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Studienzuschüsse an der Universit?t Regensburg

Seit dem Wintersemester 2013/14 werden an der Universit?t Regensburg keine Studienbeitr?ge mehr erhoben. Die Einnahmen hieraus werden seither als sogenannte "Studienzuschüsse" aus dem Staatshaushalt kompensiert. Die Studienzuschüsse dienen zur Verbesserung der Studienbedingungen in folgenden Bereichen:?

  • Lehre
  • Studierendenservice
  • Infrastruktur

Der Senat der Universit?t Regensburg hat am 20.11.2024 die Anpassung der Satzung zur Verwendung und Verteilung der Studienzuschüsse beschlossen und der Pr?sident hat diese am 16.12.2024 genehmigt.

In der neuen Studienzuschusssatzung wird die Verteilung und Verwendung der Studienzuschüsse geregelt. Unter anderem die Verteilungsquote zwischen den Fakult?ten und zentralen Organisationseinheiten und das Genehmigungsverfahren. Hinzukommend die Regulatorik bezüglich Besetzungen Planstellen/Monitoring.

Die neue Satzung ist seit 16.12.2024 in Kraft.

Als rechtliche Grundlagen zur ?nderung der Satzung dienten die Bayerischen Ministerialbl?tter vom 15.08.2024 und? 06.11.2024 (Nr. 366/ 513)? sowie das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG).

-> Ministerialblatt

??->?Ministerialblatt

-> BayHIG


Die Studienzuschusssatzung ist auf foldender Seite zu finden:
?www.uni-regensburg.de/rechtsgrundlagen/studium/#studienzuschuesse


Rechtliche Rahmenbedingungen

Am 24.04.2013 hat der Bayerische Landtag beschlossen, ab dem Wintersemester 2013/14 keine Studienbeitr?ge mehr zu erheben. Die wegfallenden Studienbeitr?ge werden in voller H?he aus staatlichen Mitteln (Studienzuschüsse) kompensiert. Dabei sollen das Ziel die Verbesserung der Studienbedingungen und die Beteiligung der Studierenden beibehalten werden.

Aufgrund von Art. 9 Satz 1 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetztes (BayHIG) und unter Berücksichtigung der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 22.07.2024, Az. L.1-H1213.2.4.0/1/5 sind die Studienzuschüsse nun Bestandteil des Hochschulvertrages der Universit?t Regensburg. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网bezüglich erfolgte?die regulatorische Anpassung der Satzung zur Verwendung der Studienzuschüssen.

Weitere durch das Ministerium bereitgestellte rechliche Informationen erhalten Sie unter:?

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2024-513


Verteilung der Studienzuschüsse



  1. Studium

Studienzuschüsse

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Kontakt

Karin Metz-Brunner/

Carina Marh?fer

Telefon 0941 943-1581/7406
studienzuschuesse@ur.de