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Lehre

Wintersemester 2025/26

Professor Dr. Fritzsche und Lehrbeauftragte im Wintersemester 25/26


21100

Grundkurs BGB I

Die Vorlesung besteht aus drei Teilen (Teil I und II: Prof. Fritzsche, Teil III: Prof. Maschmann).?
Teil I beginnt bereits in den Einführungstagen ab 06.10. und enth?lt eine Einführung in das Zivilrecht sowie einen ?berblick über die Inhalte des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und die Technik der Rechtsanwendung im Zivilrecht. Ferner wird in das wissenschaftliche Arbeiten eingeführt (Recherchen zu Literatur und Rechtsprechung, verfügbare Literatur, korrekte Quellenangaben, Nutzung von Internet und KI). Teil II enth?lt einen ?berblick zum Delikts- und Schadensrecht, d.h. zu den Folgen, die Verletzungen anderer Menschen und ihrer Güter nach dem BGB haben.
Teil III erl?utert ausführlich den Allgemeinen Teil des BGB. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网er findet sich im ersten Buch des BGB und enth?lt "vor die Klammer gezogen" wichtige Regelungen für das gesamte Zivilrecht, insbesondere das Vertragsrecht. Im Mittelpunkt steht dabei die sog. Rechtsgesch?ftslehre. Behandelt werden Willenserkl?rungen und Vertr?ge, wie man sie vornimmt bzw. abschlie?t, welche Wirksamkeitsvoraussetzungen es gbit (Rechts- und Gesch?ftsf?higkeit, Form, inhaltliche Schranken des Rechtsgesch?fts, Nichtigkeit, Willensm?ngel), die Stellvertretung, die Verwendung von Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen, Fragen des Verbraucherschutzes und einiges mehr. Dabei werden fortlaufend? systematische Zusammenh?nge mit den anderen Büchern des BGB erschlossen.
Die Technik der Fallbearbeitung im Zivilrecht wird in den -> Konversationsübungen zum GK BGB I erlernt und vertieft. Die regelm??ige Teilnahme an einer dieser "K?s" ist Voraussetzung für die Teilnahme an der in den GK BGB I integrierten Anf?ngerübung, in der ein erster Leistungsnachweis (s.u.) erworben werden muss; diese Leistungen sind auch für den LL.B. Digital Law relevant und Voraussetzung für die Teilnahme an weiteren Klausuren im Studienverlauf.
Zur Vorbereitung auf die Abschlussklausur und die Ferienhausarbeit werden auch im Grundkurs selbst immer wieder F?lle zum Stoff gel?st -> mehr


21333

Examensklausurenkurs Zivilrecht (Fritzsche/Nu?stein/Wankerl) -> mehr


21690

Recht des unlauteren Wettbewerbs

Das Recht des unlauteren Wettbewerbs setzt dem Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb Grenzen, um die Interessen der Mitbewerber, der Verbraucher, sonstiger Unternehmen und der Allgemeinheit zu schützen. Es verbietet z.B. irreführende und bel?stigende gesch?ftliche Handlungen oder die aggressive Beeinflussung anderer Marktteilnehmer und setzt Grenzen für Werbevergleiche oder die Werbung in den Medien oder durch Influencende. Es schützt auch die Privat- bzw. Unternehmenssph?re. Ferner bek?mpft es negative ?u?erungen und die Behinderung von Mitbewerbern und enth?lt Vorschriften gegen Produktpiraterie und Wirtschaftsspionage. Die praktische Bedeutung in der Rechts- und Wirtschaftspraxis ist enorm, da auch die kollektive Durchsetzzung von Verbraucherschutzrecht und anderen Marktverhaltensregeln vorgesehen ist?-> mehr


21749

Contract Drafting

In dieser Veranstaltung geht darum, wie Vertr?ge, die auf deutschem Recht beruhen, in englischer Sprache formuliert werden sollen -> mehr




Sommersemester 2025

Professor Dr. Fritzsche und Lehrbeauftragte im Sommersemester 2025


21101

Grundkurs BGB II

Die Vorlesung führt den im Wintersemester begonnenen Grundkurs BGB fort. Im Mittelpunkt steht das Allgemeine Schuldrecht, das (grunds?tzlich) am Beispiel des Kaufvertrags dargestellt wird. Zun?chst werden die Grundbegriffe und Grundstrukturen des Allgemeinen Schuldrechts erkl?rt, danach der Inhalt von Schuldverh?ltnissen, insbesondere des Kaufvertrags. Den Schwerpunkt der Vorlesung bildet für Praxis und Klausuren wichtige Recht der Leistungsst?rungen; neben den allgemeinen Vorschriften wird die Gew?hrleistung im Kaufrecht behandelt. Weitere Regelungen des Allgemeinen Schuldrechts betreffen die Rückabwicklung von Schuldverh?ltnssen nach Rücktritt und Verbraucher-Widerruf, ihr Erl?schen durch Erfüllung und Erfüllungssurrogate, die Auswechslung der Parteien (insb. Abtretung von Forderungen) sowie die Beteiligung Dritter an Schuldverh?ltnissen (Vertrag zu Gunsten Dritter, Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter, Drittschadensliquidation) und Mehrheiten von Schuldnern und Gl?ubigern -> mehr


21333

Examensklausurenkurs Zivilrecht (Fritzsche/Nu?stein/Wankerl) -> mehr


21535

REX - Simulationsübung mündliche Prüfung

Die Veranstaltung richtet sich ausschlie?lich an Studierende nach dem schriftlichen Teil der Ersten Juristischen Staatsprüfung.

Die mündliche Prüfung beeinflusst die Gesamtnote der Ersten Juristischen Prüfung. In der Staatsprüfung macht sie ein Viertel, in der Universit?tsprüfung sogar ein Drittel der Gesamtnote aus. Sie bietet somit die M?glichkeit, die Gesamtnote im Vergleich zum schriftlichen Ergebnis zu verbessern oder zu verschlechtern. Deshalb bedarf es einer gezielten Vorbereitung auf die mündlichen Prüfungen, zu der diese ?bung beitragen soll -> mehr


21675

Seminar zu SP 9 und LL.B. DIGLAW -> mehr


21705

Einführung in die EDV für Juristen

Vermittlung studienspezifischer EDV-Kenntnisse -> mehr



Mitarbeiter:

Ass. jur. DAN HARMAN

21101a?????? Konversationsübung im Bürgerlichen Recht

Gruppe 7 ? Mittwoch, 18 bis 20 Uhr c.t., R 008


Ass. jur. LAURA ZELLHUBER, DAN HARMAN und Juristin Univ. ISABELLA ST?TTER

21101a ????? Konversationsübung im Bürgerlichen Recht

Gruppe 11 ? Donnerstag, 18 bis 20 Uhr c.t., R 008


Ass. jur. LAURA ZELLHUBER

21101a ????? Konversationsübung im Bürgerlichen Recht

Gruppe 11 ? Donnerstag, 16 bis 18 Uhr c.t., H 17


  1. Fakult?t für Rechtswissenschaft
  2. Bürgerliches Recht

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht

Prof. Dr.

J?rg Fritzsche

Fritzsche Dekan _quadratisch

Geb?ude RW (L), Zi. 2.02

Telefon 0941 943-2649 Telefax 0941 943-2574

E-Mail an Lehrstuhl

Sekretariat
Eva-Maria Busch