Zu Hauptinhalt springen

D-Arzt

Hat man einen Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall, darf man seinen Arzt nicht v?llig frei w?hlen, sondern muss zu einem sogenannten D-Arzt. Die Zulassung hierfür wird von der gesetzlichen Unfallversicherung erteilt. Sie übernimmt anstelle der Krankenkasse die Kosten für die Behandlung und betreut den Durchgangsarzt mit verschiedenen Aufgaben. Unter anderem koordiniert er die gesamte Behandlung, von der Erstversorgung bis zu einer m?glichen Rehabilitation. Au?erdem gibt er Empfehlungen für Entsch?digungen ab. Nur so kann der Betroffene zum Beispiel Verletztengeld beanspruchen.

Arbeitsunfall

Eine gro?e Verantwortung, die D-?rzte tragen. Um die Zulassung zu erhalten, muss ein Mediziner deshalb strenge Anforderungen erfüllen: neben der Facharztausbildung für Orthop?die und Unfallchirurgie ist mindestens ein Jahr Berufserfahrung in einem für schwere Verletzungsarten zugelassenen Krankenhaus n?tig. Die Erlaubnis für ambulante Eingriffe erh?lt nur, wer die Zusatzausbildung ?Spezielle Unfallchirurgie“ hat.

百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e Voraussetzungen zu erfüllen,?ist in unserer Klinik kein Problem. Mit einer 24-Stunden-Ambulanz und einem speziell ausgestatteten Notfallraum sind wir optimal auf die Versorgung von orthop?dischen Notf?llen vorbereitet – vom Knochenbruch bis zur Gelenkverletzung.

Sprechen Sie uns an

Orthop?dische Hochschulambulanz
Anmeldung & Auskunft: 09405 18-2407


  1. Fakult?t für Medizin

Kontakt

Klinik für Orthop?die
Universit?t Regensburg

Kaiser-Karl V.-Allee 3
93077 Bad Abbach

E-Mail


Lehrstuhlinhaber

Univ.-Prof. Dr. med. habil.
Tobias Renkawitz

Terminvergabe
Hochschulambulanz

Telefon 09405 18-2407