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Informationen

Informationen/FAQs zum Betrieblichen Einliederungsmanagement (BEM)


Was bedeutet eigentlich BEM?

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Angebot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aufgrund l?ngerer Arbeitsunf?higkeit Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung ben?tigen.
Es handelt sich um ein wichtiges Hilfsangebot, das darauf abzielt,

  • die volle Arbeitsf?higkeit herzustellen,
  • erneuter Arbeitsunf?higkeit vorzubeugen,
  • den Arbeitsplatz zu erhalten bzw. Berufs-/Dienstunf?higkeit zu vermeiden.

Wann wird das BEM angewendet?

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird das BEM angeboten, wenn diese innerhalb eines Jahres l?nger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunf?hig sind. Es werden immer die letzten zw?lf Monate betrachtet, nicht das 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网jahr.


Wer ist für das BEM verantwortlich?

Gem?? § 167 Absatz 2 SGB IX ist der Arbeitgeber/Dienstherr zur Einleitung des BEM verpflichtet. Demnach ist die Universit?t Regensburg für die Durchführung des BEM verantwortlich.


Wie kommt es zu einem BEM?

Wenn Sie innerhalb eines Jahres l?nger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunf?hig sind, bietet Ihnen die Universit?t Regensburg das BEM schriftlich an. Sie erhalten dazu ein Schreiben von der Personalentwicklung. Sie erhalten das Angebot unabh?ngig davon, ob Sie Ihre T?tigkeit bereits wiederaufgenommen haben oder nicht. Im Rahmen der ersten Kontaktaufnahme werden Sie umfassend über das BEM, seinen Grund und seine Zielsetzung, die Art und den Umfang der erhobenen und verwendeten Daten sowie über die m?gliche Teilnahme weiterer Personen informiert.

Was immer im Rahmen des BEM vereinbart wird: Es kann nichts über Ihren Kopf hinweg veranlasst oder entschieden werden. Ihre Zustimmung oder Ablehnung wird zu Beginn des BEM eingeholt. Die Zustimmung kann im Laufe des BEM mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.


Ist das BEM für mich verpflichtend?

Die Annahme ist für Sie freiwillig. Sie allein entscheiden, ob Sie diese Hilfe annehmen m?chten oder nicht. Ihr Einverst?ndnis k?nnen Sie zu jedem Zeitpunkt des BEM-Verfahrens widerrufen.


Hat eine Ablehnung des BEM Folgen?

Die Ablehnung des BEM hat für Sie keine dienst- oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen.


Was wird im Rahmen des BEM dokumentiert?

Alle am BEM beteiligten Personen unterliegen der Schweigepflicht. In der Personalakte werden lediglich folgende Informationen abgelegt:

  • Das BEM-Angebot
  • Ihr Einverst?ndnis bzw. Ihre Ablehnung
  • Die im Rahmen des BEM vereinbarten bzw. erfolgten Ma?nahmen. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e werden in einem verschlossenen Umschlag aufbewahrt.


Jede weitere Dokumentation setzt Ihre ausdrückliche Zustimmung voraus. Sollten im BEM pers?nliche Daten, insbesondere medizinischer Art, aufgenommen werden, werden diese ebenfalls verschlossen in der Personalakte abgelegt.


Wer ist am BEM beteiligt?

Die BEM-Berater/-innen der BAD GmbH koordinieren im Auftrag der Universit?t Regensburgdas BEM und sind Ihre ersten Ansprechpartner/-innen. Selbstverst?ndlich haben Sie die M?glichkeit, weitere Personen hinzuziehen, z. B.

  • Personalrat
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Gleichstellungsbeauftragte/r
  • Betriebs?rztin/-arzt
  • Vorgesetzte/r
  • Vertreter/in der Personalabteilung

Weitere Personen werden nur hinzugezogen, wenn Sie damit einverstanden sind. Mit Ihrer Zustimmung k?nnen auch externe Stellen (z. B. Krankenkassen, Renten- oder Unfallversicherungstr?ger, Integrations?mter) oder sonstige Personen hinzugezogen werden.




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BEM

Fragen zum BEM?
Team Personalentwicklung/BEM
Tel. 0941 943 69009
personalentwicklung@ur.de