Die anspruchsvolle Klausur behandelt Grundlagen der vertraglichen und deliktischen Haftung, insbes. die Abgrenzung von K?rper- und Eigentumsverletzung bei abgetrennten K?rperteilen, die Abgrenzung von Prim?r- und Folgesch?den, die Haftung bei sog. Schocksch?den, die Schadenszurechnung bei sog. Begehrensneurosen und die Voraussetzungen der Hinterbliebenenentsch?digung sowie materielle und prozessuale Grundfragen des Fortkommensschadens.?Die Aufgabe ist teilweise als Richterfall und teilweise als Anwaltsfall gestaltet und verlangt insoweit neben einer über das unmittelbare Begehren hinausgehenden rechtlichen Würdigung auch Erw?gungen zur Zweckm??igkeit des prozessualen Vorgehens.?
Professor Heese spricht im Interview mit Anna Sophie Kühne (FAZ) darüber, warum zu wenige Verbraucher ihre Rechte durchsetzen und warum von dem von der Unternehmenslobby für Legal-Tech-Kanzleien propagierten Begriff der "Klageindustrie" nichts zu halten ist:?Wie Start-ups die Gerichte fordern - Mithilfe von Onlineportalen k?nnen Millionen Verbraucher?ihre Ansprüche gegen Konzerne durchsetzen. Die deutsche Justiz ist auf die Klagewelle kaum vorbereitet, FAZ-Sonntagszeitung v. 27.10.2024.?
Zum Begriff der "Klageindustrie", mit dem lt. Professor Heese Ursache und Wirkung verwechselt werden und zu seinen von der Bundespolitik fortgesetzt übergangenen Forderungen für mehr effektiven kollektiven Rechtsschutz s. schon Heese,?NJW-Editorial 9/2021?und Heese,?NJW-Editorial 27/2023.
Prof. Dr. Dr. h.c. Ekkehard Schumann
Prof. Dr. Michael Heese, LL.M. (Yale)
Eine Anleitung zur L?sung von F?llen aus dem Erkenntnisverfahren und der Zwangsvollstreckung. Hinweise zur Bearbeitung der Hauptprobleme des Zivilproze?rechts. 4. Auflage, München?2024, 275 Seiten, Verlag C.H.Beck.
Der Band stellt das Zivilprozessrecht fallbezogen dar. Er behandelt die Hauptprobleme des Erkenntnisverfahrens und des Zwangsvollstreckungsrechts aus der Sicht desjenigen, der einen Fall im Studium oder im Examen zu l?sen hat. Von besonderer Bedeutung sind dabei die wichtigen Hinweise auf Schwierigkeiten und Fehler, die bei der Fallbearbeitung immer wieder auftreten.
Jaeger, Insolvenzordnung, Gro?kommentar,?Band 1, §§ 1-35 InsO, 2. Auflage. Vollst?ndige Neukommentierung der §§ 20-25 InsO [Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners sowie vorl?ufige Ma?nahmen des Insolvenzgerichts im Er?ffnungsverfahren] auf ca. 380 Seiten. Erscheint vsl. im Frühjahr 2025.?
Felix Summerer?(Lehrstuhl Prof. Heese) und Bastian Reinsch haben als Regensburger Team den?ELSA Deutschland Moot Court (EDMC) 2024?gewonnen!?
Nach ihrem ersten Erfolg beim Regensburger Lokalentscheid im Januar 2024 setzte sich das Regensburger Team zun?chst beim Nationalentscheid in Berlin gegen zw?lf andere Teams durch und erhielt besondere Anerkennung für seine herausragende Klageschrift. Im Bundesentscheid, dem Finale des Wettbewerbs, trafen sie am 28. Juni 2024 beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe auf das Team der Universit?t Osnabrück, wo sich die Regensburger wiederum durchsetzen konnten.?
Im Erfolg des Teams Regensburg best?tigt sich erneut die gute Vorbereitung durch erfahrene Coaches und die fundierte Ausbildung im Zivilprozessrecht, das neben dem Familienrecht traditionell zu den tragenden S?ulen des Regensburger Zivilrechts z?hlt. Im Jahr 2021 hatten bereits Anna Gmehling?(Lehrstuhl Prof. Heese) und Elina Mayer?(Lehrstuhl Prof. Kühling) als Regensburger Team den?ELSA Deutschland Moot Court gewonnen. 2024 hei?t es wieder: Herzlichen Glückwunsch zu dieser tollen Leistung!
