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Verfahren

Das Verfahren der Lehramtsevaluation

Fakult?tsinterne Arbeitsgruppe (AG Evaluation)

Für die Durchführung der Lehramtsevaluation wird auf Fakult?ts- bzw. Fachbereichsebene eine fakult?tsinterne Arbeitsgruppe (AG Evaluation) eingerichtet, die sich aus Vertretern und Vertreterinnen der verschiedenen Statusgruppen zusammensetzt und in der Regel vom Studiendekan bzw. der Studiendekanin geleitet wird. An der AG Evaluation müssen gem?? der Ordnung zur Evaluation von Studium und Lehre an der Universit?t Regensburg vom 27. Juni 2022 (vgl. § 3 Abs. 8 der Evaluationsordnung), Vertreter und Vertreterinnen der Fakult?t bzw. der zu evaluierenden Lehramts(teil-)studieng?nge aus der Gruppe:

  • der hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,
  • der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierenden,
  • der wissenschafts- und kunststützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
  • der Studierenden

beteiligt werden. Die Mitglieder der AG Evaluation werden vom Fakult?tsrat bestellt und sind somit von der Fakult?t legitimiert, den Studiengang zu bewerten und Ma?nahmen zur Weiterentwicklung zu formulieren.

Die AG Evaluation führt auf Grundlage der ma?geblichen Bewertungskriterien eine St?rken-Schw?chen-Analyse der zu evaluierenden Lehramts(teil-)studieng?nge durch und formuliert Ma?nahmen zur Weiterentwicklung der Studienf?cher und Studienbedingungen. Zudem organisiert die AG Evaluation die externe Begehung und bindet die externe Gutachtergruppe in die St?rken-Schw?chen-Analyse mit ein. Die Ergebnisse der Bewertung der St?rken und Schw?chen sowie die daraus abgeleiteten Ma?nahmen zur Weiterentwicklung der Studienf?cher bzw. der Studienbedingungen durch die AG Evaluation werden in einem Evaluationsbericht zusammengefasst, welchen der Dekan oder die Dekanin zun?chst dem Fakult?tsrat und anschlie?end der AG Studiengangsentwicklung und Lehre Lehramt vorlegt.


Verfahrens- und Prüfschritte

Die Lehramtsevaluation besteht im Wesentlichen aus den nachfolgend skizzierten Verfahrens- bzw. Prüfschritten, die weiter unten ausführlicher beschrieben werden:

  • die ?berprüfung formaler und rechtlicher Kriterien durch das Referat für studienbezogene Rechtsangelegenheiten (Rechtsprüfung),
  • die Begutachtung fachlich-inhaltlicher Aspekte durch eine externe Gutachtergruppe im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung (externe Begutachtung),
  • die kritische Bewertung der St?rken und Schw?chen sowie die Formulierung von Ma?nahmen zur Weiterentwicklung des bzw. der Studieng?nge durch die AG Evaluation,
  • die Formulierung einer Zertifizierungsempfehlung durch die AG Studiengangsentwicklung und Lehre Lehramt sowie
  • die Feststellung und den Beschluss der Zertifizierung und Siegelvergabe durch die Universit?tsleitung.

1. Rechtsprüfung

Im Zuge der Lehramtsevaluation überprüft das Referat für Studienbezogene Rechtsangelegenheiten die Ordnungen und Modulkataloge der zu evaluierenden Lehramts(teil-)studieng?nge darauf, ob sie mit den aktuellen externen, insbesondere rechtlichen und ministeriellen Vorgaben, d.h. den formalen Kriterien aus Teil 2 der BayStudAkkV übereinstimmen. Die Ergebnisse der Rechtsprüfung werden in einem Prüfbericht dargelegt.


2. Externe Begutachtung

Im Rahmen des Verfahrens der Lehramtsevaluation erfolgt eine Begehung durch eine externe Gruppe von Gutachtern und Gutachterinnen, die in Pr?senz oder digital durchgeführt werden kann. Die externe Gutachtergruppe setzt sich zusammen aus:

  • mindestens zwei fachlich einschl?gigen Hochschullehrern und Hochschullehrerinnen einer anderen Hochschule,
  • mindestens einem oder einer fachlich nahestehenden externen Studierenden sowie
  • einem Vertreter oder einer Vertreterin der Berufspraxis

