Für Vorschl?ge zur Verwendung der Studienzuschüsse wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Fakult?tsverwaltung oder Fachschaftsvertretung. Für allgemeine Vorschl?ge wenden Sie sich an die Ansprechpartner in der rechten Spalte.
? Formulare für einen Antrag zur?Verwendung der Studienzuschüsse
Prozess der Antragstellung bis zur Verwendung der Studienzuschüsse
Die Fakult?ten und zentralen Organisationseinheiten der Universit?t Regensburg werden einmal j?hrlich aufgefordert, Antr?ge zur Verwendung der Studienzuschüsse für ein Haushaltsjahr zu stellen.
Dabei stehen für die Fakult?ten 70% der Verteilungsgrundlage zur Verfügung (kopfbezogene Verwendung). Den Fakult?ten wird anhand der gewichteten Studienf?lle eine Verwendungssumme vorgegeben. Bei der Zuweisung der kopfbezogenen Mittel wird der Anteil der Didaktikf?cher mit einer Zweckbindung ausgewiesen.
Die restlichen 30% stehen für Fakult?ten und zentrale Organisationseinheiten zur Verfügung. Es wird hierbei kein Richtwert vorgegeben, sondern bedarfsbezogen beantragt (bedarfsbezogene Verwendung).
Ein Sechstel dieser Antr?ge der bedarfsbezogenen Mittel soll bevorzugt für Antr?ge verwendet werden, die gemeinsam von Fakult?ten und zentralen Organisationseinheiten gestellt werden.
Für die kopfbezogenen Mittel haben die Fachschaften ein Vorschlagsrecht, sowie der Studentische Sprecherrat bei den bedarfsbezogenen Geldern.
FAK = Fakult?ten
ZOE = zentrale Organisationseinheiten
SZKF = Studienzuschusskommission der Fakult?ten
ZSZK = Zentrale Studienzuschusskommission
Die Verwendungsantr?ge der Fakult?ten werden in den jeweiligen Studienzuschusskommissionen der einzelnen Fakult?ten (SZKF) entschieden. Die Kommission besteht mindestens aus vier Mitgliedern und tagt mindestens einmal j?hrlich.
Alle bedarfsbezogenen Verwendungsantr?ge der Fakult?ten und zentralen Organisationseinheiten werden von der Zentralen Studienzuschusskommission (ZSZK) entschieden. Die Kommission besteht aus 12 Mitgliedern und tagt ebenfalls mindestens einmal j?hrlich.
Die Beschlüsse sowie die Antrags-/Ma?nahmenliste der Studienzuschusskommissionen der Fakult?ten sowie der Zentralen Studienzuschusskommission werden unverzüglich der Universit?tsleitung weitergeleitet. Die Universit?tsleitung übt die Rechtsaufsicht über die Beschlüsse aus. Des Weiteren entscheidet sie über Patt-Situationen und Entfristungsantr?ge in Personalangelegenheiten.
Der Pr?sident hat bei Abweichungen von hochschulpolitischen Zielen ein Vetorecht.
Abschlie?end werden die bewilligten Studienzuschüsse den Fakult?ten und zentralen Organisationseinheiten zur Verfügung gestellt und die Ma?nahmen umgesetzt (z. B. Personaleinstellungen, Anschaffung von Ger?ten, etc.).