Dem Referat Sicherheitswesen wurde die Koordination aller Belange bezüglich des Gentechnikrechts für die Universit?t Regensburg übertragen.
Jeglicher Schriftverkehr vom Antragsteller zur Regierung von Unterfranken muss deshalb über das Referat Sicherheitswesen an die Regierung von Unterfranken weitergeleitet werden!
Schriftverkehr, der direkt an die Regierung von Unterfranken gesandt wird, wird dort künftig nicht mehr angenommen. Dadurch entstehende zeitliche Verz?gerungen gehen daher zu Lasten des Antragstellers.
Anzeige Sicherheitsstufe 1 - Formblat AZ-S1
(DOCX-Dokument, Stand 15.12.2020)
beim?Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Formblatt Z (Kurzform)
(DOC-Dokument, Stand 05.97)
Formblatt Z (Langform)
(DOC-Dokument, Stand 05.97)
Merkblatt zu Begehungen gentechnischer Anlagen
(PDF-Dokument)
Entsprechend der Richtlinie für den Feuerwehreinsatz in Anlagen mit biologischen Arbeitsstoffen (vfdb-Richlinie 10/02) sind Arbeitsbereiche, in denen gentechnisch gearbeitet wird, über die bisherige Kennzeichnung hinaus für den Feuerwehreinsatz mit einem Brandschutzzeichen zu kennzeichnen.
Die Schilder müssen aus gepr?gtem Aluminium bestehen und sind unmittelbar neben jedem Zugang oder auf jeder Zugangstüre dauerhaft (geschraubt) zu befestigen.
Die Anbringung durch Kleben ist ungeeignet, da sich Kleber im Brandfall l?sen und die Schilder ihre Funktion verlieren würden.
Die Beschilderung für die vier Sicherheitsstufen nach der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) gibt folgende Tabelle wieder:
Sicherheitsstufe (GenTSV) | Beschilderung | Bedingungen für den Einsatz in der gentechnischen Anlage |
S 1 - Bereiche | BIO I | Die Einsatzkr?fte dürfen ohne Sonderausrüstung t?tig werden. Allgemeine Verhaltensregeln für den Einsatz in Laboratorien sind zu beachten. |
S 2 - Bereiche | BIO II | Einsatzkr?fte dürfen nur mit Sonderausrüstung und unter Einhaltung besonderer Hygienema?nahmen t?tig werden. Ausnahmen hiervon sind nur mit Zustimmung des Projektleiters, seines Vertreters oder des Beauftragten für die Biologische Sicherheit m?glich. |
S 3 / S 4 - Bereiche | BIO III | Einsatzkr?fte dürfen nur mit Sonderausrüstung und unter Einhaltung besonderer Hygienema?nahmen t?tig werden. |
Für die Beschaffung, die Finanzierung und die Montage der Schilder ist der jeweils verantwortliche Betreiber (i.d.R. der Lehrstuhlinhaber oder Arbeitskreisleiter) zust?ndig.
Die Schilder müssen eine Gr??e von 74 x 210 mm haben und aus 0,5 mm gepr?gtem Aluminium bestehen.
Alle gentechnischen Anlagen, die jetzt neu genehmigt werden, sind mit den Schildern zu kennzeichnen.
Gentechnische Anlagen, die bereits seit l?ngerem genehmigt sind, sollen in Absprache mit der Berufsfeuerwehr Regensburg sukzessiv nachgerüstet werden.
Der n?chste Grundkurs am Universit?tsklinikum Regensburg (UKR) findet unter der Leitung und Organisation von Herrn Dr. Benedikt Asbach von 18. bis 19. M?rz 2024 statt.
Veranstaltungsprogramm und Anmeldeformalit?ten
(PDF-Dokument, Stand: November 2023)
Der n?chste Aktualisierungskurs?am Universit?tsklinikum Regensburg (UKR) findet unter der Leitung und Organisation von Herrn Dr. Benedikt Asbach am 30.09.2024 statt.
Veranstaltungsprogramm und Anmeldeformalit?ten
(PDF-Dokument, Stand: 27.05.2024)
Kontakt: gentechnik.fortbildung@ur.de
FB033 - Hygieneplan Gentechnische Anlagen S1
(PDF-Dokument, Stand 19.05.2022)
FB034 - Hygieneplan Gentechnische Anlagen S2
(PDF-Dokument, Stand 19.05.2022)
Mitteilungspflicht des Betreibers bei Notf?llen in gentechnischen Anlagen: W?hrend üblicher Dienstzeiten: 0931/380-00 oder 0931/380-1282 (Regierung von Unterfranken).
Au?erhalb und w?hrend üblicher Dienstzeiten:?09131/6808 2500 (st?ndig besetzter Bereitschaftsdienst des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit LGL)
Erl?uterndes Schreiben der Regierung von Unterfranken
(PDF-Dokument, Stand 23.08.2011)
?bersicht Zulassungsverfahren
(PDF-Dokument, Stand 13.02.2010)
Merkblatt zum Vollzug des Gentechnikgesetzes
(PDF-Dokument, Stand 17.03.2011)
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