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Antr?ge

Anerkennung eines ?rztlichen Attests

Sollte es Ihnen krankheitsbedingt nicht m?glich sein, an einer Prüfung teilzunehmen, müssen Sie unverzüglich ein ordnungsgem??es Attest im Original (keine Arbeitsunf?higkeitsbescheinigung!) und folgenden Antrag bei uns einreichen:?
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~ Antrag auf Anerkennung eines Attestes ~

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Der Antrag muss vollst?ndig ausgefüllt und eigenh?ndig unterzeichnet werden!

Hinweise:

  • Sollten Sie die Bearbeitungsfrist einer Hausarbeit/Seminararbeit aufgrund der im Attest geannten Prüfungsverhinderung verl?ngern wollen, müssen Sie sich direkt an den jeweiligen Lehrstuhl wenden.
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  • Die inhaltlichen Anforderungen an ein Attest entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
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    Erfüllt Ihr Attest nicht die dort genannten Anforderungen, kann dieses nicht anerkannt werden. In diesem Fall muss die Leistung mit "5,0 (Vers?umnis)" bewertet werden.
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  • Bei Anerkennung der krankheitsbedingten Prüfungsunf?higkeit wird in FlexNow schnellstm?glich nach Eingang "Anerkannte Krankheit (Attest)"?eingetragen. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网bezüglich erhalten Sie dann eine FlexNow-Benachrichtigung via E-Mail.
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Die Originalunterlagen (Antrag sowie Attest) k?nnen Sie per Post an uns schicken oder in den Briefkasten neben dem Eingang zum "Infozentrum Prüfungsamt" (Raum PT 1.1.12 D) einwerfen.


Anerkennung externer Leistungen

Hier wird unterschieden zwischen der Anerkennung von Leistungen aus dem Inland und dem Ausland. W?hlen Sie daher bitte den für Sie zutreffenden Antrag:?
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Der Antrag muss vollst?ndig und verst?ndlich ausgefüllt und von der Fachvertretung bzw. den Modulverantwortlichen unterschrieben und gestempelt werden. Beachten Sie bitte, dass die konkrete Modulbezeichnung samt -Nr. und Position mit angegeben wird!?

Hinweise:

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  • Bei "Bezeichnung der Leistung"?müssen Sie die im beigefügten Leistungsnachweis ersichtliche Kursbezeichnung eintragen. Gerne k?nnen Sie die entsprechenden Leistungen im Nachweis farbig markieren oder mit Nummerierungen arbeiten.?
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  • Einige Prüfungsordnungen geben Fristen zur Anrechnung vor (siehe §?"Anrechnung"). Nur wenn der Antrag innerhalb der dort genannten Frist vorgelegt wird, kann die Anerkennung stattfinden.
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  • Die Modulposition, für die Sie die Anerkennung beantragen, darf noch nicht belegt sein.
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  • Eine an der UR?nicht bestandene Leistung kann NICHT durch eine Anerkennung ersetzt werden. Die Wiederholungsprüfung hierfür ist an der UR?abzulegen.
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百利宫_百利宫娱乐平台¥官网en Antrag samt Best?tigungen/Leistungsnachweise (in Kopie) k?nnen Sie per Post an uns schicken oder in den Briefkasten neben dem Eingang zum "Infozentrum Prüfungsamt" (Raum PT 1.1.12 D) einwerfen.

Es ist auch m?glich, diese Unterlagen als PDF via E-Mail (pa.phil@ur.de) einzureichen. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 muss zwingend über die Ihnen zugewiesene stud.-Adresse geschehen. Beachten Sie, dass der Antrag von allen Beteiligten vor dem Einscannen eigenh?ndig im Original unterzeichnet werden muss.

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Beachten Sie bitte, dass eine gültige Immatrikulation Voraussetzung ist, um eine Anerkennung beantragen zu k?nnen!


Anerkennung von UR-Leistungen (z.B. aus einem Zusatzstudium)

Sofern Leistungen aus einem anderen Studiengang der UR (z.B. aus der IT-Ausbildung) übernommen werden sollen, ist dieser Antrag vorzulegen:?
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~ Antrag auf Anerkennung?~

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Dem Antrag fügen Sie bitte einen selbst erstellen FlexNow-Ausdruck (über FlexNow2 mit Verifizierungscode) bei.

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WICHTIG:?

