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Deutscher Arbeitsgerichtsverband

Der Deutsche Arbeitsgerichtsverband e. V. f?rdert die Vermittlung und Kommunikation ¨¹ber Arbeitsrecht und Arbeitsgerichtsbarkeit u.a. durch die Durchf¨¹hrung von Ortstagungen. Als Forum der Begegnung zwischen haupt- und ehrenamtlichen Richtern, Unternehmens- und Verbandsjuristen sowie Fachanw?lten und Wissenschaftlern soll die Ortstagung Theorie und Praxis des Arbeitsrechts in einem lebendigen Gedanken- und Erfahrungsaustausch verbinden und ein pers?nliches Kennenlernen der Mitglieder erleichtern.


4. Ortstagung des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands

Mitarbeiterkontrolle in der digitalen Arbeitswelt:
Sch¨¹tzt das neue Datenschutzrecht vor gl?sernen Belegschaften?

Flyer

Pr?sentation Opritescu

Seite der Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes zur Ortstagung

Deutschland ist auf dem Weg in eine digitale ?konomie. ?Industrie 4.0¡° hei?t das Schlagwort, das den tiefgreifenden Wandel in Produktion und Dienstleistung auf den Punkt bringt. Andere sprechen gar von einer vierten industriellen Revolution. Und das mit Recht: Denn w?hrend es in der 1. Revolution um die Mechanisierung, in der 2. um die Industrialisierung und in der 3. um Automatisierung ging, hei?t jetzt das Paradigma: ?Digitalisierung¡°. °ÙÀû¹¬_°ÙÀû¹¬ÓéÀÖƽ̨£¤¹ÙÍøer Trend hat auch das Personalwesen erfasst und zu weitreichenden ?nderungen im Umgang mit den Besch?ftigtendaten gef¨¹hrt ¨C nicht nur im Bewerbungsverfahren, sondern auch bei der Entscheidung ¨¹ber Bef?rderungen, der Bewertung der Arbeitsqualit?t von Mitarbeitern und bei der Beendigung von Arbeitsverh?ltnissen.

Parallel zum Datenwachstum verbessern sich die algorithmischen Verfahren und Strategien der Datenanalyse. Screening und Big Data sind ¨¹berall im Personalwesen auf dem Vormarsch.

Damit ergibt sich ein Spannungsverh?ltnis zwischen Vor- und Nachteilen: W?hrend die Digitalisierung die Entscheidungsfindung f¨¹r Arbeitgeber bei diversen Personalfragen erleichtert, besteht andererseits die Gefahr, dass ?gl?serne Belegschaften¡° entstehen. Kann das neue Datenschutzrecht mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der Europ?ischen Union den Weg in die digitale ?konomie ebnen und gleichzeitig die Pers?nlichkeitsrechte von Arbeitnehmern sch¨¹tzen?

°ÙÀû¹¬_°ÙÀû¹¬ÓéÀÖƽ̨£¤¹ÙÍøer Frage widmete sich der Deutsche Arbeitsgerichtsverband auf seiner vierten Regensburger Ortstagung am 10.10.2017.

Wie in den Vorjahren zeigte sich auch dieses Mal wieder ein reges Interesse bei den ¨¹ber 100 anwesenden Richtern, Rechtsanw?lten, Personalverantwortlichen in den Unternehmen und Beh?rden mit ihren Betriebs- und Personalr?ten sowie den Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgeberverb?nden.

