Die Universit?tsleitung gibt die Ans?tze für kopf- und bedarfsbezogene Antr?ge für jeden Verwendungszeitraum bekannt. Alle Fakult?ten und zentralen Organisationseinehiten werden aufgefordert, Antr?ge zur Verwendung der Studienzuschüsse zu stellen. In den Antr?gen werden die Verbesserungen bezugnehmend auf den Stand ohne Verwendung der Studienzuschüsse dargestellt.
Entsprechende Formulare finden Sie unter:
FAK = Fakult?ten
ZOE = zentrale Organisationseinheiten
SZKF = Studienzuschusskommission der Fakult?ten
ZSZK = Zentrale Studienzuschusskommission
Für Vorschl?ge zur Verwendung der Studienzuschüsse wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Fakult?tsverwaltung oder Fachschaftsvertretung. Für allgemeine Vorschl?ge wenden Sie sich an die Ansprechpartner in der rechten Spalte.
Hier finden Sie den aktuellen Zeitplan.
?ber die Verwendung der kopfbezogenen Mittel in den Fakult?ten entscheidet eine nach Statusgruppen parit?tisch mit Professorinnen bzw. Professoren und Studierenden besetzte Studienzuschusskommission jeder Fakult?t. Die Kommission beschlie?t ferner über Antr?ge der Fakult?t an die Universit?tsleitung zur Entfristung von aus Studienzuschüssen finanzierten Stellen bzw. über Antr?ge zur Wiederbesetzung von aus Studienzuschüssen finanzierten Planstellen.
Die Entscheidung über die Verwendungsantr?ge für bedarfsbezogene Mittel obliegt der Zentralen Studienzuschusskommission (ZSZK). Die ZSZK setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
1. Vizepr?sidentin oder Vizepr?sident für Studium, Lehre und Weiterbildung als Vorsitzende oder Vorsitzender,
2. Kanzlerin oder Kanzler,
3. eine Vertretung der zentralen Organisationseinheiten auf Vorschlag des Senats mit einer Amtszeit von 2 Jahren,
4. drei Vertretungen der Professorinnen und Professoren auf Vorschlag des Senats mit einer Amtszeit von 4 Jahren,
5. Vorsitzende oder Vorsitzender des Studentischen Konvents,
6. Vorsitzende oder Vorsitzender des Fachschaftenrats,
7. ein vom Sprecherrat benanntes Mitglied des Sprecherrats,
8. drei Mitglieder der Fachschaftsvertretungen, die auf Vorschlag des Fachschaftenrats vom studentischen Konvent gew?hlt wurden.
Die Kommission beschlie?t ferner über Antr?ge der zentralen Organisationseinheiten an die Universit?tsleitung zur Entfristung von aus Studienzuschüssen finanzierten Stellen bzw. über Antr?ge zur Wiederbesetzung von aus Studienzuschüssen finanzierten Planstellen.?
Die Universit?tsleitung übt die Rechtsaufsicht über die Beschlüsse der Studienzuschusskommissionen aus, sie entscheidet bei Pattsituationen der Studienzuschusskommissionen. Der Pr?sident hat bei Abweichungen von hochschulpolitischen Zielsetzungen ein Vetorecht.
Abschlie?end werden die bewilligten Studienzuschüsse den Fakult?ten und zentralen Organisationseinheiten zur Verfügung gestellt und die Ma?nahmen umgesetzt (z. B. Personaleinstellungen, Anschaffungen von Ger?ten, etc.)