  • Bei "Bezeichnung der Leistung/des Moduls"?müssen Sie bitte unbedingt die im beigefügten Leistungsnachweis ersichtliche Bezeichnung (NICHT die Modulnummer, denn diese steht nicht im Leistungnachweis) eintragen. Gerne k?nnen Sie die entsprechenden Leistungen/Module im Nachweis farbig markieren oder mit Nummerierungen arbeiten.?
    Nur wenn der Antrag vollst?ndig und verst?ndlich ausgefüllt ist (siehe Beispiele oben), kann dieser von uns angenommen und bearbeitet werden!
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  • Der Antrag muss von der Fachvertretung/den Modulverantwortlichen mit Stempel und Unterschrift geprüft und best?tigt werden!?
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  • Sofern Sie sich Leistungen eines Studiengangs der UR anrechnen lassen m?chten, aus dessen FlexNow-Leistungsübersicht keine ECTS hervorgehen, müssen Sie sich diese von der Fachvertretung auf dem Anerkennungsantrag zwingend best?tigen lassen.
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  • Die meisten Prüfungsordnungen geben Fristen zur Anrechnung vor (siehe §?"Anrechnung"). Nur wenn der Antrag innerhalb der dort genannten Frist vorgelegt wird, kann die Anerkennung stattfinden.
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百利宫_百利宫娱乐平台¥官网en Antrag samt Anlage k?nnen Sie per Post an uns schicken oder in den Briefkasten neben dem Eingang zum "Infozentrum Prüfungsamt" (Raum PT 1.1.12 D) einwerfen.

Da der FlexNow-Leistungsanchweis einen Verifizierungscode tr?gt, ist ebenso die ?bersendung via E-Mail (PDF an pa.phil@ur.de) m?glich. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 muss zwingend über die Ihnen zugewiesene stud.-Adresse geschehen. Beachten Sie, dass der Antrag vor dem Einscannen von allen Beteiligten eigenh?ndig im Original unterzeichnet werden muss.

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Beachten Sie bitte, dass eine gültige Immatrikulation Voraussetzung ist, um eine Anerkennung beantragen zu k?nnen!


Fachsemestereinstufung

Sofern Sie für die Immatrikulation eine Fachsemestereinstufung ben?tigen, verwenden Sie bitte folgendes Formular:??????????????????????
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Vorgehensweise:?

Wenden Sie sich mit einem aktuellen Notenausdruck Ihres bisherigen Studiengangs an die Fachvertretung und lassen sich die ECTS-Angaben auf dem Antrag mit Stempel und Unterschrift best?tigen.

Nachdem dies geschehen ist, k?nnen Sie den Antrag bei uns einreichen. Wir werden dann entsprechend der best?tigten ECTS?die Einstufung vornehmen -> pro 30 ECTS wird ein Fachsemester angerechnet.

Es ist ebenso m?glich, diesen Antrag als PDF?via E-Mail (pa.phil@ur.de) einzureichen. Verwenden Sie hierfür bitte - sofern bereits vorhanden - Ihre Stud.-Adresse. Wir werden die Einstufung best?tigen und Ihnen das Formular an die hinterlegte bzw. an die von Ihnen angegebene Postanschrift im Original zurückschicken.
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Sobald Sie sich für den neuen Studiengang immatrikuliert haben, k?nnen Sie den Antrag auf Anerkennung bei uns einreichen.
-> Den entsprechenden Antrag und alle wichtigen Hinweise hierzu finden Sie HIER.

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Beachten Sie bitte, dass der neue Studiengang erst zum Beginn des entsprechenden Semesters aktiv wird -> 1. April bzw. 1. Oktober. Erst dann werden die neuen Daten in FlexNow abgebildet. Reichen Sie den Antrag daher bitte erst ein, wenn Sie den neuen Studiengang in Ihren FlexNow-Daten sehen, da uns die Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrags zuvor nicht m?glich ist.


Prüfungsverhinderung wegen Prüfungsüberschneidung

Für den Fall, dass zwei Lehrveranstaltungen zeitgleich stattfinden und eine Abmeldung über FlexNow nicht mehr m?glich ist, k?nnen Sie eine der beiden entschuldigen. Hierfür ist dieser Antrag zu verwenden:?
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~ Antrag auf Anerkennung einer Prüfungsverhinderung?~
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Wichtig:?

