Pflegebedarf ist ein Thema, mit dem man sich im Alltag wenig befasst. Wenn er dann aber eintritt, geschieht es oft ohne Vorwarnung und stellt die Betroffenen sowie ihre Angeh?rigen vor Fragen und Probleme, die ohne Hilfe schwer zu bew?ltigen sind.
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Auf diesen Seiten finden Sie hilfreiche Informationen und weiterführende Hinweise rund um das Thema Pflege, wie z.B. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und konkrete Hilfsm?glichkeiten für die Pflege daheim oder in station?ren Einrichtungen.
Erste kostenfreie Informationen rund um das Thema Pflege erhalten alle gesetzlich Versicherten beim Pflegeservice Bayern sowie bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse.
Regionale Beratung und Unterstützung für Pflegebedürftige aller Altersstufen, Angeh?rige und Interessenten bietet der Pflegestützpunkt Regensburg
Für private Krankenversicherte steht die Compass Pflegeberatung bei allen diesen Fragen zur Verfügung.
Der VDK bietet kostenlose online Vortr?ge zu den Themen Pflege, Vorsorgevollmacht, Rente und Schwerbehinderung, mehr dazu hier.
Beim bundesweite Pflegetelefon 030 / 20 17 91 31erhalten Sie Informationen zu h?uslicher Pflege, zu gesetzlichen Leistungen und Freistellungsm?glichkeiten.
Pflegefinder - Die Pflegeb?rse für Bayern vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Pr?vention
Gerne k?nnen Sie sich dazu aber auch an den Familien-Service der UR wenden.
Vortr?ge Digital
"Pl?tzlich pflegebedürftig" , Mo. 14.10.2024, 11 Uhr
Unverhofft kommt oft.
Die zumeist unerwartet eintretende Pflegebedürftigkeit eines Familienmitgliedes stellt alle Beteiligten vor eine Mammutaufgabe. Meist entpuppt sich die Situation als komplex und zeitintensiv. Ganz zu schweigen von der hohen emotionalen Belastung, die nicht selten an der eigenen Konstitution nagt. Was sollte ad hoc, mittelfristig und langfristig geregelt werden?
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Was Sie aus der Veranstaltung mitnehmen k?nnen:
Der Vortrag fungiert als Lotse im Pflege- und Versorgungsdschungel. Er gibt Ihnen eine erste ?bersicht und kleinschrittig Empfehlungen an die Hand, um die Situation nachhaltig unter Kontrolle zu bekommen.
"Der Weg zum Pflegegrad", Di. 05.11.2024, 11 Uhr
Schritt für Schritt zur guten Pflege.
Denn bei einer sich anbahnenden oder pl?tzlich eintretenden Pflegebedürftigkeit kommen rasch eine Menge ungekl?rter Fragen auf. Ist mein:e Angeh?rige:r schon pflegebedürftig? Wie und ab wann unterstützt die Pflegekasse? Um Leistungen der Pflegeversicherung nutzen zu k?nnen, muss ein Prozess zur Einstufung durchlaufen werden, welcher sich für den Laien oft undurchschaubar und im Ergebnis eventuell nicht zufriedenstellend darstellt.
Was Sie aus dem Vortrag mitnehmen k?nnen:
Der Vortrag durchleuchtet die notwendigen Schritte zur Erlangung des Pflegegrades und kl?rt über Besonderheiten und Hindernisse bei der Antragstellung und Begutachtung auf.
Weitere Schulungen für pflegende Angeh?rige
Anbieter: Fachstelle für pflegende Angeh?rigen bei Malteser in der Di?zese Regensburg
Pflegen -? einfach machen?!? Ein Online-Angebot für pflegende Angeh?rige
Pflegende Angeh?rige leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft, stehen aber oft vor gro?en Herausforderungen. Sie müssen die Bedürfnisse der zu Pflegenden mit ihren eigenen vereinbaren, sich um viele Fragen kümmern und dabei ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden nicht vernachl?ssigen.? Um pflegenden Angeh?rigen Unterstützung zu bieten, hat die Katholische Erwachsenenbildung ein Austausch-Angebot entwickelt. Es soll helfen, sich nicht allein zu fühlen, neue Perspektiven zu gewinnen, praktische Tipps zu erhalten und Ihre Ressourcen zu st?rken. Mehr Informationen finden Sie bei der KEB Regensburger Land oder bei Frau Mais unter Tel. 0941 597-2360 bzw. -2368.
