Seit dem Wintersemester 2013/14 werden an der Universit?t Regensburg keine Studienbeitr?ge mehr erhoben. Die Einnahmen hieraus werden seither als sogenannte "Studienzuschüsse" aus staatlichen Mitteln kompensiert. Die Studienzuschüsse dienen zur Verbesserung der Studienbedingungen in folgenden Bereichen:?
Der Senat der Universit?t Regensburg hat am 24.06.2015 eine neue Satzung zur Verwendung und Verteilung der Studienzuschüsse beschlossen.
In der neuen Studienzuschusssatzung werden die Verteilung und Verwendung der Studienzuschüsse geregelt. Unter anderem die Verteilungsquote zwischen den Fakult?ten und zentralen Organisationseinheiten und das Genehmigungsverfahren.
Die neue Satzung ist seit 29.06.2015 in Kraft.
Die Studienzuschusssatzung ist auf foldender Seite zu finden:
?www.uni-regensburg.de/rechtsgrundlagen/studium/#studienzuschuesse
Die erg?nzende Richtlinie k?nnen Sie hier einsehen.
Am 24.04.2013 hat der Bayerische Landtag beschlossen, ab dem Wintersemester 2013/14 keine Studienbeitr?ge mehr zu erheben. Die wegfallenden Studienbeitr?ge werden in voller H?he aus staatlichen Mitteln (Studienzuschüsse) kompensiert. Dabei sollen das Ziel die Verbesserung der Studienbedingungen und die Beteiligung der Studierenden beibehalten werden.
Zur Verwaltung der Studienzuschüsse wurde durch das bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine Verwaltungsrichtlinie nach Art. 5a Abs. 3 BayHSchG erlassen. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e finden Sie unter folgendem Link:
??Verwaltungsvorschrift zu den Studienzuschüssen
Genaueres regeln die Universit?ten in den Satzungen zu den Studienzuschüssen. Die aktuelle Satzung zur Verwendung und Verteilung der Studienzuschüsse gem?? Art. 5a des Bayerischen Hochschulgesetztes der Universit?t Regensburg vom 29. Juni 2015 ist auf folgender Seite zu finden.?
? /rechtsgrundlagen/studium/#studienzuschuesse
Seit dem 01.01.2023 findet das Bayerische Hochulinnovationsgesetzt (BayHIG) seine Gültigkeit. In diesem Zuge erfolgt eine Anpassung der Satzung sowie der Richtlinien zur Verteilung der Studienzuschüsse. Sobald die Satzung-/Richtlinienangleichung vollzogen wurde, informieren wir Sie.