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Zahnmedizin


Studienbeginn vor dem 01.10.2021

ZAHNMEDIZIN nach der Approbationsordnung für Zahn?rzte – Studienbeginn vor dem 01.10.2021

Die zahnmedizinische Ausbildung erfolgt für alle, die das Studium vor dem 01.10.2021 aufgenommen haben, gem?? der Approbationsordnung für Zahn?rzte vom 26.01.1955, zuletzt ge?ndert am 30.09.2020.

Das?Studium gliedert sich in einen vorklinischen und einen klinischen Teil von je fünf Semestern. Nach einer Mindeststudienzeit von zwei Semestern kann die naturwissenschaftliche Vorprüfung (Vorphysikum), nach drei weiteren Semestern die zahn?rztliche Vorprüfung (Physikum) abgelegt werden. Der klinische Teil des Studiums umfasst mindestens fünf Semester und wird mit der zahn?rztlichen Prüfung (Staatsexamen) abgeschlossen.


Studienbeginn ab 01.10.2021

ZAHNMEDIZIN nach der Approbationsordnung für Zahn?rzte und Zahn?rztinnen – Studienbeginn ab 01.10.2021

Die zahnmedizinische Ausbildung gem?? der Approbationsordnung für Zahn?rzte und Zahn?rztinnen vom 08.07.2019, zuletzt ge?ndert am 22.09.2021 erfolgt für alle, die das Studium ab 01.10.2021 beginnen.

Die zahn?rztliche Ausbildung umfasst

  • ein Studium der Zahnmedizin von 5.000 Stunden mit einer Dauer von 5 Jahren,
  • eine Ausbildung in erster Hilfe,
  • einen Pflegedienst von einem Monat,
  • eine Famulatur von vier Wochen und
  • die Zahn?rztliche Prüfung.

Die Zahn?rztliche Prüfung besteht aus

  • dem Ersten Abschnitt der Zahn?rztlichen Prüfung nach einer Mindeststudienzeit von 4 Semestern,

  • dem Zweiten Abschnitt der Zahn?rztlichen Prüfung nach zwei weiteren Semestern und

  • dem Dritten Abschnitt der Zahn?rztlichen Prüfung nach vier weiteren Semestern.

Die Regelstudienzeit betr?gt fünf Jahre und sechs Monate.


?bergangsregelungen

Studierende, die bis zum 10.02.2025 nicht für die zahn?rztliche Vorprüfung zugelassen sind und die naturwissenschaftliche Vorprüfung nicht bestanden haben, führen das Studium nach den Vorschriften der neuen Verordnung fort.

Studierende, die die naturwissenschaftliche Vorprüfung bestanden haben und bis zum 10.02.2025 nicht für die zahn?rztliche Vorprüfung zugelassen sind, führen das Studium nach den Vorschriften der neuen Verordnung fort.

Studierende, die die zahn?rztliche Vorprüfung erfolgreich abgelegt haben und bis zum 30.03.2028 nicht für die zahn?rztliche Prüfung zugelassen sind, führen das Studium nach den Vorschriften der neuen Verordnung fort.



  1. UNIVERSIT?T

Studium Zahnmedizin


UR - Universit?t Regensburg
Fakult?t für Medizin

am Universit?tsklinikum
Franz-Josef-Strau?-Allee 11
93053 Regensburg