Studienordnung für die F?cher des Magisterstudiengangs an der Universit?t Regensburg vom 31.10.1995 (KWMBl II 1996 S. 658)
Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgf?ltig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt ver?ffentlichte Text.
Vorbemerkung zum Sprachgebrauch:
百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e Studienordnung enth?lt Rechtsvorschriften. Nach Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind M?nner und Frauen gleichberechtigt. Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten daher für Frauen und M?nner in gleicher Weise.
Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erl?sst die Universit?t Regensburg folgende Studienordnung:
Allgemeine Bestimmungen (PDF/38 KB)
§ 9 Allgemeine Sprachwissenschaft
§ 10 Allgemeine Wissenschaftsgeschichte
(Vom Erlass einer Studienordnung gem. Art. 72 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes befreit.)?
§ 13 Evangelische Theologie (Systematische und Praktische Theologie)
§ 17 Indogermanische Sprachwissenschaft
(Vom Erlass einer Studienordnung gem. Art. 72 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes befreit.)?
§ 18 Klassische Arch?ologie
(Vom Erlass einer Studienordnung gem. Art. 72 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes befreit.)?
§ 25 Religionswissenschaft (Allgemeine Religionsgeschichte)
§ 27 Russische (Ostslavische) Philologie
(Die Regelungen für das Fach Russische [Ostslavische] Philologie sind noch nicht erarbeitet und werden nachtr?glich durch ?nderungssatzung eingefügt.)
§ 30 Volkskunde
(Vom Erlass einer Studienordnung gem. Art. 72 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes befreit.)?
§ 32 West- und Südslavische Philologie
(Die Regelungen für das Fach West- und Südslavische Philologie sind noch nicht erarbeitet und werden nachtr?glich durch ?nderungssatzung eingefügt.)
Sprachkenntnisse und deren Nachweis