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Aktuelles

Univ.-Professor Dr. Michael Heese, LL.M. (Yale) - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht, Europ?isches Privat- und Prozessrecht sowie Rechtsvergleichung


Neuerscheinung: Heese/Clemm, Referendarexamensklausur Zivilrecht: ?Bitte nicht den Stecker ziehen!“, JuS 2024, 1151

Die anspruchsvolle Klausur behandelt Grundlagen der vertraglichen und deliktischen Haftung, insbes. die Abgrenzung von K?rper- und Eigentumsverletzung bei abgetrennten K?rperteilen, die Abgrenzung von Prim?r- und Folgesch?den, die Haftung bei sog. Schocksch?den, die Schadenszurechnung bei sog. Begehrensneurosen und die Voraussetzungen der Hinterbliebenenentsch?digung sowie materielle und prozessuale Grundfragen des Fortkommensschadens.?Die Aufgabe ist teilweise als Richterfall und teilweise als Anwaltsfall gestaltet und verlangt insoweit neben einer über das unmittelbare Begehren hinausgehenden rechtlichen Würdigung auch Erw?gungen zur Zweckm??igkeit des prozessualen Vorgehens.?


Hinweise zu Klausuren und Klausurrückgaben

Vorlesungsabschlussklausur ZPO WS 2024/2025

Rückgabe mit Besprechung und Notenbekanntgabe: Dienstag, 25.3.2025 - 10.00 Uhr c.t., H 13.

Beachten Sie unbedingt die Hinweise zur Remonstration.


Neuerscheinung: Schumann/Heese Die ZPO-Klausur

Prof. Dr. Dr. h.c. Ekkehard Schumann

Prof. Dr. Michael Heese, LL.M. (Yale)

Die ZPO-Klausur, 4. Auflage 2024

Eine Anleitung zur L?sung von F?llen aus dem Erkenntnisverfahren und der Zwangsvollstreckung. Hinweise zur Bearbeitung der Hauptprobleme des Zivilproze?rechts. 4. Auflage, München?2024, 275 Seiten, Verlag C.H.Beck.

Der Band stellt das Zivilprozessrecht fallbezogen dar. Er behandelt die Hauptprobleme des Erkenntnisverfahrens und des Zwangsvollstreckungsrechts aus der Sicht desjenigen, der einen Fall im Studium oder im Examen zu l?sen hat. Von besonderer Bedeutung sind dabei die wichtigen Hinweise auf Schwierigkeiten und Fehler, die bei der Fallbearbeitung immer wieder auftreten.

Auszug aus der Rezension von?Nowesky ZJS 2024, 624 ff.:?"Bemerkenswert ist zun?chst, dass – anders als allzu h?ufig der Fall – die Neuauflage nicht zu einer
Steigerung des Umfangs des Buches geführt hat. Mit der vierten Auflage ist das ohnehin schon bündige Werk nochmals um knapp 40 Seiten schlanker geworden. Zurückführen l?sst sich dies auf eine der wohl gr??ten St?rken des Buches und der Autoren: Die gelungene Schwerpunktsetzung. Weniger klausurrelevante Thematiken werden knapp er?rtert, Klausurrelevantes und tats?chliche Problempunkte in der gebotenen Ausführlichkeit. An keiner Stelle verliert sich das Autorenduo in dogmatischen Ver?stelungen. [...] Die von Schumann/Heese vorgelegte vierte Auflage des Buches ?Die ZPO-Klausur“ wird dem eigenen,?bereits durch den Untertitel proklamierten Anspruch, eine Anleitung zur L?sung von F?llen aus dem?Erkenntnisverfahren und der Zwangsvollstreckung zu sein, vollumf?nglich gerecht. Das Werk schafft?es, nicht nur das Wissen, sondern darüber hinaus auch die Kompetenz zur eigenst?ndigen Klausurl?sung zu vermitteln."


Interview: Wie Start-ups die Gerichte fordern

Professor Heese spricht im Interview mit Anna Sophie Kühne (FAZ) darüber, warum zu wenige Verbraucher ihre Rechte durchsetzen und warum von dem von der Unternehmenslobby für Legal-Tech-Kanzleien propagierten Begriff der "Klageindustrie" nichts zu halten ist:?Wie Start-ups die Gerichte fordern - Mithilfe von Onlineportalen k?nnen Millionen Verbraucher?ihre Ansprüche gegen Konzerne durchsetzen. Die deutsche Justiz ist auf die Klagewelle kaum vorbereitet, FAZ-Sonntagszeitung v. 27.10.2024.?

Zum Begriff der "Klageindustrie", mit dem lt. Professor Heese Ursache und Wirkung verwechselt werden und zu seinen von der Bundespolitik fortgesetzt übergangenen Forderungen für mehr effektiven kollektiven Rechtsschutz s. schon Heese,?NJW-Editorial 9/2021?und Heese,?NJW-Editorial 27/2023.


