Neues zum Publikumsverkehr ab Mai 2022
Das Prüfungssekretariat Chemie ist wieder pers?nlich für Sie da!
Die Corona-Situation erfordert aber auch weiterhin unsere Achtsamkeit.
Nutzen Sie daher bitte vorrangig unsere Kontaktm?glichkieiten per Telefon oder E-Mail.
Bitte informieren Sie sich bezüglich der aktuellen Informationen zur Corona-Pandemmie auf der Homepage der Universit?t Regensburg unter folgenden Links:
Hinweise zu Semesterfristen
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Wie das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bekannt gegeben hat, werden die angesichts der COVID-19-Pandemie zun?chst für das Sommersemester 2020 getroffenen Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit und zu Prüfungen im Bayerischen Hochschulgesetz erneut verl?ngert. Ebenso wie in den drei vergangenen Semestern gelten sie auch im Wintersemester 2021/22. Fachsemester- und damit auch Regelstudienzeit-gebundene Regeltermine und Fristen verschieben bzw. verl?ngern sich automatisch um ein Semester. Damit wird den Studierenden zeitlicher Spielraum für die Ablegung von Prüfungen er?ffnet. Zum anderen werden die Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit auch auf das Wintersemester 2021/22 erstreckt. Dadurch wird erneut eine automatisch entsprechend verl?ngerte BAf?G-F?rderungsh?chstdauer erreicht. Die Gesetzes?nderung gilt rückwirkend ab dem 1. Oktober 2021.
Quelle: https://www.stmwk.bayern.de/pressemitteilung/12420/nr-289-vom-08-12-2021.html
Rücktritt gem. § 9 Abs. 2 Rahmenprüfungsordnung
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Der bedingungslose Rücktritt von der Prüfung (d.h. ohne Angabe von Gründen) bis zu einem Werktag vor Beginn der Prüfung wurde in unver?nderter Form aus der Rahmenprüfungsordnung Sommersemester 2021 in die jetzige Rahmenprüfungsordnung übernommen.
Die Rücktrittsm?glichkeit gilt für s?mtliche Prüfungsformen (schriftlich, mündlich, praktisch, elektronisch) und Durchführungsvarianten (Pr?senz, Online-Distanz).
Unabh?ngig von dieser Regelung bleibt stets die M?glichkeit bestehen, nach den allgemeinen Regeln zum Prüfungsrücktritt von einer Prüfung zurückzutreten.
Parteiverkehr und Abgabe von Abschlussarbeiten
Hinweisblatt zur Abgabe von Abschlussarbeiten? (PDF/214.8 kB)
Der Parteiverkehr im Prüfungssekretariat/Prüfungsamt ist bis auf Weiteres eingestellt.
Bitte nutzen Sie zur fristgerechtten Abgabe ihrer Abschlussarbeit den Postweg (DHL, Hermes, Einschreiben...).
Auf diesem Weg haben Sie auch einen Nachweis, dass Sie die Arbeit fristgerecht abgegeben haben (Sendungsverfolgung).
Der Einwurf in den Fristenbriefkasten vor dem Verwaltungsgeb?ude ist ebenfalls m?glich.
Weitere Hinweise finden Sie im Info-Blatt mit Hinweisen zur Abgabe von Abschlussarbeiten.