Die Universit?tsleitung setzt für IT-Angelegenheiten gem?? Art. 20 Abs. 2 Satz 1 BayHSchG und § 30 Abs. 2 GrO eine Kommission der IT-Nutzenden ein. Die Amtszeit der gew?hlten Mitglieder betr?gt sechs Semester; abweichend hiervon betr?gt die Amtszeit der Studierendenvertreterin oder des Studierendenvertreters zwei Semester. Wiederbestellung ist m?glich.
Die Kommission der IT-Nutzenden umfasst folgende Mitglieder:
Die Mitglieder tragen Anliegen und Rückmeldungen der sie entsendenden Fakult?ten und Statusgruppen bezüglich der Arbeit der IT-Serviceanbieter zusammen. Sie berichten in den entsendenden Fakult?ten und Statusgruppen über die Arbeit der IT-Serviceanbieter. Die Leitungen der IT-Serviceanbieter werden regelm??ig mit beratender Stimme in die Sitzungen eingebunden. Weitere Personen wie beispielsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IT-Serviceanbieter oder der Fakult?ten ebenso wie der Datenschutzbeauftragte oder die Datenschutzbeauftragte, der IT-Sicherheitsbeauftragte oder die IT-Sicherheitsbeauftragte, der Kaufm?nnische Direktor oder die Kaufm?nnische Direktorin des UKR sowie der wissenschaftliche Leiter oder die wissenschaftliche Leiterin des Rechenzentrums der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg k?nnen mit beratender Stimme im Einzelfall hinzugezogen werden.
Die Kommission der IT-Nutzenden ber?t und formuliert Stellungnahmen in Angelegenheiten von allgemeiner oder grunds?tzlicher Bedeutung der IT. Die Kommission hat insbesondere folgende Aufgaben: Sie