Isabella Clemm, Vorl?ufige Ma?nahmen im Sanierungs- und Insolvenzrecht - Kriterien für die gerichtliche Anordnungsentscheidung, Diss. Regensburg, Verlag Mohr Siebeck, Ver?ffentlichungen zum Verfahrensrecht Bd. 201, 2024. XXI und 243 Seiten.?
Insolvenzgerichte ordnen tagt?glich vorl?ufige Ma?nahmen an, in aller Regel aber ohne sie n?her zu begründen. Zudem liegen weder die Anordnungsvoraussetzungen noch die entscheidungsleitenden Kriterien ohne Weiteres auf der Hand und für Rechtsanwender wie Rechtssuchende bestehen erhebliche Unsicherheiten. Das liegt bereits darin begründet, dass die Verfahrenslage nicht homogen ist, sondern aufgrund der multipolaren Interessenlage stark variieren kann. Isabella Clemm entwirft einen umfassenden dogmatischen Unterbau für die gerichtliche Entscheidung über vorl?ufige Ma?nahmen und systematisiert das relevante zeitliche Stadium zwischen Krise und Insolvenz ausgehend von Verfahrenstypen. Daraus entsteht ein praktisch handhabbares Modell für die gerichtliche Anordnung vorl?ufiger Ma?nahmen im Insolvenzer?ffnungsverfahren.
Achtung - Literatur! Studierende und Lehrende der Universit?t Regensburg stellen Bücher vor und sprechen über sie: über ihre Geschichten, Hintergründe und ihre Sprache.
Die Bücher geh?ren überwiegend zu den aktuellen Programmen der Verlage, k?nnen aber auch wiedergelesene und wiederentdeckte ?ltere Werke sein. Belletristisches steht im Vordergrund, wichtige Sachbücher k?nnen auch dabei sein. An jedem Diskussionsabend geht es um vier Bücher, die vorab bekannt gegeben und in der Gespr?chsrunde vorgestellt werden. Mitlesende, Mitdiskutierende und Zuh?rer sind herzlich willkommen!
Die sechste Runde von Achtung - Literatur! fand am?Donnerstag, den 16. November 2023 in der Universit?tsbibliothek statt.?Aus dem Kreis der Studierenden war Lilli Bauer (Germanistik) dabei. Wir haben uns über das zahlreiche und interessierte Publikum wieder sehr gefreut! Vorgestellt und besprochen wurden:?
1. "Adas Raum" von Sharon Dodua Otoo
(vorgestellt von Lilli Bauer)
2. "Nastja" von Vladimir Sorokin?
(vorgestellt von Michael Heese)
3. "Der Anfang von Morgen"?von Jens Liljestrand?
(vorgestellt von Weyma Lübbe)
4. "Der Rote Diamant"?von Thomas Hürlimann
(vorgestellt von Tonio Walter)
Eindrücke vom Veranstaltungsabend und weitere Informationen zum Veranstaltungsformat finden Sie unter go.uni-regensburg.de/achtungliteratur
Gerichtsentscheidungen – auch der Instanzgerichte – sind ausnahmslos zu ver?ffentlichen (vgl. Heese, FS Roth, 2021, S. 283, 293 ff, 337 f.). Die Politik hat das erkannt. Gerichtsentscheidungen“, so der Koalitionsvertrag, ?sollen grunds?tzlich in einer Datenbank ?ffentlich und maschinenlesbar verfügbar sein“. Allerdings soll die Ver?ffentlichung ?in anonymisierter Form“ geschehen. Das ist in dieser Pauschalit?t nicht richtig und stellt die Justiz vor eine praktische Herausforderung. ?ber den K(r)ampf mit der Anonymisierung berichtet Professor Heese im NJW Editorial 41/2023.
Das Bundesjustizministerium?plant die Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens (LeitEVerf) beim BGH. Der Referentenentwurf muss als Gegenentwurf zum Vorschlag eines Vorabentscheidungsverfahrens?beim BGH (Heese/Schumann NJW 2021, 3023) verstanden werden. Das BMJ ist damit zwar gesprungen, aber viel zu kurz. Ein blo?es LeitEVerf reicht nicht aus; es ist vielleicht ein Kiesel,?aber sicher kein ?Baustein für eine effiziente Erledigung von Massenverfahren“, meint Professor Heese im NJW-Editorial 27/2023.
