Zu dieser Gruppe z?hlen alle Studierenden, die irgendeine Art von chronischer physischer oder psychischer Beeintr?chtigung haben und deren Beeintr?chtigung so stark ausgepr?gt ist, dass sie sich konkret studienerschwerend auswirkt.
M?gliche Beeintr?chtigungsarten k?nnen zum Beispiel sein (Aufz?hlung nicht abschlie?end):
Als ?chronisch“ wird jede Erkrankung / Behinderung bezeichnet, die l?nger als 6 Monate andauert bzw. andauern wird (bei Neu- bzw. Erstdiagnosen).
Einen Antrag auf Nachteilsausgleich k?nnen alle Studierenden mit einer chronischen (psychischen oder physischen) Erkrankung, Behinderung, Entwicklungs- oder Teilleistungsst?rung stellen, deren Beeintr?chtigung so stark ausgepr?gt ist, dass dadurch Probleme im Studium entstehen werden oder bereits entstanden sind und deren Ursache nicht eine in der Pers?nlichkeit des Prüflings verwurzelte Anlage ist, auf die sich die im Studium festzustellende Leistungsf?higkeit gerade bezieht. Nachteilsausgleichsma?nahmen k?nnen dabei immer nur für die Zukunft beantragt und gew?hrt werden, einen rückwirkenden Nachteilsausgleich gibt es nicht!
Sinn und Zweck aller Nachteilsausgleichsma?nahmen ist es, Chancengleichheit zu gew?hrleisten. Dafür sollen erkrankungsbedingte Nachteile im Studium im rechtlich zul?ssigen Rahmen m?glichst gut ausgeglichen werden und es soll dafür Sorge getragen werden, dass im Studium niemand aufgrund seiner/ihrer (chronischen) Erkrankung und/oder Beeintr?chtigung benachteiligt wird.
Ausführlichere Informationen zum Thema ?Nachteilsausgleich“ finden Sie auf dieser Homepage unter folgendem Link:
www.uni-regensburg.de/studium/handicap/studium-pruefungen/index.html
Ein Antrag auf Nachteilsausgleich besteht aus einem schriftlichen Antrag (bitte mit Absender oder Absenderin, Adressat, Datum, Betreff, Unterschrift, Matrikelnummer und Angabe des Studiengangs bzw. der Studienf?cher), den die Studierenden selbst verfassen müssen, sowie aus einem oder - bei unterschiedlichen Krankheitsbildern - gegebenenfalls mehreren ausführlichen ?rztlichen Attest(en).
W?hrend für Staatsexamensprüfungen in der Regel ein amts?rztliches Attest erforderlich ist, werden in allen Bachelor- und Masterstudieng?ngen an der UR sowie in studienbegleitende Prüfungen in der Regel ausführliche (fach-) ?rztliche Atteste anerkannt und akzeptiert.
Sowohl der ?Antrag als auch das Attest soll für den medizinischen Laien verst?ndliche und nachvollziehbare Angaben zu folgenden Punkten beinhalten:
Ausführlichere Informationen zum Thema ?Nachteilsausgleich“ finden Sie auf dieser Homepage unter folgendem Link:
www.uni-regensburg.de/studium/handicap/studium-pruefungen/index.html
Da Nachteilsausgleichsma?nahmen je nach Art und Auspr?gung der Beeintr?chtigung immer individuell beantragt und gew?hrt werden um der Art und Schwere der Beeintr?chtigung Rechnung tragen zu k?nnen (vgl. SGB IX, § 126, Absatz 1), ist diese Aufz?hlung ausdrücklich nur beispielhaft zu verstehen.
An der Universit?t Regensburg müssen Antr?ge auf Nachteilsausgleich in der Regel immer acht Wochen vor der zu erbringenden Studien- oder Prüfungsleistung gestellt werden. Genaueres zur Frist ergibt sich aus der jeweiligen Prüfungsordnung. Sollten Sie unverschuldet Schwierigkeiten haben, diese Fristen einzuhalten, wenden Sie sich bitte umgehend an unsere Beratungsstelle (siehe Ansprechpartner?und Ansprechpartnerinnen).
Bei Zust?ndigkeiten au?erhalb der Universit?t Regensburg, z.B. bei Staatsexamensprüfungen, nehmen Sie bitte direkt mit den entsprechenden Stellen Kontakt auf, um Fristen, einzureichende Unterlagen und eventuelle Besonderheiten abzukl?ren! Für Studierende der Lehr?mter befindet sich auf der Homepage der Prüfungsverwaltung der Universit?t Regensburg ein extra Merkblatt zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs in Staatsexamensprüfungen. Bitte beachten Sie die dort genannten Vorgaben.
????????? Adressat der Antr?ge ist der jeweilige Prüfungsausschuss, einzureichen ist
????????? der Antrag beim zentralen Prüfungssekretariat
?????????? studienbegleitende Prüfungen: Adressat der Antr?ge ist der jeweiligen
?????????? Prüfungsausschuss, einzureichen ist der Antrag beim zentralen
?????????? Prüfungssekretariat??????????????????????????????????????????????????????????????????????????