Gespr?chskreis für pflegende Angeh?rige
Pflegende Angeh?rige erleben mit der Mehrfachbelastung Beruf – Familie – Pflege oft einen Balanceakt, dem sie kaum gerecht werden k?nnen. Hier ist es hilfreich und entlastend, sich auszutauschen und zu vernetzen. Daher bieten wir einen Gespr?chskreis für pflegende Angeh?rige bzw. ein kostenfreies Gespr?chsangebot an, jeweils am ersten Montag im Monat von 12.00 bis 13.00 Uhr. Anmeldung per E-Mail bitte unter: familienservice@ur.de
Der überwiegende Teil pflegebedürftiger Personen wünscht sich im eigenen h?uslichen Umfeld versorgt zu werden. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 stellt berufst?tige Angeh?rige vor gro?e Herausforderungen. Um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu verbessern wurden mit dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz Freistellungsm?glichkeiten geschaffen.
1.? Wenn sich ein akuter Pflegefall ergibt
Besch?ftigte haben das Recht, bei einem akuten Pflegefall ohne Ankündigungsfrist bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angeh?rigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung sicherzustellen. Für diese Zeit erhalten die pflegenden Personen Pflegeunterstützungsgeld. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 ist eine Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung für entgangenes Arbeitsentgelt w?hrend einer Pflegezeit von bis zu zehn Tagen. Es steht all jenen Besch?ftigten zu, die kurzfristig die Pflege eines nahen Angeh?rigen organisieren müssen. Der Antrag ist bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person zu stellen, siehe § 2 Pflegezeitgesetz und § 44a SGB XI
2. Wenn Sie für die Pflege mehr Zeit ben?tigen
Wenn Sie wegen Pflege eine Zeit lang ganz oder teilweise die Berufst?tigkeit unterbrechen m?chten, erhalten bis zu sechs Monaten Pflegezeit, bis zu drei Monate für die Begleitung in den letzten Lebensphase. Die Ankündigungsfrist betr?gt zehn Arbeitstage, siehe §3 Pflegezeitgesetz.
Für diese?Zeit k?nnen Sie beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen beantragen.
3. Wenn sechs Monate nicht ausreichen, k?nnen Sie nach dem FamilienPflegezeitgesetz bis zu zwei Jahre eine teilweise Freistellung für die h?usliche Pflege und ein zinsloses Darlehen beantragen. Dazu müssen Sie mindestens 15 Std. in der Woche arbeiten. Die Ankündigungsfrist betr?gt acht Wochen, siehe § 2 FPfZG und § 3 FPfZG.
Mit der Vorsorgevollmacht wird einer anderen Person das Recht einger?umt, stellvertretend für den Unterzeichner/die Unterzeichnerin der Vorsorgevollmacht zu handeln.
Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer oder rechtliche Betreuerin bestellen soll.
Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung k?nnen Sie für den Fall der sp?teren Entscheidungsunf?higkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Ma?nahmen einwilligen oder Sie diese untersagen.
Informationen und Formulare zu den Themen: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Weitere Informationen dazu finden Sie auch im Regensburger Leitfaden zur Vorsorge, (Stand 2019). Checklisten sowie eine Notfallmappe für Bevollm?chtigte und Vollmachtgeber ersehen Sie in diesem Leitfaden ab Seite 41.
Welche Wohn- und Betreuungsform passt?
Es gibt vielf?ltige M?glichkeiten und Unterstützungsformen für das Wohnen im Alter bzw. bei gr??erer Beeintr?chtigung.
Bei der Pflege daheim k?nnen Sie sich Unterstützung durch ambulante Pflegedienste holen. Ambulante Pflegedienste bieten Leistungen der Grund- und Behandlungspflege, sowie hauswirtschaftliche Versorgung in Kombination mit Pflege an. Bei Vorliegen eines Pflegegrades k?nnen Pflegesachleistungen, erbracht durch einen ambulanten Pflegedienst, mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Leistungen der Behandlungspflege werden von der Krankenkasse übernommen.
Unter Tagespflege (teilstation?re Versorgung) versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung. Hier finden Sie die entsprechenden Einrichtungen hierzu in Regensburg.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege k?nnen Sie z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Verhinderung bzw. Urlaub der pflegenden Angeh?rigen in Anspruch nehmen, hier finden Sie m?gliche Einrichtungen.
Pflege und Betreuung in Alten -und Pflegeheime: Wenn Senioren trotz der m?glichen Hilfestellungen und ambulanter Pflege ein Leben in der eigenen Wohnung nicht mehr führen k?nnen, haben sie die M?glichkeit, in eine vollstation?re Pflegeeinrichtung zu ziehen.
