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SFA - Niederl?ndisch

Kursangebot

Unsere semesterbegleitenden Kurse beginnen in der Regel in der ersten Vorlesungswoche.?

Unser Sprachkursangebot finden Sie im Vorlesungsverzeichnis "SPUR" unter:

? Angebot für H?rer aller Fakult?ten

? Veranstaltungen des Zentrums für Sprache und Kommunikation (ZSK)

? Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung (SFA)

? Sprachkurse

? Niederl?ndisch

Das Niederl?ndisch-Kursangebot ist Teil unseres Programms für Sprache und interkulturelle Kommunikation (SiK). Weitere Informationen finden Sie auf der SiK-Seite.

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Einstufung

Nachweis von Vorkenntnissen

Für die Zulassung zu einem Niederl?ndisch-Kurs ist - mit Ausnahme des A1-Kurses - eine Sprachstandsfeststellung zum Nachweis der entsprechenden Vorkenntnisse obligatorisch.

Die Vorkenntnisse k?nnen nachgewiesen werden durch:

  • den erfolgreichen Abschluss des Vorg?ngerkurses (wird elektronisch überprüft, keine Vorlage des Scheins im Kurs n?tig);
  • die Vorlage eines externen Leistungsnachweises (z.B. anerkanntes Sprachenzertifikat bzw. Leistungsnachweise von anderen deutschen bzw. internationalen Hochschule (Anerkennung bitte sp?testens eine Woche vor Kursbeginn per E-Mail an info.niederl?ndisch@ur.de beantragen).

Ohne Nachweis ist der Besuch des Kurses "Niederl?ndisch Sprache und Kultur 2" nur nach einer ?berprüfung der Vorkenntnisse durch den Dozenten in den ersten Stunden des Kurses m?glich.


Anmeldung und Abmeldung

Kursabschlussprüfungen

  • Wenn Sie die Abschlussprüfung eines Kurses nicht bestanden oder an der Abschlussprüfung nicht teilgenommen haben, k?nnen Sie die Prüfung auf Antrag innerhalb von 6 Monaten am Ende eines Kurses der gleichen Stufe (Semesterkurs oder Intensivkurs) ohne erneuten Kursbesuch wiederholen.
  • Das Nachschreiben der Prüfung an einem Extra-Termin ist nur in Notf?llen m?glich bzw. wenn der Schein unbedingt noch in dem Semester eingereicht werden muss.
  • Eine Wiederholung der Abschlussprüfung zur Notenverbesserung ist nicht m?glich.


Scheine und Zertifikate

Durch den Besuch der Niederl?ndisch-Kurse der SFA k?nnen Sie folgende Nachweise erwerben:


Schein

Ein Schein mit Note und Leistungspunkten (ECTS) wird ausgestellt, wenn

  • alle erforderlichen Leistungen erbracht wurden
  • die Anwesenheitspflicht (mindestens 75%) erfüllt wurde.

Scheine werden für UR-Studierende, für OTH-Studierende sowie für Gasth?rer:innen ausgestellt.?
Bedienstete der UR, die einen Kurs im Rahmen einer Fortbildung belegt haben und die nicht als ?Gasth?rer:in eingeschrieben sind, erhalten statt eines Scheins eine Best?tigung der Teilnahme.


Zertifikat ("Fremdsprachenschein")

Ein sogenannter Fremdsprachenschein für Niederl?ndisch kann auf Antrag nach erfolgreichem Abschluss einer Niveaustufe ausgestellt werden:

  • Fremdsprachenschein I: nach erfolgreichem Abschluss der Stufe A2
  • Fremdsprachenschein II: nach erfolgreichem Abschluss der Stufe B1

Info Scheine?und Zertifikate k?nnen w?hrend der Scheinausgabe abgeholt werden.

Kontakt

E-Mail: info.niederlaendisch@ur.de
Telefon 0941 943-2408 oder?0941 943-4901

Universit?t Regensburg
Zentrum für Sprache und Kommunikation
Lehrgebiet Studienbeleitende Fremdsprachenausbildung - Niederl?ndisch
Universit?tsstra?e 31
93053 Regensburg


Koordination

Koordinatorin

Natalie Sommer

Sammelgeb?ude, Zi. S 0.15B

Telefon +49 (0)941 943-2419
E-Mail natalie.sommer@ur.de

Sprechstunde per Zoom oder in Pr?senz: nach Vereinbarung


Teamassistenz (SFA III)

Katja Ott

Sammelgeb?ude, Zi. S 0.23

Telefon +49 (0)941 943-2408
E-Mail info.englisch@ur.de

Mehr ...


Lehrkr?fte

Lehrbeauftragter für Niederl?ndisch

Bernard Blom

E-Mail bernard.blom@zsk.uni-regensburg.de



Info??

Termine und Informationen zur Scheinausgabe werden hier ver?ffentlicht.

Sie erhalten keine separate Benachrichtigung per E-Mail bzgl. Scheinabholung.

Prüfungsergebnisse dürfen weder telefonisch noch per E-Mail mitgeteilt werden.


  1. Universit?t Regensburg

Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung

 

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