2017 10 10 Ortstagung Darbgv 2

In seiner Einf¨¹hrung zeigte der Pr?sident des LAG M¨¹nchen, Dr. Harald Wanh?fer, das oben genannte Spannungsverh?ltnis auf, das auch der Arbeitsgerichtsbarkeit einiges Kopfzerbrechen bereitet. Sodann f¨¹hrte Prof. Maschmann mit dem ersten Vortrag in das neue Datenschutzrecht ein. Er verdeutlichte, dass es sich bei der DS-GVO um ein ?Verbotsgesetz mit Erlaubnisvorbehalt¡° handelt. Einzelne ?berwachungs- und Kontrollmethoden f¨¹r Arbeitgeber w¨¹rden gemessen an den Erlaubnistatbest?nden, die die DS-GVO und das im Mai 2018 in Kraft tretende neue Bundesdatenschutzgesetz enthalten. Herausgestellt wurde auch der Hybridcharakter der DS-GVO, die wegen ihrer zahlreichen ?ffnungsklauseln teilweise einer Richtlinie gleicht. Hieraus ergeben sich Umsetzungsprobleme des deutschen Gesetzgebers. Prof. Maschmann zeigte dabei die Regelungsspielr?ume und Zweifelsfragen auf. Er beendete seinen Vortrag mit der Bemerkung, dass die Diskussion jetzt auf europ?ischer Ebene gef¨¹hrt werden m¨¹sse. Bei ihr habe jedoch der Europ?ische Gerichtshof und nicht das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort.

Anschlie?end beleuchtete Dr. Christoph Betz, Richter am Arbeitsgericht Regensburg, in seinem Vortrag das Problem der gerichtlichen Verwertung datenschutzwidrig erlangter Beweismittel. Er begann seine Ausf¨¹hrungen mit einer geschichtlichen Betrachtung und zeigte damit die gestiegene Relevanz des Problems ausgehend vom ?Lochbohrerfall¡° im Jahre 1970 hin zur Verwertbarkeit eines Keyloggerprotokolls im Jahre 2017. Da einfachgesetzliche Regelungen zu dieser Problematik fehlten, sei stets ein R¨¹ckgriff auf Art. 103 Abs. 1 GG notwendig. Dr. Betz pr?sentierte sodann die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Abw?gungslehre, wonach im Einzelfall zwischen dem Beweisf¨¹hrungsinteresse und dem Schutz des allgemeinen Pers?nlichkeitsrechts abzuw?gen sei. Abschlie?end er?rterte er die Fernwirkung von Beweisverboten und die M?glichkeit, Zufallsfunde zu verwerten.

Im Anschluss hieran zeigte Ute Opritescu, LL.M., Justitiarin bei der IG Metall Bayern, die Arbeitnehmerperspektive auf und differenzierte detailliert zwischen verschiedenen Kontrollm?glichkeiten und deren technischen Umsetzungen. Opritescu betonte, dass ?Kontrolle nicht gleich Kontrolle¡° sei und deshalb die Gewerkschaften die ?berwachungsm?glichkeiten, die die neuen Technologien b?ten, auch nicht generell ablehnten. Entscheidend seien angesichts der pers?nlichkeitsrechtlichen Relevanz aller Ma?nahmen zur Mitarbeiter¨¹berwachung konstruktive L?sungen, bei denen vor allem der datenschutzrechtliche Grundsatz der Datensparsamkeit beachtet werden m¨¹sse.

Schlie?lich zeigte Artur Nowak, Verbandsjurist bei der Regensburger Gesch?ftsstelle des Verbands der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie die Position der Wirtschaft bei der Digitalisierung der Arbeitswelt auf. Er vertrat die Ansicht, dass die Digitalisierung f¨¹r die deutschen Unternehmen auch eine Frage der Wettbewerbsf?higkeit gegen¨¹ber ausl?ndischer Konkurrenz sei. Hierbei stellte Nowak klar, dass nicht nur der pers?nlichkeitsrechtliche Datenschutz von Relevanz sei, sondern auch das Thema Datensicherheit diskutiert werden m¨¹sse. Nowak begr¨¹?te die Aufgeschlossenheit seiner Vorrednerin hinsichtlich konstruktiver Methoden, mahnte jedoch an, dass mit Besch?ftigtendaten effizient umzugehen sei. Die sich aus den gesteigerten Datenvolumina ergebenden M?glichkeiten sollten unbedingt genutzt werden.

2017 10 10 Ortstagung Darbgv

vlnr: Prof. Dr. Frank Maschmann, Dr. Christoph Betz, Dr. Harald Wanh?fer, Ute Opritescu, LL.M. und Artur Nowak

Anschlie?end entspann sich unter Leitung von Pr?sident Dr. Wanh?fer eine lebhafte Aussprache zwischen den Referenten, in die auch die Zuh?rer eingebunden waren, die engagiert Fragen stellten. Wanh?fers Fazit: Wir stehen am Anfang der Debatte. Sie muss mit allen Betroffenen gef¨¹hrt werden. Die Regensburger Ortstagung bot hierf¨¹r wieder ein exzellentes Forum.


