Beitrag im Handbuch "Softwarerecht" ver?ffentlicht
In der neuen Auflage des Handbuchs "Softwarerecht" (auch bekannt als "der Marly") hat Prof. Dr. Anna K. Bernzen die Kapitel zum gewerblichen Rechtsschutz und zum Schutz von Software, KI und ihren Erzeugnissen durch das Geheimnisschutzrecht bearbeitet.
Interdisziplin?res Forschungsprojekt auf KI-Konferenz vorgestellt
Erste Ergebnisse eines interdisziplin?ren Projekts, das Prof. Dr. Anna K. Bernzen und Janna Clara Pirk juristisch betreuten, wurden auf der?7. AAAI/ACM Conference on AI, Ethics, and Society in San Jose pr?sentiert. Auf Seiten des Kooperationspartners, des Fraunhofer IAIS, waren an dem Projekt Dr. Maximilian Poretschkin, Felix B. Müller und Rebekka G?rge beteiligt. Das Projekt untersucht, wie gut gro?e Sprachmodelle in der Lage sind, die Ausgabe urheberrechtlich geschützter Texte an Endnutzerinnen zu vermeiden. Die Ergebnisse k?nnen in den Proceedings zur Konferenz ab S. 984 nachgelesen werden.
Gastvortrag von Prof. Dr. Johanna Schmidt-R?ntsch im Rahmen von "Recht Divers"
Am Donnerstag, 24. Oktober 2024, wird Frau Prof. Dr. Johanna Schmidt-R?ntsch im Rahmen der Vortragsreihe ?Recht Divers“ an der Universit?t Regensburg zu Gast sein. Die ehemalige Richterin des Bundesgerichtshofs hat sich dort als erste Transperson in der Richterschaft geoutet. Unter dem Titel ?Als Transfrau bei Bundesgerichtshof, HU Berlin und Unabh?ngigem Kontrollrat“ wird sie über die Herausforderungen sprechen, denen sie aufgrund dessen in der juristischen Welt begegnet ist. Die Veranstaltung beginnt um 12 Uhr s.t. und findet im Raum H14 statt. Für die Teilnehmenden wird ein Mittagsimbiss bereitgestellt.
Anmerkung zu einem britischen Urheberrechtsurteil ver?ffentlicht
Der britische High Court of Justice f?llte im vergangenen Dezember eines der ersten Urteile weltweit zu der Frage, ob das Training von KI-Generatoren mit urheberrechtlich geschützten Werken zul?ssig ist. In der aktuellen KIR kommentiert Prof. Dr. Anna K. Bernzen ab S. 104 die Entscheidung des Gerichts, ein "summary judgment" hierzu abzulehnen.
Interview zu "Trusted Flaggern" auf tagesschau.de
Mit ?REspect!“ hat die Bundesnetzagentur in ihrer Rolle als Koordinator für digitale Dienste vor Kurzem den ersten deutschen "Trusted Flagger" nach Art. 22 Digital Services Act zugelassen. Das Konzept des vertrauenswürdigen Hinweisgebers wurde in den sozialen Medien aus Anlass dessen viel kritisiert. Mit tagesschau.de hat Prof. Dr. Anna K. Bernzen darüber gesprochen, was sich dahinter verbirgt. Der Artikel ist hier abrufbar.
PROF. DR.
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