nach § 34 LPO I
Die rechtlichen Grundlagen für das Betriebspraktikum (im folgenden als BP abgekürzt) k?nnen Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus abrufen.
Zusammenfassend gilt für das Betriebspraktikum (BP):
- Das BP soll in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden.
- Das BP umfasst mindestens acht Wochen. Eine Aufteilung in jeweils zwei- bis mehrw?chentliche Praktika (auch in unterschiedlichen Bereichen) ist m?glich.
- Die t?gliche Arbeitszeit richtet sich dabei nach den regul?ren Arbeitszeiten des jeweiligen Betriebes.
- Das Praktikum muss nach dem Abitur abgeleistet werden, ausgenommen sind hiervon betriebliche Ausbildungen, die in der Regel voll angerechnet werden k?nnen. Das Praktikum an den Fachoberschulen kann z. T. angerechnet werden. Dazu müssen verschiedene Unterlagen beim Prakitkumsamt eingreicht werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig was dazu ben?tigt wird.
- Ferienjobs o. ?. k?nnen anerkannt werden, sofern die Formalit?ten stimmen.
- T?tigkeiten, die im Rahmen des Wehrersatzdienstes in einer Einrichtung für Behinderte oder in einer allgemeinen Einrichtung des Sozialbereichs abgeleiestet wurden, k?nnen angerechnet werden.?
- Lassen Sie sich das BP mit Unterschrift und Firmenstempel auf einem Bescheinigungsformular (PDF/47 KB) best?tigen.
- Versicherungsschutz ist über die Universit?ten gegeben, sofern Sie immatrikuliert sind.
- Die Best?tigung?über das Betriebspraktikum muss erst zur Anmeldung zum ersten Staatsexamen im Prüfungsamt vorgelegt werden.
- Bitte melden Sie sich bei Unklarheiten frühzeitig bei Dr. Julia Steinbach.