Darüber hinaus gibt es Seniorenwohnanlagen, Wohnen in generationenübergreifenden Wohnprojekten, im betreuten Wohnen zuhause, in ambulanten betreuten Wohngemeinschaften sowie Wohnen daheim mit Hilfe von Haushaltshilfen.
In dem Wegweiser der Stadt Regensburg werden die verschiedenen Wohnformen, Hilfen und Einrichtungen ausführlich dargestellt.
Wer einen Angeh?rigen pflegt oder selbst Pflege ben?tigt, ist oft auf fremde Hilfe angewiesen. Die Leistungen aus der Pflegeversicherung sind dabei eine wichtige Unterstützung für die Betroffenen. Die H?he der Leistungen sind von den Pflegegraden abh?ngig, die vom Medizinischen Dienst festgestellt werden.
Pflegegrade
Der Pflegegrad entscheidet, welche Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden k?nnen. Die Pflegegrade orientieren sich nach der Schwere der Beeintr?chtigungen der Selbstst?ndigkeit oder der F?higkeiten der pflegebedürftigen Person. Der Pflegegrad (insg. 5 Grade) wird mithilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt. Hier erfahren Sie mehr über die Pflegegrade und wie Sie einen Antrag stellen k?nnen.
Die Einstufung in Pflegegrade erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Der MDK prüft verbindliche Qualit?tsstandards in Pflegeeinrichtungen und er untersucht, ob und wie eventuell die Arbeitsf?higkeit erhalten oder wiederhergestellt werden kann.
Pflegefinder - Die digitale Pflegeb?rse für Bayern
Der Pflegefinder soll Bürgerinnen und Bürgern die Suche nach dem passenden pflegerischen Unterstützungsangebot erleichtern und bietet ihnen die M?glichkeit, bei Anzeige eines passgenauen und freien Angebotes direkt mit dem Anbieter in Verbindung zu treten. Das Portal umfasst bayernweit die pflegerischen Dienstleistungen und unterstützenden Angebote wie Pflegepl?tze in den diversen Ausrichtungen wie z. B. Dauer- und Kurzzeitpflege, ambulant betreute Wohngruppen oder Hospiz- und Palliativangebote sowie ambulante Angebote wie Pflegedienste oder die verschiedenen Beratungsangebote. Die Nutzung des Pflegefinders ist kostenfrei.
Die Anlaufstelle für ?lteren Menschen bietet viele hilfreiche Informationen und leitet pers?nliche Anliegen bei Bedarf an die entsprechenden Fachkr?fte weiter.
Im Online Seniorenportal finden alle Personen ab 50 Jahren Informationen zu Freizeitgestaltungen, ehrenamtliche T?tigkeiten, Bildungs- und Kulturangebote sowie Vergünstigungen.
Treffpunkt Seniorenbüro Hier finden Sie Angebote, die Senioren das Leben versch?nern, das Leben erleichtern, die Senioren weiterbilden und die Senioren zu Lehrern machen.
Bei der Fachstelle für Pflegende Angeh?rige im Seniorenamt der Stadt Regensburg finden Sie Informationen zu diversen Entlastungsangeboten, wenn Sie sich um Angeh?rige oder Freunde daheim kümmern.
Hilfe bei der Betreuung von Demenzkranken finden Pflegende in Selbsthilfegruppen und Helferkreisen. Das Team des Helferkreises Auszeit unterstützt und entlastet pflegende Angeh?rige und übernimmt stundenweise die Betreuung.
Unter dem Link Barrierefrei Leben e.V. gibt es Hilfsmittelberatung, Wohnraumanpassung und barrierefreie Bauberatung.
Die Verbraucherzentrale Bayern informiert über die Rechte als Patient oder Pflegebedürftiger.
Die unabh?ngigen Patientenberatung Deutschland bietet kostenfreie und neutrale Beratung.
Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. setzt sich für die St?rkung der Rechte von Bewohnerinnen und Bewohnern aller Heimarten und Wohnformen ein und k?mpft erfolgreich für Menschenwürde und Selbstbestimmtheit im Alter.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vertritt die Interessen ?lterer Generationen und setzt sich für ein aktives selbstbestimmtes ?lterwerden ein.
Verwaltungsgeb?ude Zi. 0.06
Universit?tsstra?e 31
93053 Regensburg
Telefon 0941 943-2323
familienservice@ur.de