Im Rahmen der Begehung erh?lt die Gutachtergruppe die M?glichkeit, mit den Mitgliedern der AG Evaluation sowie mit Vertretern und Vertreterinnen der Lehrenden und der Studierenden zu sprechen. Die Einbeziehung der Gruppe der Gutachter und Gutachterinnen dient nicht nur der Bewertung der einschl?gigen fachlich-inhaltlichen Kriterien, sondern insbesondere auch der Diskussion von M?glichkeiten zur Weiterentwicklung der evaluierten Lehramts(teil-)studieng?nge im Sinne einer kollegialen Beratung. Als Hilfestellung für die Durchführung der Begutachtung erh?lt die Gutachtergruppe eine Handreichung, in welcher u.a. das Verfahren der Lehramtsevaluation sowie die Rolle der Gutachter:innen beschrieben werden, sowie eine Checkliste, in welcher alle zu bewertenden fachlich-inhaltlichen Kriterien bzw. die relevanten Fragestellungen aufgeführt sind. Die Ergebnisse der Begutachtung werden dokumentiert und der Gutachtergruppe im Anschluss an die Begehung zur Stellungnahme zugesandt.


3. St?rken-Schw?chen-Analyse

Nach Abschluss der externen Begutachtung führt die AG Evaluation – auf Grundlage der ma?geblichen, im Leitfaden für die Lehramtsevaluation definierten Kriterien und Anforderungen – eine Bewertung der zu evaluierenden Lehramts(teil-)studieng?nge sowie eine St?rken-Schw?chen-Analyse durch und formuliert Ma?nahmen zur Weiterentwicklung der Studieng?nge und Studienbedingungen. Hierbei werden sowohl die Ergebnisse der externen Begutachtung als auch die Ergebnisse der im Zuge des Verfahrens durchgeführten Befragungen sowie die bereitgestellten statistischen Daten berücksichtigt. Die Ergebnisse des Evaluationsverfahrens werden in einem Evaluationsbericht zusammengefasst, welcher vor Weiterleitung an die Arbeitsgruppe Studiengangsentwicklung und Lehre Lehramt (AG SteLLa) dem Fakult?tsrat zur Freigabe vorgelegt wird.


4. Zertifizierungsempfehlung

Nach Freigabe durch den Fakult?tsrat wird der Evaluationsbericht der fakult?ts- und statusgruppenübergreifenden zentralen Arbeitsgruppe Studiengangsentwicklung und Lehre Lehramt (AG SteLLa) vorgelegt.

Die AG SteLLa wertet den Evaluationsbericht der Fakult?t einschlie?lich der Ergebnisse der externen Begutachtung sowie den Prüfbericht des Referats für Studienbezogene Rechtsangelegenheiten auf Grundlage der ma?geblichen Evaluationskriterien aus. Sie bespricht mit den Mitgliedern der AG Evaluation die Ergebnisse der Evaluation und stimmt mit ihnen die Ma?nahmen zur Weiterentwicklung der Studieng?nge und der Studienbedingungen, welche in die Vereinbarung mit der Universit?tsleitung aufgenommen werden sollen, ab. Die AG SteLLa spricht die Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Studieng?nge und der Studienbedingungen an die Universit?tsleitung aus.


5. Zertifizierung und Siegelvergabe

Auf Grundlage der Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Studieng?nge und der Studienbedingungen der AG SteLLa vereinbart die Universit?tsleitung mit der jeweiligen Fakult?t Ma?nahmen zur Weiterentwicklung der evaluierten Lehramts(teil-)studieng?nge. Nach Abschluss der Vereinbarung verleiht die Universit?tsleitung das universit?tsinterne Siegel für zertifizierte Lehramts(teil-)studieng?nge für die Dauer von acht Jahren. Die Gültigkeit der Zertifizierung ist an die fristgem??e Umsetzung der vereinbarten Ma?nahmen geknüpft. Die Universit?tsleitung unterstützt die Fakult?ten bei Bedarf bei der Umsetzung der vereinbarten Ma?nahmen. K?nnen die Ma?nahmen nicht fristgem?? umgesetzt werden, kann die Universit?tsleitung auf Antrag der Fakult?t mit entsprechender Begründung die Frist für die Umsetzung der vereinbarten Ma?nahmen einmalig verl?ngern. K?nnen die Ma?nahmen auch nach Verl?ngerung nicht fristgem?? umgesetzt werden, wird das Zertifizierungssiegel entzogen. In diesem Fall muss eine externe Evaluation durchgeführt werden.



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Evaluation der Lehramtsstudieng?nge

Regensburger Universit?tszentrum für Lehrerbildung (RUL)

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Ansprechpartnerin in der Koordinierungsstelle:

Annette Reichelt
Telefon: 0941 943-1567

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