beim Wechsel von einer anderen deutschen Universit?t nach Regensburg
Hier erfahren Sie, wie die Anerkennung von Studienleistungen, die Sie an anderen Universit?ten erworben haben, an der Universit?t Regensburg abl?uft, was Sie beachten müssen und an wen Sie sich wenden k?nnen:?
Voraussetzung für die Anerkennung: Gleichwertigkeit
Für die Anerkennung von Leistungen ist es entscheidend, dass keine ?wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse)“ bestehen (vgl. BayHSchG, Art. 63), dass die Lernergebnisse also gleichwertig sind.
Bereiten Sie die Anerkennung vor:
- Stellen Sie die Informationen zu ihren anzuerkennenden Leistungen m?glichst aussagekr?ftig und übersichtlich zusammen (Modulbeschreibungen, Vorlesungsmitschriften, ?bersichten in Tabellenform etc). Bringen Sie diese Unterlagen zu Ihrem Gespr?ch mit.
- Machen Sie sich mit den Modulen vertraut, die für Ihr Studium an der Universit?t Regensburg aktuell sind (Modulkataloge finden Sie hier).
- Bereiten Sie entsprechend der Anzahl von Modulen, für die Sie eine Anerkennung anstreben, dieses Formular vor, indem Sie bereits Ihre pers?nlichen Daten eintragen (Name, Adresse usw.)
Folgende Unterlagen werden zur Anerkennung ben?tigt:
- Transcript of Records bzw. ?bersicht ihrer Studienleistungen (inkl. Note, Leistungspunkte, SWS) zur Best?tigung der erzielten Leistungen
- Kursbeschreibung bzw. Angaben zu den Inhalten der absolvierten Veranstaltungen. Die Kursinhalte müssen denen des Studiums der Romanistik an der Universit?t Regensburg gleichwertig sein, Studien- und Prüfungsleistungen einander in Inhalt und Umfang entsprechen.
- Formular zur Anerkennung von Leistungen. Bitte legen Sie für jeden anzuerkennenden Kurs das entsprechende Anerkennungsformular vor.?Leistungen k?nnen auch für den freien Wahlbereich anerkannt werden.?
Das zur Anerkennung ben?tigte Formblatt finden Sie für Bachelor und Master auf den Seiten des Prüfungsamts Geisteswissenschaften, für Lehramt beim Prüfungsamt für Lehramtsstudieng?nge.
Erl?uterungen zum Formular finden Sie hier.
Ansprechpartnerin:
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit Dr. Christine Lessle, Studiengangkoordinatorin am Institut für Romanistik, PT 3.3.29.
Sie überprüft die Anerkennungsunterlagen und leitet sie den zust?ndigen Modulbeauftragten weiter.
Hinweis: Die Modulbeauftragten finden Sie in der jeweils für Sie geltenden Modulbeschreibung.
Bitte beachten Sie:
- Eine rechtsverbindliche Anerkennung kann erst nach der Immatrikulation an der UR erfolgen.
- Nehmen Sie dennoch frühzeitig den Kontakt mit den Ansprechpartnern auf, um zu besprechen, welche externen Leistungen ggf. anerkannt werden k?nnen.?
- Besonders schnell und einfach k?nnen extern erbrachte Leistungen überprüft und anerkannt werden, wenn? die zur Anerkennung vorgelegten Unterlagen vollst?ndig sind.?