeh?riger sein.

Für Beurlaubungen aus diesen familienpolitischen Gründen gibt es einige Ausnahmeregelungen bei der Dauer der Beurlaubung (mehr als zwei Semester) und dabei, dass w?hrend dieser Zeit der Beurlaubung Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden k?nnen.

Mehr Informationen zur Beurlaubung finden Sie auf der Internetseite der Studentenkanzlei.

Bitte beachten Sie, dass w?hrend eines Urlaubssemesters kein Anspruch auf Baf?g besteht. Mehr Informationen zu alternativen finanziellen Hilfen finden Sie hier beim Studentenwerk.


Krankenversicherung w?hrend der Beurlaubung/der Elternzeit

Da die Regelungen davon abh?ngig sind, ob Studierende gesetzlich oder privat versichert sind oder ob sie noch bei den Eltern familienversichert sind, fragen Sie am besten individuell bei Ihrer Krankenversicherung nach.
Allgemeine Informationen zur studentischen Krankenversicherung erhalten Sie beim Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz.


Studienunterbrechung

Neben der Beurlaubung vom Studium gibt es die M?glichkeit, das Studium für eine bestimmte Zeit ganz zu unterbrechen. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 geschieht durch eine Exmatrikulation.

Da eine erneute Immatrikulation unter Umst?nden sehr problematisch werden kann, sollte diese M?glichkeit von Studierenden nur im ?u?ersten Notfall in Erw?gung gezogen werden und wenn ziemlich sicher ist, dass das Studium überhaupt nicht mehr fortgesetzt werden soll.

Wichtig: Bitte lassen Sie sich unbedingt vor einer Exmatrikulation von den zust?ndigen Stellen (Zentrale Studienberatung, Fachstudienberatung, Studentenkanzlei, Prüfungs?mter) umfassend informieren, ob ggf. Zulassungsbeschr?nkungen, Neuerungen der Prüfungsordnung oder sonstige rechtliche ?nderungen zu erwarten sind.

Mehr Informationen zur Exmatrikulation finden Sie auf den Internetseiten der Studentenkanzlei.


Beratungsstellen & finanzielle Hilfen

Anlaufstellen an der UR bei Fragen zu ...

1. Studien- & Prüfungsorganisation

  • Meldestelle für schwangere/stillende 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网nen, Koordinierung der Abl?ufe, Urlaubssemester, Schutzfristen:?Studentenkanzlei
  • Prüfungsrechtliche Fragen: Prüfungssekretariate
  • Fragen zum Studienablauf, Hilfestellung für Nachteilsausgleich: Studiendekanat der jeweiligen Fakult?t, Studiengangskoordinator/innen

2. Gesundheitsschutz & Arbeitssicherheit

  • Gesundheitsschutz, Medizinische Beratung: Betriebs?rztlicher Dienst
  • Arbeitssicherheit allgemein, Gentechnik und Biostoffe, Gefahrstoffe, Strahlenschutz, R?ntgenstrahlung, optische Strahlung etc: Referat V/3 Sicherheitswesen
  • Spezielle Gef?hrdungen durch aktuelle Projekte im Laborbereich: Praktikumsleiter/innen, Laserschutzbeauftragte, Strahlenschutzbeauftragte, Beauftragte für Biologische Sicherheit, Projektleiter, Sicherheitsbeauftragte im jeweiligen Arbeitsbereich

3. Soziale Information & Beratung für 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网nen


Hier einzelne Links zu finanzielle Hilfen für Familien:

Weitere Informationen zum Thema Hilfen und Beratung finden Sie unter diesen Seiten:


Auslandsstudium


Speziell für Mitarbeiter:innen


Mutterschutzüberbrückungspauschale

Zur ?berbrückung der gesetzlich vorgeschrieben Besch?ftigungsverbote für werdende und stillende Mütter im Sinne der Mutterschutzvorschriften (MuSchG bzw. UrlMV) leistet die Universit?t Regensburg (UR) finanzielle Unterstützung in Form einer sog. Mutterschutzüberbrückungspauschale.

Sie dient als universit?tsweite Strukturma?nahme zur F?rderung der Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft.

Die Mutterschutzüberbrückungspauschale dient bei wissenschaftlichem Personal

  1. der Kompensation des aufgrund der Schutzfristen vor und nach der Entbindung bedingten Ausfalls von Lehre und Forschung bzw. von deren Einschr?nkung, sofern eine volle Vertretung der schwangeren Frau bzw. Mutter nicht m?glich ist (i.d.R. bei Beamtinnen oder bei bestimmten Drittmittel-Projekten),
  2. der Finanzierung personeller Unterstützung bei individuellen Besch?ftigungsverboten w?hrend der Schwangerschaft bzw. zur Unterstützung der experimentellen Labort?tigkeit von Schwangeren,
  3. der finanziellen Absicherung von Stipendiatinnen, wenn der Stipendiengeber die Finanzierung von Mutterschutzzeiten nicht vorsieht.

Weitere Infos hier

Kontakt für Rückfragen: Koordinationsstelle Chancengleichheit | Katja von Poschinger |?chancengleichheit@ur.de?| Telefon 0941 943-3581



Gleitzeit & Telearbeit

Beratungsstellen

Neben dem?Familien-Service?gibt es an der Universit?t Regensburg noch folgende Anlaufstellen:


Weitere Informationen zum Thema Hilfen und Beratung finden Sie unter diesen Seiten:


??????Hier einzelne Links zu finanzielle Hilfen für Familien:



  1. Verwaltung

Familien-Service

Logo des Familienservices

Verwaltungsgeb?ude Zi. 0.06
Universit?tsstra?e 31
93053 Regensburg

Telefon 0941 943-2323
familienservice@ur.de

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