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Finanzielles & Versicherungen


Stellen Sie sicher, dass Ihr Aufenthalt zu jeder Zeit ausreichend finanziell abgesichert ist. Ihre Finanzierung hat Auswirkung auf die Art Ihres Visums, Aufenthaltstitel und Krankenversicherung.

Der Aufenthalt finanziert sich i.d.R durch einen Arbeitsvertrag, ein Stipendium oder ist selbstfinanziert.

Internationale Gastwissenschaftler und Gastwissenschaftlerinnen sind durch einen Arbeitsvertrag mit der Uni Regensburg in das deutsche Sozialversicherungssystem eingebunden.

Weitere Infos rund um das Thema Forschungsfinanzierung und Arbeiten in Deutschland sowie Sozialversicherungen online:

? EURAXESS

? Make it in Germany??

? Research in Bavaria


Allgemeine Information

Sozialversicherung

Die Sozialversicherung in Deutschland umfasst die Bereiche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag in Deutschland haben und mehr als € 450 Gehalt pro Monat bekommen, m¨¹ssen Beitr?ge f¨¹r die Sozial- und Krankenversicherung gezahlt werden.

Die Beitr?ge werden jeweils zur H?lfte vom Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber gezahlt. Die Beitr?ge f¨¹r die gesetzliche Unfallversicherung tr?gt nur der Arbeitgeber.


Krankenversicherung

In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht f¨¹r alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland.

Bestimmte Personengruppen m¨¹ssen dabei eine?gesetzliche Krankenversicherung?(GKV) haben. Andere haben die Wahl zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Beitritt in die?private Krankenversicherung?(PKV).


Sozialversicherungsabkommen

Manche L?nder haben Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen, die den sozialen Schutz der Versicherten regeln.

? ?bersicht ¨¹ber die Abkommen


EU-B¨¹rger und B¨¹rgerinnen - EHIC (Europ?ische Krankenversicherungskarte)

Wenn Sie EU-B¨¹rger:in sind, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse in Ihrem Heimatland nach der G¨¹ltigkeit Ihrer Krankenversicherung w?hrend Ihres Aufenthalts in Deutschland. Alternativ k?nnen Sie bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse Informationen ¨¹ber die Konditionen einholen.


Gesetzliche Krankenversicherungen (Auswahl)

? Einige gesetzliche Krankenkassen in Regensburg


Aufenthalt mit Arbeitsvertrag

Wer einen Arbeitsvertrag mit der Universit?t Regensburg oder einem anderen Arbeitgeber hat und ein Gehalt von mehr als 450 Euro pro Monat bezieht, muss in Deutschland eine regul?re gesetzliche Krankenversicherung abschlie?en. Der Wechsel in eine private Krankenversicherung ist nur m?glich, wenn der Arbeitnehmer mit dem Einkommen ¨¹ber der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Wenn Sie Ihren Forschungsaufenthalt in Deutschland durch einen Arbeitsvertrag finanzieren, werden Sie als versicherungspflichtiger Besch?ftigter grunds?tzlich in alle Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung miteinbezogen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils ca. die H?lfte der Beitr?ge. Die Beitr?ge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden allein vom Arbeitgeber getragen.

Bitte nehmen Sie im Vorfeld mit Ihrem Lehrstuhl Kontakt auf und kl?ren Sie die notwendigen Schritte f¨¹r die gesetzliche Krankenversicherung.


Aufenthalt mit Stipendium oder selbstfinanziert

Sie m¨¹ssen f¨¹r Ihren gesamten Aufenthalt ausreichend krankenversichert sein.

Gastwissenschaftler:innen mit Stipendium/selbstfinanziert k?nnen sich privat versichern - entweder ¨¹ber eine Versicherung in Deutschland oder eine Versicherung, die Sie aus Ihrem Heimatland mitnehmen. Bitte erkundigen Sie sich auch bei Ihrem Stipendiengeber nach Empfehlungen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch die M?glichkeit sich gesetzlich zu versichern (neu ab 01.03.2024)

Sie m¨¹ssen sich in der Regel selbst bei der gew?hlten Krankenkasse anmelden.

Beispiele f¨¹r private Krankenversicherungen sind:

? Educare

? Mawista

? Care Concept

? Continentale