Landestagung Bayern am 29. September 2016

Landestagung Bayern in Regensburg - Arbeit 4.0: Mitbestimmung und Mitarbeiterkontrolle in der digitalen Arbeitswelt

Plakatentwurf Final2

Der Deutsche Arbeitsgerichtsverband e.V. l?dt seine Mitglieder und die interessierte ?ffentlichkeit ganz herzlich zur Landestagung Bayern am 29. September in Regensburg ein.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite des DArbGV.

Links:


Dritte Ortstagung am 29. September 2015

Arbeit 4.0: Anywhere ¨C Anytime????????????????????????????????????????????????????????????????????? Wie gestaltet sich der rechtliche Rahmen f¨¹r die digitale Arbeitswelt der Zukunft?

Auswirkungen und Entwicklungen der Digitalisierung der Arbeitswelt sind momentan hochaktuelle und ?u?erst kontrovers gef¨¹hrte Fragestellungen. ?ber eines besteht jedoch Einigkeit: wir befinden uns l?ngst auf dem Weg in eine digitalisierte Arbeitswelt. ?Big Data¡°, ?Crowdsourcing¡°, ?Collaboration¡° und ?Cloud-Computing geh?ren bereits jetzt zu einem festen Bestandteil einer neuen Arbeitswelt. Digitalisierung erm?glicht es, theoretisch zu jeder Tageszeit (?anytime¡°) und von jedem Ort (?anywhere¡°) aus zu arbeiten.

Das er?ffnet einerseits Freiheiten: Familie und Beruf k?nnen besser miteinander in Einklang gebracht werden (?Work-Life-Balance¡°). Auch die ?Lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung¡° liegt stark im Trend: In der sogenannten ?Rushhour des Lebens¡° erm?glicht Digitalisierung flexible und autonome Entscheidungen dar¨¹ber, wo und wann man arbeiten will. St?ndige Erreichbarkeit kann andererseits aber auch ein Fluch sein. St?ndige Erreichbarkeit bedeutet Stress und belastet die Psyche.

Mobilit?t und Flexibilit?t auf der einen Seite ¨C St?ndige Erreichbarkeit und Stress auf der anderen Seite. Wie gelingt der Ausgleich und wie gestaltet sich der rechtliche Rahmen der digitalisierten Arbeitswelt?

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Genau diese Fragen wurden in der 3. Ortstagung des DArbGV am 29.09.2015 in Regensburg diskutiert. Erwartungsgem?? war der gro?e H?rsaal H 24 im Vielberth-Geb?ude der Universit?t Regensburg bis auf den letzten Platz besetzt. In gro?er Zahl haben Teilnehmer aus unterschiedlichsten Interessengruppen wie zum Beispiel Richterschaft, Anwaltschaft, Personalleiter, Betriebsr?te und Gewerkschaftsmitglieder teilgenommen.

Es ist 16 Uhr ¨C die Pr?sentation beginnt. Zwei gro?e Beamer werfen das Thema an die Wand: ?Arbeit 4.0: Anywhere ¨C Anytime. Wie gestaltet sich der rechtliche Rahmen f¨¹r die digitale Arbeitswelt der Zukunft?¡°. Der Pr?sident des LAG M¨¹nchen, Herr Dieter Moeller, hie? die Zuh?rer zun?chst herzlich Willkommen und hielt im Anschluss einen ?berblicksvortrag ¨¹ber m?gliche Auswirkungen der Digitalisierung. Ausgehend von der These, dass das arbeitgeberseitige Direktionsrecht k¨¹nftig eine nur noch geringe Rolle spielen wird, w¨¹rden in Zukunft konventionelle Definitionen wie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber in Frage gestellt und m¨¹ssen neu durchdacht werden. Das Fehlen eines Direktionsrechts habe weiterhin, so Moeller, auch massive Auswirkungen auf die Betriebsverfassung.