Vgl hierzu nun auch die Kritik des Deutschen Richterbundes: "[D]as hier vorgeschlagene?Leitentscheidungsverfahren [greift] erheblich zu kurz. Es l?sst keine spürbare Entlastung der Zivilgerichte erwarten".?
Inzwischen liegen zahlreiche Stellungnahmen von Interessengruppen vor, die das Leitentscheidungsverfahren ebenfalls ganz überwiegend ablehnen und mehrheitlich die Einführung eines Vorabentscheidungsverfahrens fordern. Das wesentlich weitergehende Vorabentscheidungsverfahren wird uA auch befürwortet von?
Vorabentscheidungsverfahrens in Massenverfahren beim zust?ndigen
Revisionsgericht aus."
93. Justizministerkonferenz v. 1./2.6.2022, TOP I.6: "Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz erfordert eine rasche rechtssichere Kl?rung der den Massenverfahren zugrunde liegenden Rechtsfragen.?Hierzu kann auch auf die Vorschl?ge der Bund-L?nder-Arbeitsgruppe zum Vorabentscheidungsverfahren zurückgegriffen werden."
Antrag?der Fraktion der CDU/CSU v. 7.2.2023: "Kollaps der Ziviljustiz verhindern – Wirksame Regelungen zur Bew?ltigung von Massenverfahren schaffen", BT-Drucks. 20/5560:?"Um die Funktionsf?higkeit der Ziviljustiz zu erhalten, besteht dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf. [...] 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 umfasst die Einführung eines Vorabentscheidungsverfahrens, durch das die in Massenverfahren auftretenden entscheidungserheblichen Rechtsfragen frühzeitig einer h?chstrichterlichen Kl?rung zugeführt werden k?nnen."
Regulierung, also die mit Steuerungsintention erfolgte Umsetzung politischer Allgemeinwohlziele, ist ein Anliegen der Gesamtrechtsordnung – und damit auch des Zivilrechts. Die europ?ische Privatrechtsharmonisierung steht regulatorisch im Dienst der Verwirklichung des Binnenmarkts. Der konkrete Regulierungsbeitrag des europ?ischen Kaufrechts wurde mit der WarenkaufRL nochmals deutlich verst?rkt. Der Beitrag betrachtet das reformierte EU-Kaufrecht aus der Regulierungsperspektive anhand zentraler Regulierungsziele, die zum Zweck der Verwirklichung des Binnenmarkts Eingang in die Kaufrechtsharmonisierung gefunden haben, die F?rderung eines regenerativen Wachstums durch nachhaltige Konsumgüter und den Verbraucherschutz. ?berdies wird ein blinder Fleck der europ?ischen Privatrechtsregulierung identifiziert, die Pr?vention arglistigen Verhaltens. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis: Die WarenkaufRL ist teilweise als vielversprechend, teilweise als überschie?end und teilweise als defizit?r zu bewerten. Heese, AcP 222 (2022), 703-735. Zum Inhaltsverzeichnis.?
Mit seinem VW-Grundsatzurteil (NJW 2020, 1962) wollte der VI. Zivilsenat des BGH die Grundlagen?der deliktischen Herstellerhaftung gekl?rt wissen; von?einem Machtwort aus Karlsruhe war die Rede: ?Roma locuta, causa finita” (Lorenz NJW 2020, 1924).?Doch zeigt sich einmal wieder: Rom liegt nicht in Karlsruhe. Professor Heese im NJW-Editorial Heft 26/2022 zum Votum des?Generalanwalts am EuGH Atha?na?si?os Ran?tos v. 2.6.2022 (vgl. BeckRS 2022, 12232) und seinen Folgen für abgeschlossene, laufende und neue Verfahren.??
EuGH folgt GA:?Mit Urt. v. 21.3.2023 hat sich der EuGH erwartungsgem?? dem GA angeschlossen, vgl. die Pressemitteilung des EuGH?zu?EuGH,?Urt. v. 21.3.2023, Rs. C-100/21?(Mercedes-Benz AG):?Unionsrecht schützt auch die Einzelinteressen des individuellen K?ufers eines Kraftfahrzeugs? / Mitgliedstaaten müssen Schadensersatz des K?ufers gegen den Hersteller vorsehen / Schadensersatz nach nationalem Recht muss auch bei Anrechnung der Nutzungen in angemessenem Verh?ltnis zum Schaden stehen.