  • Im Antrag müssen alle betroffenen Lehrveranstaltungen aufgelistet werden.
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  • Als Anlage muss von jedem Lehrstuhl eine schriftliche Best?tigung beigefügt werden, der man Datum und Uhrzeit (Beginn und Ende) der Lehrveranstaltung entnehmen kann. Alternativ reicht auch eine E-Mail des Lehrstuhls, die von diesem direkt an uns geschickt werden muss.
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  • Falls es sich um einen Erstversuch handelt, an dem Sie nicht teilnehmen wollen, ist eine Anmeldung zum n?chsten Termin nur m?glich, wenn der Prüfer "Erstschreiber"?bzw. "Nachholer“ zul?sst.
    Achtung:?"Nachholer" nicht mit "Wiederholer“ verwechseln! Wiederholer sind Kandidaten, welche die Prüfung bereits nicht bestanden haben.
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  • Sollte es sich bei einer der Lehrveranstaltungen um einen Wiederholungsversuch handeln, müssen Sie diesen zwingend wahrnehmen (Wiederholungsfrist!). Hier k?nnen Sie dann nur die Lehrveranstaltung entschuldigen, die Sie im Erstversuch ablegen würden.

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百利宫_百利宫娱乐平台¥官网er Antrag samt Best?tigungen der Lehrstühle kann als PDF via E-Mail (Stud.-Adresse verwenden!) an pa.phil@ur.de geschickt werden.

Sollten die Lehrstühle uns gesondert via E-Mail die Daten zur Lehrveranstaltung schicken, erw?hnen Sie dies bitte in Ihrem Antrag und setzen die betroffenen Lehrstühle in Ihrer E-Mail an uns in CC.


Zeugnisantrag

Wenn die im Antrag genannten Voraussetzungen erfüllt sind, k?nnen Sie den
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~ Antrag auf Ausstellung des Abschlusszeugnisses ~

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bei uns einreichen (gerne via E-Mail).
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WICHTIG:?Es müssen alle Leistungen bewertet und gebucht sein - auch die Leistungen, die Sie für Ihren Abschluss nicht zwingend ben?tigen!
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Sofern Sie mehrere studienbezogene Auslandsaufenthalte hatten, reichen Sie Seite 2 des Antrages bitte dementsprechend mehrfach ein. Beachten Sie, dass dies nur die Auslandsaufenthalte betrifft, deren Leistungen in Ihrem Studium (FlexNow) anerkannt wurden!

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Weitere Hinweise zum Zeugnisantrag:

  • Die Zeugnisantr?ge werden nach chronologischem Eingang bearbeitet. I.d.R. wird Ihr Zeugnis innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt des Antrages von uns erstellt und zur Unterschrift geschickt.
    Bitte beachten Sie, dass das Prüfungssekretariat die Zeugnisse lediglich erstellt und schlussendlich siegelt und fertigstellt. Für die Unterschrift müssen die Dokumente jedoch an den/die Prüfungsausschussvorsitzende/n und den/die Dekan/in versandt werden. Wir haben es nicht in der Hand, bis wann wir die Unterlagen unterschrieben zurückerhalten. I.d.R. liegen uns die Zeugnisunterlagen aber innerhalb der darauffolgenden 1-2 Wochen wieder vor.
    Insgesamt müssen Sie folglich mit mindestens 2-3 Wochen Wartezeit rechnen. W?hrend der Urlaubszeit und somit v.a. zum Semesterschluss (vorlesungsfreie Zeit) dauert es jedoch meist l?nger.
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  • Sollten Sie vorab eine Abschlussbest?tigung ben?tigen (z.B. zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber), vermerken Sie dies bitte entweder direkt auf dem Zeugnisantrag oder erw?hnen dies in Ihrer E-Mail, mit der Sie uns den Zeugnisantrag zukommen lassen. Geben Sie bitte ebenso mit an, ob Sie die Best?tigung pers?nlich abholen wollen oder ob wir Ihnen diese per Post zuschicken sollen. Die Ausstellung erfolgt i.d.R. sp?testens 2-3 Werktage nach Erhalt des Zeugnisantrages.
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  • Wenn Sie das Zeugnis/die Abschlussbest?tigung pers?nlich abholen m?chten, werden Sie nach Fertigstellung via E-Mail benachrichtigt. Bei gültigem FlexNow-Account schreiben wir an Ihre Stud.-Adresse.
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Den Antrag k?nnen Sie als PDF via E-Mail (pa.phil@ur.de) übersenden.
Beachten Sie, dass der Antrag vor dem Einscannen eigenh?ndig unterzeichnet werden muss! Verwenden Sie zudem bitte die Ihnen zugewiesene Stud.-Adresse, sofern diese noch aktiv ist.
Ebenso k?nnen die Unterlagen natürlich in den Briefkasten neben dem Eingang zum "Infozentrum Prüfungsamt" (Raum PT 1.1.12 D) eingeworfen oder per Post übersandt werden.



  1. Studium