?????????? staatliche Prüfungen: zust?ndiges Ministerium/Landesprüfungsamt
????????? Hier entscheidet die Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des
????????? jeweiligen Faches in Zusammenarbeit mit dem Referat für studienbezogene
????????? Rechtsangelegenheiten, das eine juristische Prüfung der beantragten
??????? ? Ma?nahmen vornimmt
????????? studienbegleitende Prüfungen: analog Bachelor- und Masterstudieng?nge
????????? staatliche Prüfungen: zust?ndiges Ministerium
Bei allen universit?ren Prüfungen gilt au?erdem:
Wenn Sie wollen, dass vor einer ablehnenden Entscheidung über Ihren Antrag zus?tzlich der Senatsbeauftragte für Studierende mit Beeintr?chtigung zu Ihrer Situation geh?rt wird, müssen Sie dies grunds?tzlich schriftlich in Ihrem Antrag fixieren.
Grunds?tzlich gilt:
Alle am Thema ?Nachteilsausgleich“ beteiligten Stellen unterliegen der Schweigepflicht!
Die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichsma?nahmen wird in keinem Fall im Zeugnis vermerkt.
Grunds?tzliche Informationen zum Thema ?Beurlaubung“ finden Sie auf der Homepage der Studierendenkanzlei unter folgendem Link: http://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/antraege-bescheinigungen/beurlaubung/index.html
Bitte lesen und beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse unbedingt sorgf?ltig alle auf dieser Seite aufgeführten Informationen und Fristen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns (siehe Ansprechpartner?und Ansprechpartnerinnen).
Beachten Sie, dass w?hrend der Beurlaubung keine Studien- und Prüfungsleistungen im Erstversuch erbracht werden k?nnen, jedoch Wiederholungsfristen in der Regel nicht unterbrochen werden, es sei denn, die einschl?gige Prüfungsordnung sieht etwas anderes vor. Für den Fall, dass Sie eine Wiederholungsprüfung wegen eines triftigen Grundes nicht fristgerecht ablegen k?nnen, müssen Sie daher dringend rechtzeitig einen Antrag auf Prüfungsfristverl?ngerung stellen. Die Beurlaubung entbindet Sie nicht davon, von der Einzelprüfung gesondert zurückzutreten (sofern nicht zuvor bereits eine Verl?ngerung der Wiederholungsfrist gew?hrt wurde).
Wichtig: Dauert die Studienunterbrechung l?nger als 3 Monate an, müssen Studierende, die BAf?G beziehen, das Amt für Ausbildungsf?rderung in Kenntnis setzen. Die Zahlungen werden dann ab dem 4. Monat der Erkrankung bis zur Wiederaufnahme des Studiums eingestellt.
Informationen zu Nachteilsausgleichsregelungen bei der Zulassung zum Studium (Stichwort ?Sonderantr?ge“) finden Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link:
www.uni-regensburg.de/studium/handicap/zulassung-studium/index.html
Studienassistenz wird über die ?Eingliederungshilfe zum Besuch einer Hochschule“ beim Bezirk (Sozialverwaltung) beantragt. Je nachdem, wann der Hilfebedarf im Studium absehbar wird, ist entweder der Bezirk am Wohnort (Unterstützungsbedarf schon vor Beginn des Studiums absehbar) oder der Bezirk am Studienort (Unterstützungsbedarf wird erst nach Beginn des Studiums bzw. w?hrend des Studiums erkennbar) zust?ndig. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Internetseiten des Bezirks Oberpfalz unter folgendem Link: Hilfen für behinderte und seelisch kranke Menschen - Soziales & Gesundheit - Bezirk Oberpfalz (bezirk-oberpfalz.de)?(Ansprechpartnerin: Frau Wei?, Blindenhilfe, Hochschule - Vorschule, Schule, Ausbildung - Bezirkssozialverwaltung - Ansprechpartner - Bezirk Oberpfalz (bezirk-oberpfalz.de)).
Unabh?ngig davon gibt es von Seiten der Universit?t verschiedene Unterstützungsangebote für Studierende mit Beeintr?chtigung (u.a. Ruheraum, Literaturservice, EDV-Arbeitspl?tze und Digitalisierungsservice für blinde Studierende und Studierende mit Sehbeeintr?chtigung). Weitere Informationen hierzu finden Sie auf dieser Homepage unter folgendem Link: http://www.uni-regensburg.de/studium/handicap/spezielle-angebote/index.html
百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e Angebote wirken jedoch in erster Linie unterstützend und k?nnen in den meisten F?llen eine Studienassistenz nicht ersetzen.
Beratung:????????????????? siehe Ansprechpartner?und Ansprechpartnerinnen
Rechtliche Fragen:??? Referat I/2 – Studienbezogene Rechtsangelegenheiten:
???????? ???????? ???????? ???? Ariane D?rr (Vormittags)
??????????????????????????????? Zi. 0.00.206 (ehemalige Buchhandlung Lehmanns zwischen?
??????????????????????????????? Verwaltungsgeb?ude und Mensa (Beschilderung
??????????????????????????????? Qualit?tsmanagement folgen)
??????????????????????????????? Telefon 0941 943-2318
??????????????????????????????? Telefax 0941 943-2398
??????????????????????????????? E-Mail ariane.doerr@ur.de
Kontakt
Dipl.-Psych. Stefanie Feuerer
Studentenhaus, Zi. 2.18
Telefon 0941 943-2291
E-Mail: stefanie.feuerer@ur.de