In dem Hollywood-Klassiker ?Und t?glich grü?t das Murmeltier“ erlebt Wetteransager Phil Connors bekanntlich denselben Tag wieder und wieder.?So oder so ?hnlich müssen sich jetzt Volkswagen und viele Tausend Kunden des Konzerns fühlen.
Denn durch das "einfache und kostengünstige" Software-Update wurde lediglich eine "evident"?unzul?ssige Abschalteinrichtung durch eine andere ("offensichtlich" den Zielen des europ?ischen Rechts zuwiderlaufende) unzul?ssige Abschalteinrichtung ersetzt - so hat es jedenfalls jetzt der EuGH mit drei inhaltsgleichen Urteilen v. 14. Juli 2022 in aller Klarheit festgestellt. Das ist Anlass genug für eine Glosse.?Heese, VW-百利宫_百利宫娱乐平台¥官网elskandal 2.0 oder: Und t?glich grü?t das Murmeltier,?JZ 2022, 776.
Update zur nachfolgenden?Instanzrechtsprechung der EU-Staaten
Müssen Klimaaktivisten, die Flugh?fen blockieren, finanziell für Sch?den aufkommen? Nachdem ein LTO-Gastbeitrag das mit einem klaren "Nein" ?beantwortete, meint Michael Heese nun: Doch, sie handeln sittenwidrig. LTO Gastkommentar v. 20.12.2022.
Nach dem Willen der Justizministerkonferenz k?nnte es in Zivilsachen zur Einführung eines Vorabentscheidungsverfahrens beim BGH kommen. Das Prozessinstitut soll eine ?zügige h?chstrichterliche Kl?rung grunds?tzlicher Rechtsfragen in Bezug auf Massenverfahren“ erreichen. Es dient der Prozess?konomie sowie wirksamer Justizgew?hrleistung und bewegt sich auf der Schnittstelle von individuellem und kollektivem Rechtsschutz.
Der Beitrag begrü?t das Reformvorhaben, erl?utert, was man von einem solchen Verfahren erwarten kann und was nicht?und skizziert wesentliche Fragen, die sich bei der Umsetzung stellen. Heese/Schumann, NJW 2021, 3023-3029.?
Im Nachgang interessant
Vorabentscheidungsverfahrens in Massenverfahren beim zust?ndigen
Revisionsgericht aus."
93. Justizministerkonferenz v. 1./2.6.2022, TOP I.6: "Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz erfordert eine rasche rechtssichere Kl?rung der den Massenverfahren zugrunde liegenden Rechtsfragen.?Hierzu kann auch auf die Vorschl?ge der Bund-L?nder-Arbeitsgruppe zum Vorabentscheidungsverfahren zurückgegriffen werden."
Antrag?der Fraktion der CDU/CSU v. 7.2.2023: "Kollaps der Ziviljustiz verhindern – Wirksame Regelungen zur Bew?ltigung von Massenverfahren schaffen", BT-Drucks. 20/5560:?"Um die Funktionsf?higkeit der Ziviljustiz zu erhalten, besteht dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf. [...] 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 umfasst die Einführung eines Vorabentscheidungsverfahrens, durch das die in Massenverfahren auftretenden entscheidungserheblichen Rechtsfragen frühzeitig einer h?chstrichterlichen Kl?rung zugeführt werden k?nnen."
Der 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网elskandal hat zwei Individualklagewellen nach sich gezogen, die die Zivilgerichtsbarkeit?bundesweit seit Jahren extrem belasten. Die erste Klagewelle bewirkte inzwischen die h?chstrichterliche Kl?rung zentraler Fragen. Die zweite Klagewelle verursacht an den Instanzgerichten einen noch weitaus h?heren Aufwand, weil die ihr zugrunde liegenden Sachverhalte bis heute nicht (hinreichend) aufgekl?rt?sind. Die M?glichkeiten ebenso wie die Grenzen gerichtlicher Sachaufkl?rung?im Zweiparteienprozess stehen im Mittelpunkt des Beitrags; erg?nzt wird die?Analyse durch ?berlegungen zu einem verbesserten System des kollektiven Rechtsschutzes. Heese NJW 2021, 887-893.?
