Dem BEM-Einladungsschreiben ist ein Antwortbogen beigefügt, auf dem Sie angeben k?nnen, welche Personen neben der/dem BEM-Berater/in am BEM beteiligt werden sollen.
Folgende Personen kommen z. B. in Betracht:
Der Zusammenschluss der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem Integrationsteam ist m?glich, aber nicht zwingend. Mit Ihrer Zustimmung k?nnen auch externe Stellen (z. B. Krankenkassen, Renten- oder Unfallversicherungstr?ger, Integrations?mter) hinzugezogen werden.
In einem streng vertraulichen Gespr?ch werden mit Ihnen die Ursachen für die Arbeitsunf?higkeit und deren Auswirkungen festgestellt, um gegebenenfalls den Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen zu erkennen (Situationsanalyse).
Gemeinsam werden - bei Bedarf auch in weiteren Gespr?chen - m?gliche L?sungsans?tze und konkrete Ma?nahmenpl?ne entwickelt. Die L?sungen und Ma?nahmen sind vielf?ltig und werden individuell auf Sie abgestimmt.
M?gliche L?sungsans?tze/Ma?nahmen sind u. a.:
Die im BEM mit Ihnen vereinbarten Ma?nahmen werden schriftlich im Protokoll festgehalten sowie fair und konstruktiv umgesetzt. Die Umsetzung der Ma?nahmen wird durch die/den BEM-Berater/-in begleitet. Die Verantwortung für die Umsetzung der Ma?nahmen liegt bei der Universit?t Regensburg bzw. bei der Führungskraft und der/dem Mitarbeiter/in.
Bei Bedarf werden mit Ihrem Einverst?ndnis ?nderungen am Ma?nahmenplan vorgenommen.
Das BEM ist abgeschlossen, wenn die vorher definierten Ziele erreicht bzw. die vereinbarten Aufgaben erfüllt wurden oder einvernehmlich festgestellt wurde, dass sie sich nicht erreichen bzw. erfüllen lassen.