Ankündigung: Jaeger InsO, Gro?kommentar zur Insolvenzordnung, 2. Auflage, Band 1

Jaeger, Insolvenzordnung, Gro?kommentar,?Band 1, §§ 1-35 InsO, 2. Auflage. Vollst?ndige Neukommentierung der §§ 20-25 InsO [Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners sowie vorl?ufige Ma?nahmen des Insolvenzgerichts im Er?ffnungsverfahren] auf ca. 380 Seiten. Erscheint vsl. im Frühjahr 2025.?


EDMC 2024: Team Regensburg gewinnt erneut am BGH

Felix Summerer?(Lehrstuhl Prof. Heese) und Bastian Reinsch haben als Regensburger Team den?ELSA Deutschland Moot Court (EDMC) 2024?gewonnen!?

Nach ihrem ersten Erfolg beim Regensburger Lokalentscheid im Januar 2024 setzte sich das Regensburger Team zun?chst beim Nationalentscheid in Berlin gegen zw?lf andere Teams durch und erhielt besondere Anerkennung für seine herausragende Klageschrift. Im Bundesentscheid, dem Finale des Wettbewerbs, trafen sie am 28. Juni 2024 beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe auf das Team der Universit?t Osnabrück, wo sich die Regensburger wiederum durchsetzen konnten.?

Im Erfolg des Teams Regensburg best?tigt sich erneut die gute Vorbereitung durch erfahrene Coaches und die fundierte Ausbildung im Zivilprozessrecht, das neben dem Familienrecht traditionell zu den tragenden S?ulen des Regensburger Zivilrechts z?hlt. Im Jahr 2021 hatten bereits Anna Gmehling?(Lehrstuhl Prof. Heese) und Elina Mayer?(Lehrstuhl Prof. Kühling) als Regensburger Team den?ELSA Deutschland Moot Court gewonnen. 2024 hei?t es wieder: Herzlichen Glückwunsch zu dieser tollen Leistung!


Neuerscheinung: Isabella Clemm, Vorl?ufige Ma?nahmen im Sanierungs- und Insolvenzrecht

Isabella Clemm, Vorl?ufige Ma?nahmen im Sanierungs- und Insolvenzrecht - Kriterien für die gerichtliche Anordnungsentscheidung, Diss. Regensburg, Verlag Mohr Siebeck, Ver?ffentlichungen zum Verfahrensrecht Bd. 201, 2024. XXI und 243 Seiten.?

Insolvenzgerichte ordnen tagt?glich vorl?ufige Ma?nahmen an, in aller Regel aber ohne sie n?her zu begründen. Zudem liegen weder die Anordnungsvoraussetzungen noch die entscheidungsleitenden Kriterien ohne Weiteres auf der Hand und für Rechtsanwender wie Rechtssuchende bestehen erhebliche Unsicherheiten. Das liegt bereits darin begründet, dass die Verfahrenslage nicht homogen ist, sondern aufgrund der multipolaren Interessenlage stark variieren kann. Isabella Clemm entwirft einen umfassenden dogmatischen Unterbau für die gerichtliche Entscheidung über vorl?ufige Ma?nahmen und systematisiert das relevante zeitliche Stadium zwischen Krise und Insolvenz ausgehend von Verfahrenstypen. Daraus entsteht ein praktisch handhabbares Modell für die gerichtliche Anordnung vorl?ufiger Ma?nahmen im Insolvenzer?ffnungsverfahren.


Rückblick: Achtung - Literatur! am 16. November 2023

Achtung - Literatur! Studierende und Lehrende der Universit?t Regensburg stellen Bücher vor und sprechen über sie: über ihre Geschichten, Hintergründe und ihre Sprache.

Die Bücher geh?ren überwiegend zu den aktuellen Programmen der Verlage, k?nnen aber auch wiedergelesene und wiederentdeckte ?ltere Werke sein. Belletristisches steht im Vordergrund, wichtige Sachbücher k?nnen auch dabei sein. An jedem Diskussionsabend geht es um vier Bücher, die vorab bekannt gegeben und in der Gespr?chsrunde vorgestellt werden. Mitlesende, Mitdiskutierende und Zuh?rer sind herzlich willkommen!

Die sechste Runde von Achtung - Literatur! fand am?Donnerstag, den 16. November 2023 in der Universit?tsbibliothek statt.?Aus dem Kreis der Studierenden war Lilli Bauer (Germanistik) dabei. Wir haben uns über das zahlreiche und interessierte Publikum wieder sehr gefreut! Vorgestellt und besprochen wurden:?