Im Nachgang interessant:
Die Ver?ffentlichung gerichtlicher Entscheidungen ist ein zentraler und gleichwohl wenig beachteter Bestandteil der Gerichts?ffentlichkeit. Mit den??berlegungen zu Ehren von Herbert Roth soll ein strukturelles Defizit?offengelegt und eine überf?llige Debatte angesto?en werden.
Heese, Ver?ffentlichung gerichtlicher Entscheidungen im Zeitalter der Digitalisierung – Entwicklungsstand und Entwicklungsdefizite einer Funktionsbedingung des modernen Rechtsstaats,?in: Althammer/Sch?rtl, Dogmatik als Fundament für?Forschung und Lehre,?Festschrift für Herbert Roth zum 70. Geburtstag, 2021, S. 283-340.?Auszug aus der Abhandlung: Einleitung - Kernthesen - Regelungsvorschlag.?
Im Nachgang interessant?Koalitionsvertrag 2021-2025 zwischen SPD, B?NDNIS 90/DIE GR?NEN und FDP, S. 106: "Gerichtsentscheidungen sollen grunds?tzlich in
anonymisierter Form in einer Datenbank ?ffentlich und maschinenlesbar verfügbar sein".?
Hard Cases & Great Cases Make Bad Law. Doch auch die schiere Masse gleichgelagerter F?lle hinterl?sst Schneisen in der gewohnten Qualit?t richterlicher Rechtsfindung. Das zeigt sich (abermals) bei der Aufarbeitung des 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网elskandals - findet Michael Heese und fordert eine beherzte Reform der zivilprozessualen Sachaufkl?rung im NJW-Editorial Heft 3/2022.?
Im Nachgang interessant:?BGH, Beschl. v. 10.1.2023 – VIII ZR 9/21, BeckRS 2023, 1723: Mercedes-Benz mit Motor OM 642 und unzul?ssiger Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) als Sachmangel. Zur auch?deliktsrechtlichen Relevanz des Beschluses siehe Rn. 29: ?Sollte die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung daher - wie von der Kl?gerin behauptet - nahezu ausschlie?lich im Prüfstand die Abgasreinigung verst?rkt aktivieren, w?re dieser Umstand grunds?tzlich geeignet, um auf eine arglistige T?uschung der Genehmigungsbeh?rden und ein entsprechendes Unrechtsbewusstsein der Beklagten schlie?en zu lassen“.?
Liebe Studierende,
w?hrend des universit?ren Corona-Lockdowns im Wintersemester 2020/2021 habe ich die Vorlesung "ZPO II - Zwangsvollstreckungsrecht" live per Zoom übertragen und gleichzeitig als Videopodcast aufgezeichnet. Die Podcastreihe besteht aus 16 Folgen und der Vorlesungsstoff umfasst eine geschlossene Darstellung des Zwangsvollstreckungsverfahrens einschlie?lich der vollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelfe sowie des einstweiligen Rechtsschutzes.
Zun?chst war der Podcast?nur für Regensburger Studierende abrufbar. Im Wintersemester 2022/2023 habe ich mich dazu entschlossen, den Podcast ?ffentlich zug?nglich zu machen. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网, weil mich entsprechende Anfragen erreicht haben und weil ich aus vielen Gespr?chen mit Studierenden und Referendaren wei?, dass das Interesse für das Zwangsvollstreckungsrecht h?ufig erst sp?ter im Laufe des Studiums bzw. des Referendariats geweckt wird. Dann hat man aber zumeist nicht mehr die Zeit (oder die Gelegenheit) eine entsprechende Vorlesung zu besuchen. Der Videopodcast kann hier vielleicht eine Lücke füllen.?
Die Powerpointfolien des Videopodcasts habe ich aktualisiert und auf den aktuellen Gesetzgebungsstand (Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt?sowie zur ?nderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften vom 7. Mai 2021) gebracht.?
Sollten Sie beim Anschauen und Anh?ren den einen oder anderen Fehler finden, haben Sie zwei M?glichkeiten: Sie k?nnen ihn entweder behalten oder - noch besser - dem Lehrstuhlteam eine kurze E-Mail schreiben, damit ich das bei meiner aktuellen Pr?senzvorlesung berücksichtigen kann.?
