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Prüfungstermine Staatsexamen im Herbst 2025

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur ? Ersten Staatsprüfung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zum Ersten Prüfungsabschnitt des Fachs Sport und sportpraktische Prüfungen


Hinweise für die Zulassung und Termine für die mündlichen/praktischen Prüfungen werden auch in GRIPS (https://elearning.uni-regensburg.de/course/view.php?id=69209) bekannt gegeben.

Studien- und Prüfungsnachweise sind sp?testens zwei Arbeitstage vor dem Termin der ersten Einzelprüfung nachzureichen.

Als 'Arbeitstage' gelten die Arbeitstage an der zust?ndigen Au?enstelle des Prüfungsamts.



Termine für Staatsexamenprüfungen

  • Anmeldung: 01.12.2024 bis sp?testens 01.02.2025, siehe Onlineanmeldung
  • ?nderungen bis 15.05.2025
  • Rücknahme: 09.07.2025
  • schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit): 01.02.2025
    mit Verl?ngerung: 01.04.2025

Anmeldeformalit?ten

Die Onlineanmeldung muss ausgedruckt und unterschrieben im Original eingereicht werden. Sie k?nnen den Antrag auch ?fter ausfüllen, lediglich der bei uns eingereichte Antrag ist gültig.

Bitte reichen Sie zur?ersten?Anmeldung zu einer Staatsexamensprüfung (EWS) Ihre Geburtsurkunde (Originalausfertigung) mit ein. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e kann bei den jeweiligen Standes?mtern beantragt werden, sie muss mit der Erstanmeldung eingereicht werden. Sie erhalten die Geburtsurkunde nicht zurück. Die Anmeldung wird ohne vorliegende Geburtsurkunde nicht angenommen. Die Geburtsurkunde muss nur einmal abgegeben werden.

Bitte reichen Sie auch immer eine Studienverlaufsbescheinigung mit ein. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e k?nnen Sie in SPUR ausdrucken.

  • Das p?dagogisch didaktische Schulpraktikum wird durch den Eintrag im Lehramt Grund- und Mittelschule, sowie bei der Sonderp?dagogik in FlexNow nachgewiesen, bei Realschule und Gymnasium zus?tzlich durch Vorlage der Praktikumsbescheinigung.
  • Die Empfangsbest?tigung der Zulassungsarbeit oder die Gew?hrung des Nachtermines kann bis 01.02.2025 nachgereicht werden. Genaueres finden Sie unter Antr?ge und Formulare.
  • Werden geforderte Sprachkenntnisse durch das Abiturzeugnis nachgewiesen, legen Sie diese in beglaubigter Abschrift mit bei.
  • Bitte beachten Sie, dass alle bereits vorliegenden Unterlagen mit der Anmeldung eingereicht werden müssen. Nicht vollst?ndige Unterlagen k?nnen nachgereicht werden.
  • Fehlende Unterlagen bitte unter Angabe des Namen, Matrikelnummer, Lehramt und Prüfungstermins nachreichen - Scans reichen nicht aus!

Falls diese Unterlagen bereits aus einer früheren Anmeldung vorliegen, müssen Sie nicht nochmal eingereicht werden!


Schriftliche Prüfungen

  • voraussichtlich vom 31.07.2025 bis 02.10.2025
  • vorl?ufiger Terminplan schriftliche Prüfungen (noch nicht bekannt)

Bitte beachten Sie das Hinweisblatt zu Smartphones bzw. Smartwatches!


Praktische Prüfungen im Fach Kunst

  • voraussichtlich vom 31.07.2025 bis 05.12.2025

    praktische Prüfungstermine Kunst (Materialien, die mitzubringen sind, werden beim Lehrstuhl für Kunsterziehung bekannt gegeben!)

Mündliche Prüfungen und praktische Prüfungen im Fach Musik

  • mündliche Prüfungen: voraussichtlich vom 06.10.2025 bis 05.12.2025
  • praktische Prüfungen im Fach Musik: voraussichtlich vom 31.07.2025 bis 05.12.2025
  • Anmeldung für die mündlichen und praktischen Prüfungen: 01.06.2025 bis 21.06.2025
  • Anmeldeformular für die mündlichen/praktischen Prüfungen
    (Mit M?glichkeit zur Angabe eines Prüferwunsches - bitte melden Sie sich auch dann an, wenn es für Ihr Fach ohnehin nur einen Prüfer gibt; Bitte beachten Sie hierzu die Informationen auf oben stehendem Schreiben, nicht überall werden Prüferwünsche eingefordert.)
  • Die mündlichen/praktischen Prüfungstermine werden rechtzeitig, sp?testens zwei Wochen vor Beginn der mündlichen/praktischen Prüfungen bekannt gegeben.
  • Besonderheit bei den praktischen Prüfungen im Fach Musik: die im vorl?ufigen Terminplan bekannt gegebenen Zeiten sind 14 Tage vor den jeweiligen Prüfungen als endgültig anzusehen. Bei Termin?nderungen werden Sie danach pers?nlich informiert.
  • Muss der Termin einer Prüfung auf einen sp?teren Zeitpunkt verlegt werden, so muss die Mitteilung hierüber den betroffenen Prüfungsteilnehmern und Prüfungsteilnehmerinnen sp?testens am fünften Tag vor dem neuen Termin schriftlich zugehen (§ 21 LPO I).

Die Termine für die mündlichen/praktischen Prüfungen dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen an dieser Stelle nicht bekannt gegeben werden. Eine telefonische Bekanntgabe ist ebenfalls nicht m?glich.


Einsichtnahme

Der Termin für die Einsichtnahme steht noch nicht fest.



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Prüfungsverwaltung

 

201911apr Pr _fungsamt 0052-rs