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Das Telos

Beitrag 23, Januar 2026

Unter den vier klassischen, mitunter als ?savignysche?Quart“?(Reimer, Juristische Methodenlehre, 2. Aufl., S.?144)?bezeichneten Auslegungsmethoden erfreut sich in der Praxis insbesondere die teleologische Methode gro?er Beliebtheit. Zynische Beobachter, zu denen sich der?Verfasser freilich?selbst niemals z?hlen würde, führen dies darauf zurück, dass?sich?mit der Behauptung eines bestimmten Normzwecks allerlei Auslegungsergebnisse?begründen?lassen, und weisen darauf hin, dass?die?Zweckbestimmung zun?chst ihrerseits?hergeleitet werden müsste, was indes oftmals unterbleibt.?

Als Mindesterwartung?wird man?jedenfalls?einfordern?dürfen, dass eine teleologisch gestützte Argumentation die verwendete Auslegungsmethode sprachlich korrekt?umschreibt. Daran fehlt es, wenn etwa der Bundesfinanzhof formuliert, dass ?der?Telos?der Verzinsung“ eine bestimmte Zinsh?he nicht rechtfertige (Beschluss vom 03. September 2018, VIII B 15/18) oder wenn das LG Düsseldorf (34 O 4/21)??berlegungen dazu anstellt,?worin ?der Telos“ des?§ 6?der Coronavirus-Schutzmaskenverordnung (SchutzmV)?liege.?

Der Begriff des?telos?stammt aus dem Griechischen (τ?λο?, ?Zweck“, ?Ziel“) und ist dort ein neutrales (?s?chliches“) Substantiv. Dem entspricht es, dass der Ausdruck des?Telos?bis heute?den Artikel ?das“ erfordert. Richtig ist also??das Telos“.?

Die (inkorrekte) Rede davon, worin ?der?Telos“ einer Vorschrift bestehe, ist zwar?– wie gesehen – selbst in der juristischen Spruchpraxis sowie?unter Lehrenden derart verbreitet, dass man Studierenden, die diese unreflektiert aufgreifen und weiterverwenden, kaum einen Vorwurf wird machen k?nnen.?Umgekehrt k?nnen diese sich jedoch durch die Wahl der korrekten Artikelform positiv hervorheben – und damit eine zumindest sprachlich einwandfreie teleologische Argumentation einleiten.?

Wiss. Mit.?Marco V?hringer, LL.M. (LSE), Leipzig?


  1. Fakult?t für Rechtswissenschaft

Prof. Dr. Bernd J. Hartmann,?LL.M. (Virginia)

Lehrstuhl für ?ffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaften


Geb?ude RW(L), Zi. 2.09 lehrstuhl.hartmann(at)ur.de

Sekretariat: Karolin Kuntscher
Telefon 0941/943-2657