Sie k?nnen die Vorlesung abrufen in der Mediathek der Universit?t Regensburg und - in etwas besserer Qualit?t - auch über den?YouTube-Kanal des Lehrstuhls.?
Ich wünsche Ihnen viel Spass mit dem Zwangsvollstreckungsrecht!
Prof. Dr. Michael Heese
Mit ?Legal-Tech-Inkasso“ und ?Consumer Claim Purchasing“ wollen private Unternehmen eine staatlich hinterlassene Rechtsschutzlücke schlie?en. Rechtsprechung?(VIII ZR 285/18 / II ZR 84/20) und Gesetzgebung?tun gut daran, diese Entwicklung zu f?rdern.?Doch darf die Deregulierung?nicht zur Folge haben, dass sich das private Versprechen wirkungsvollen Rechtsschutzes?ins Gegenteil verkehrt.
Dass diese Gefahr besteht, zeigt das?Beispiel des aktuell stattfindenden Ankaufs von Erstattungsansprüchen gegen Betreiber von Fitnessstudios. Heese, NJW-Editorial Heft 36/2021: Verbrauchergerecht??
Zur der von Professor Heese in diesem Beitrag festgestellten "Eindeutigkeit" der Rechtslage in Bezug auf Beitragspflicht und Vertragsverl?ngerung bei coronabedingter Fitnessstudioschlie?ung s. jetzt auch BGH,?Urt. v. 4. Mai 2022 – XII ZR 64/21: "Der Betreiber eines Fitnessstudios hat [...] gegen seinen Vertragspartner keinen Anspruch auf eine Vertragsanpassung wegen St?rung der Gesch?ftsgrundlage dahingehend, dass die vereinbarte Vertragslaufzeit um den Zeitraum einer pandemie-bedingten Schlie?ung des Fitnessstudios verl?ngert wird." Und im Nachgang interessant: Musterfeststellungsklage gegen die East Bank Club The Fitness Factory GmbH?("SuperFit Sportstudios") endet nach richterlichem Hinweis auf BGH-Urteil mit Anerkenntnisurteil, vgl. KG Berlin, Anerkenntnisurt. v. 29.8.2022 - 20 MK 1/21,?BeckRS 2022, 24605.??
Am 28. Dezember 2021 hat Ekkehard Schumann seinen 90. Geburtstag gefeiert.?Aus diesem Anlass ehrt ihn der Verlag Mohr Siebeck mit einem von Michael Heese und Tonio Walter verfassten Glückwunsch. Heese/Walter?JZ 2022, 27.?
Der 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网elskandal hat Individualklagewellen nach sich gezogen, die die Zivilgerichte bundesweit seit Jahren überlasten.?Die hieraus entstandene Diskussion um eine sich angeblich entwickelnde "Klageindustrie" ist unausgewogen und nicht zielführend.?Wer eine "Klageindustrie" am Werk sieht, verwechselt Ursache und Wirkung findet Professor Heese und fordert im NJW-Editorial Heft 9/2021 mehr kollektiven Rechtsschutz.?
Der Staat ist von Verfassungs wegen zur lückenlosen und ungekürzten Ver?ffentlichung der Entscheidungen seiner Gerichte verpflichtet. Eine Entscheidung muss hierzu nicht besonders ?ver?ffentlichungswürdig“ sein. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung soll nach überwiegender Auffassung zwar die Anonymisierung pers?nlicher Angaben und Umst?nde erforderlich machen. Weitergehende Schw?rzungen von Sachverhalt oder Entscheidungsgründen lassen sich mit den Pers?nlichkeitsrechten der Beteiligten dagegen typischerweise nicht begründen. An einem unl?ngst gescheiterten Versuch, die Ver?ffentlichung zweier BGH-Entscheidungen unter Berufung auf den Ehrschutz in gr??tm?glichem Umfang zu verhindern, lassen sich diese Grunds?tze und einige verfahrensrechtliche Besonderheiten veranschaulichen. Und im Hinblick auf die noch immer bruchstückhafte Ver?ffentlichung der Entscheidungen der Instanzgerichtsbarkeit ist festzustellen: Entscheidungs?ffentlichkeit ist ein Reformthema für das digitale Zeitalter.?Heese, Die praktisch uneingeschr?nkte Pflicht des Staates zur Ver?ffentlichung der Entscheidungen seiner (obersten) Gerichte – Zu OLG Karlsruhe v. 22.12.2020 – 6 VA 24/20,?JZ 2021, 665.?
