Sie haben Beratungsbedarf oder brauchen anderweitig Unterstützung? Wir sind jederzeit für Sie da!
Gleichstellungsbeauftragter für Wissenschaft und Kunst der Fakult?t PD Dr. Jay Weymouth Geb?ude Physik, Zi 1.1.25 Telefon 0941 943-2108 E-Mail: Jay.Weymouth@ur.de.de | |
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte für Wissenschaft und Kunst der Fakult?t Dr. Karoline Bernhard-H?fer Geb?ude Physik, Zi 1.1.03, H36 Telefon 0941 943-2188, -4113 E-Mail: karoline.bernhard-hoefer@ur.de | |
Stellvertretender Gleichstellungsbeauftragter für Wissenschaft und Kunst der Fakult?t PD Dr. Jonathan Eroms Geb?ude Physik, Zi 8.1.26 Telefon 0941 943-2049 E-Mail: Jonathan.eroms@ur.de |
Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten für Wissenschaft und Kunst werden im BayHSchG, Art. 4 (Gleichberechtigung von Frauen und M?nnern) geregelt:
?(1) Die Hochschulen f?rdern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tats?chliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und M?nnern und berücksichtigen diese als Leitprinzip; sie wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und M?nnern werden Frauen unter Beachtung des Vorrangs von Eignung, Bef?higung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes) gef?rdert. Ziel der F?rderung ist eine Steigerung des Anteils der Frauen auf allen Ebenen der Wissenschaft.
(2) Gleichstellungsbeauftragte für Wissenschaft und Kunst achten auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende; sie unterstützen die Hochschule in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe nach Abs. 1. Gleichstellungsbeauftragte für Wissenschaft und Kunst werden für die Hochschule vom Senat, für die Fakult?t vom Fakult?tsrat aus dem Kreis des an der Hochschule hauptberuflich t?tigen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals ausgew?hlt. Für die Hochschule gew?hlte Gleichstellungsbeauftragte für Wissenschaft und Kunst geh?ren der Erweiterten Hochschulleitung und dem Senat, für die Fakult?ten gew?hlte Gleichstellungsbeauftragte für Wissenschaft und Kunst dem Fakult?tsrat und den Berufungsausschüssen (Art. 18?Abs. 4 Satz 2 BayHSchPG) als stimmberechtigte Mitglieder an. Im ?brigen regelt die Grundordnung die Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten für Wissenschaft und Kunst in sonstigen Gremien; sie kann vorsehen, dass für Gleichstellungsbeauftragte für Wissenschaft und Kunst stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden.
(3) Die Hochschule stellt den Gleichstellungsbeauftragten für Wissenschaft und Kunst der Hochschule und der Fakult?ten zur wirksamen Erfüllung ihrer Aufgaben in angemessenem Umfang Mittel zur Verfügung. Gleichstellungsbeauftragte für Wissenschaft und Kunst sind für die Dauer ihrer T?tigkeit unter Berücksichtigung des Umfangs ihrer Aufgaben von anderen dienstlichen Aufgaben zu entlasten.
(4) Eine angemessene Vertretung von Frauen und M?nnern in den Gremien ist anzustreben.
Des Weiteren agieren wir für alle Studierenden und Mitarbeiter*innen der Fakult?t für Physik als Ansprechperson in F?llen von Diskriminierung, sexueller Bel?stigung und sexualisierter Gewalt. Sie k?nnen sich jederzeit gerne an uns wenden. Sie haben die Gelegenheit zu einem vertraulichen Gespr?ch, in dem Sie erz?hlen k?nnen, was Ihnen passiert ist und was Ihr Anliegen ist. Sie k?nnen Fragen stellen und das weitere Vorgehen abstimmen und dabei anonym bleiben.
Unserer Fakult?t werden in jedem Jahr Gelder aus dem finanziellen Anreizsystem zur F?rderung der Gleichstellung von Frauen zugeteilt (siehe auch https://go.ur.de/fas-gleichstellung). Au?erdem stehen im Rahmen des Bayerischen Programms zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre und des Professorinnenprogramms des Bundes und der L?nder III an der Universit?t Regensburg Forschungsstipendien für Nachwuchswissenschaftlerinnen (siehe auch https://go.ur.de/baychancenstipendium) zur Verfügung.
F?rderm?glichkeiten sind beispielsweise:
Im laufenden 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网jahr k?nnen Sie Antr?ge an die Gleichstellungsbeauftragte für Wissenschaft und Kunst richten. Bitte beachten Sie dabei folgende Punkte:
→ Link zum Gleichstellungskonzept der Fakult?t für Physik
→ Gendergerechte Sprache - Flyer der Uni Regensburg
Unser Ziel ist es, dass die Gleichbehandlung von Frauen, M?nnern und Personen des dritten Geschlechts (Diverse) in der Kommunikation und damit Sprache auszudrücken.
Dazu wurde unter der Leitung von Prof. Dr. Maria Thurmair? (Inhaberin der Professur ?Deutsch als Fremdsprachenphilologie“ und Gleichstellungsbeauftragte für Wissenschaft und Kunst der Fakult?t für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften) ein Leitfaden und ein Flyer zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache an der Universit?t Regensburg entwickelt und 2024 aktualisiert.