1. "Adas Raum" von Sharon Dodua Otoo
(vorgestellt von Lilli Bauer)
2. "Nastja" von Vladimir Sorokin?
(vorgestellt von Michael Heese)
3. "Der Anfang von Morgen"?von Jens Liljestrand?
(vorgestellt von Weyma Lübbe)
4. "Der Rote Diamant"?von Thomas Hürlimann
(vorgestellt von Tonio Walter)

Eindrücke vom Veranstaltungsabend und weitere Informationen zum Veranstaltungsformat finden Sie unter go.uni-regensburg.de/achtungliteratur


Neuerscheinung: NJW Editorial 41/2023 – K(r)ampf mit der Anonymisierung

Gerichtsentscheidungen – auch der Instanzgerichte – sind ausnahmslos zu ver?ffentlichen (vgl. Heese, FS Roth, 2021, S. 283, 293 ff, 337 f.). Die Politik hat das erkannt. Gerichtsentscheidungen“, so der Koalitionsvertrag, ?sollen grunds?tzlich in einer Datenbank ?ffentlich und maschinenlesbar verfügbar sein“. Allerdings soll die Ver?ffentlichung ?in anonymisierter Form“ geschehen. Das ist in dieser Pauschalit?t nicht richtig und stellt die Justiz vor eine praktische Herausforderung. ?ber den K(r)ampf mit der Anonymisierung berichtet Professor Heese im NJW Editorial 41/2023.


Neuerscheinung: NJW Editorial 27/2023 – Zu kurz gesprungen

Das Bundesjustizministerium?plant die Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens (LeitEVerf) beim BGH. Der Referentenentwurf muss als Gegenentwurf zum Vorschlag eines Vorabentscheidungsverfahrens?beim BGH (Heese/Schumann NJW 2021, 3023) verstanden werden. Das BMJ ist damit zwar gesprungen, aber viel zu kurz. Ein blo?es LeitEVerf reicht nicht aus; es ist vielleicht ein Kiesel,?aber sicher kein ?Baustein für eine effiziente Erledigung von Massenverfahren“, meint Professor Heese im NJW-Editorial 27/2023.

Vgl hierzu nun auch die Kritik des Deutschen Richterbundes: "[D]as hier vorgeschlagene?Leitentscheidungsverfahren [greift] erheblich zu kurz. Es l?sst keine spürbare Entlastung der Zivilgerichte erwarten".?

Inzwischen liegen zahlreiche Stellungnahmen von Interessengruppen vor, die das Leitentscheidungsverfahren ebenfalls ganz überwiegend ablehnen und mehrheitlich die Einführung eines Vorabentscheidungsverfahrens fordern. Das wesentlich weitergehende Vorabentscheidungsverfahren wird uA auch befürwortet von?

  • Whitepaper des Deutschen Richterbunds zu Massenverfahren v. 13.5.2022, S. 14 ff: "Die AG Massenverfahren spricht sich für die Einführung eines

    Vorabentscheidungsverfahrens in Massenverfahren beim zust?ndigen
    Revisionsgericht aus."

  • 93. Justizministerkonferenz v. 1./2.6.2022, TOP I.6: "Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz erfordert eine rasche rechtssichere Kl?rung der den Massenverfahren zugrunde liegenden Rechtsfragen.?Hierzu kann auch auf die Vorschl?ge der Bund-L?nder-Arbeitsgruppe zum Vorabentscheidungsverfahren zurückgegriffen werden."

  • Antrag?der Fraktion der CDU/CSU v. 7.2.2023: "Kollaps der Ziviljustiz verhindern – Wirksame Regelungen zur Bew?ltigung von Massenverfahren schaffen", BT-Drucks. 20/5560:?"Um die Funktionsf?higkeit der Ziviljustiz zu erhalten, besteht dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf. [...] 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 umfasst die Einführung eines Vorabentscheidungsverfahrens, durch das die in Massenverfahren auftretenden entscheidungserheblichen Rechtsfragen frühzeitig einer h?chstrichterlichen Kl?rung zugeführt werden k?nnen."


Neuerscheinung: Regulierung durch Kaufrecht – Schwerpunkte und Defizite der EU-Warenkaufrichtlinie, AcP 222 (2022), 703

Regulierung, also die mit Steuerungsintention erfolgte Umsetzung politischer Allgemeinwohlziele, ist ein Anliegen der Gesamtrechtsordnung – und damit auch des Zivilrechts. Die europ?ische Privatrechtsharmonisierung steht regulatorisch im Dienst der Verwirklichung des Binnenmarkts. Der konkrete Regulierungsbeitrag des europ?ischen Kaufrechts wurde mit der WarenkaufRL nochmals deutlich verst?rkt. Der Beitrag betrachtet das reformierte EU-Kaufrecht aus der Regulierungsperspektive anhand zentraler Regulierungsziele, die zum Zweck der Verwirklichung des Binnenmarkts Eingang in die Kaufrechtsharmonisierung gefunden haben, die F?rderung eines regenerativen Wachstums durch nachhaltige Konsumgüter und den Verbraucherschutz. ?berdies wird ein blinder Fleck der europ?ischen Privatrechtsregulierung identifiziert, die Pr?vention arglistigen Verhaltens. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis: Die WarenkaufRL ist teilweise als vielversprechend, teilweise als überschie?end und teilweise als defizit?r zu bewerten. Heese, AcP 222 (2022), 703-735. Zum Inhaltsverzeichnis.?