Vgl. weiterführend Heese, Ver?ffentlichung gerichtlicher Entscheidungen im Zeitalter der Digitalisierung – Entwicklungsstand und Entwicklungsdefizite einer Funktionsbedingung des modernen Rechtsstaats,?in: Althammer/Sch?rtl, Dogmatik als Fundament für?Forschung und Lehre,?Festschrift für Herbert Roth zum 70. Geburtstag, 2021, S. 283-340.?Auszug aus der Abhandlung:?Einleitung - Kernthesen - Regelungsvorschlag.? Zum Thema auch eingehend Hamann,?Der blinde Fleck der deutschen Rechtswissenschaft – Zur digitalen Verfügbarkeit instanzgerichtlicher Rechtsprechung,?JZ 2021, 656?und Hamann,?Transparenz der Justiz,?Sta?g?na?tion seit 50 Jahren,?LTO v. 2.7.2021.?
Der VI. Zivilsenat des BGH hat sich mehrfach zur deliktischen Haftung der Volkswagen AG wegen sittenwidriger vors?tzlicher Sch?digung positioniert. Obschon seine klaren Feststellungen zur Haftung dem Grunde nach im Ausgangspunkt zu begrü?en sind, muss eine Bilanz doch insgesamt kritisch ausfallen. Mit der Anwendung der Vorteilsausgleichung in Kombination mit der Versagung von Deliktszinsen hat der Senat Wesen und Funktion des Strafschadensersatzes sowie zentrale Wertungen des geltenden Zivilrechts verkannt und sich in Widerspruch zur Rechtsprechung anderer Zivilsenate gesetzt. Sein Bekenntnis zur Pr?ventionsfunktion des Haftungsrechts bleibt ein Lippenbekenntnis. Heese NJW 2020, 2779.?
Der Bundesgerichtshof wird sich voraussichtlich im Mai 2020 erstmals mit einer gegen die Volkswagen AG erhobenen Klage ?ffentlich befassen. Der Beitrag knüpft an die Ausführungen des Verfassers in NJW 2019, 257 zur ?Herstellerhaftung für manipulierte 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网el-Kraftfahrzeuge“ an und behandelt schwerpunktm??ig die seither ergangene und inzwischen umfangreiche Rechtsprechung der Oberlandesgerichte. Nach ganz überwiegender Auffassung haftet die Volkswagen AG den K?ufern dem Grunde nach aus § 826 BGB auf Schadensersatz. Die Gegenansicht, die sowohl den Haftungsgrund als auch den Fortbestand des Schadens bestreitet, überzeugt nicht. Heese JZ 2020, 178.?
Der europ?ische Binnenmarkt und der freie Handel stellen die Zukunftsf?higkeit der deutschen Dogmatik der Mobiliarsicherheiten zunehmend in Frage. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e ist – bedingt durch ihre Entwicklungsgeschichte unter anf?nglichem Ringen um Sinn und Nutzen von Publizit?t – hyperkonstruktiv und konfus. Der Umgang mit einzelnen Sicherungsrechten und ihren Funktions?quivalenten im geltenden Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht ist teilweise widersprüchlich und insoweit wertungsm??ig verfehlt. Die Anerkennung und der Umgang mit publizit?tslosen Mobiliarsicherheiten ist dagegen eine – vielleicht sogar die – deutsche Erfolgsgeschichte. Im Rahmen der wünschenswerten europaweiten Vereinheitlichung des Rechts der Mobiliarsicherheiten wird man mit ihr aber kaum Geh?r finden, wenn man sich einer Dekonstruktion der geltenden Dogmatik und ihrer teilweisen funktionalen Neuausrichtung verschlie?t.
Der anl?sslich des Fakult?tsseminars im November 2018 gehaltene Vortrag "Die Dogmatik der Mobiliarsicherheiten - Nachdenken über ein widersprüchliches System und seine Zukunftsf?higkeit in einem europ?ischen Rechtsrahmen" ist erschienen in: Boele-Woelki et al., Festschrift für Karsten Schmidt zum 80. Geburtstag, 2019, Band 1, S. 409.?