?Der gesonderten Feststellung einer Binnenmarktrelevanz der Vergabe energierechtlicher Wegenutzungsrechte bedarf es zur Bindung an die sich auch aus dem europ?ischen Prim?rrecht ergebenden allgemeinen Vergabegrunds?tze wie Transparenz, Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung nicht.“ (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.04.2014?— VI-2 Kart 3/13 (V), juris, Rn. 45)?
Die Formulierung des Oberlandesgerichts Düsseldorf l?sst sich verbessern. Das Problem ist das nachklappende ?nicht“. Der Leser wird w?hrend des ersten Lesens des Satzes zun?chst erwarten, dass es einer gesonderten Feststellung zur Bindung an die Vergabegrunds?tze sehr wohl bedarf. Erst das letzte Wort verkehrt diese Erwartung in ihr Gegenteil. Sie tun Ihrem Leser einen Gefallen, wenn Sie stattdessen W?rter, die zusammen geh?ren, beieinander halten. Das macht den Text leichter verst?ndlich. Zusammen geh?ren in diesem Beispiel das Verb und das verneinende ?nicht“. Das Oberlandesgericht h?tte besser wie folgt formuliert:
?Es bedarf keiner gesonderten Feststellung […], um eine Bindung an die […] allgemeinen Vergabegrunds?tze (wie Transparenz, Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung) herzustellen.“
Einen kurzen ?berblick zu dem Thema ?zusammenhalten, was zusammen geh?rt“ finden Sie bei?Hartmann/Welzel, Sprache und Stil, in:?Hartmann (Hrsg.), Hausarbeit im Staatsrecht.?Musterl?sungen und Gestaltungsrichtlinien für das Grundstudium, 5. Aufl. 2023, S. 20 (25 ff.). Ausführlich besch?ftigt sich?Walter, Kleine Stilkunde für Juristen, 2. Aufl. 2009, S. 70 ff., mit diesen Fragen.