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Dieter Moeller, Pr?sident des LAG M¨¹nchen

Im Anschluss referierte Herr Thilo Schmid ?von der Continental Automotive GmbH, einem der gr??ten Automobilzulieferer weltweit, ¨¹ber die betriebliche Praxis der digitalisierten Arbeitswelt im Konzern. Der Leiter der Personalberatung der Regensburger Niederlassung sieht l?nder¨¹bergreifende Kommunikation im Konzern als eine der gr??ten H¨¹rden der kommenden Jahre. Neue Innovationstools wie ?Contivation¡° oder die unternehmenseigene Plattform ?ConNext¡°, auf der sich die Mitarbeiter des Konzerns l?nder¨¹bergreifend in Blogs austauschen, Ideen sammeln und projektbezogen zusammenarbeiten k?nnen, seien hierbei ebenso richtungsweisende Neuerungen im Konzern wie die Betriebsvereinbarung ?Freiraum¡° zur Durchf¨¹hrung der bereits im Konzern gelebten mobilen Arbeit.

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Thilo Schmid, Continental Automotive GmbH

Im Anschluss erl?uterte Herr Prof. Dr. Maschmann schwierige und hochaktuelle Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Arbeitswelt stellen. Prof. Dr. Maschmann stellte Handlungsbedarf hinsichtlich gesetzlicher Regelungen etwa zu Arbeitsort und Arbeitszeit heraus und erl?uterte im Anschluss Besonderheiten, die entstehen, wenn Vorgesetzte nur noch virtuell (gegebenenfalls l?nder¨¹bergreifend) Anweisungen erteilen, die Leitungsmacht selbst also ausschlie?lich virtuell erfolgt. Hergebrachte Begriffe wie die Betriebszugeh?rigkeit werden, so Prof. Dr. Maschmann, in Frage gestellt und m¨¹ssen neu durchdacht werden. Auch stelle sich k¨¹nftig vermehrt die Frage, wie sich Arbeitszeit definiert, wie die Abgrenzung zur Freizeit vorzunehmen ist und ob diese Abgrenzung auch dann noch gelten kann, wenn der Arbeitnehmer f¨¹r den Arbeitgeber st?ndig erreichbar ist.

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Prof. Dr. Frank Maschmann, Lehrstuhl f¨¹r B¨¹rgerliches Recht und Arbeitsrecht der Universit?t Regensburg

Anschlie?end beleuchtete Herr Christian Dietl von der DGB Region Regensburg gewerkschaftliche Handlungsfelder. Einleitend erinnerte er an den 100. Todestag des US-Amerikaners Frederick Winslow Taylor. Die Lehre des ?Taylorismus¡° befasst sich mit der Rolle der menschlichen Arbeitskraft in maschinell durchgef¨¹hrten Produktionsprozessen. Digitalisierung mache jedoch, so Dietl, umgekehrt die Anpassung der Produktionsprozesse an die Menschen erforderlich und sei daher von besonderem gewerkschaftlichen Interesse. Dabei stellte er deutlich heraus, dass k¨¹nftig dem Arbeitsschutz eine besonders herausragende Bedeutung zukommen wird.

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Christian Dietl, DGB Region Regensburg

Herrmann Brandl von der vbw Regensburg (Vereinigung der bayerischen Wirtschaft) beleuchtete die Interessenlagen schlie?lich aus Arbeitgebersicht. F¨¹r ihn mache es die Flexibilisierung der Arbeitszeit erforderlich, sich von zu strikten und starren gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit zu entfernen. Die Entscheidung ¨¹ber Dauer und Lage Arbeitszeit sei seiner Meinung nach nicht durch den Staat vorzugeben, sondern m¨¹sse dem einzelnen Arbeitnehmer in Absprache mit seinem Arbeitgeber vorbehalten bleiben. Digitalisierung kann nur gelingen, wenn die Autonomie innerhalb der Betriebe gest?rkt wird.

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Hermann Brandl, vbw Regensburg

Im zweiten Teil der Veranstaltung bildete sich eine rege Diskussion, an der sich die Zuh?rerschaft ?u?erst interessiert beteiligte und mit gro?er Begeisterung einbrachte. Die Diskussion erfolgte mitrei?end, informativ, sachlich. Es meldeten sich Betriebsr?te, Richter und Vertreter der Arbeitgeberseite zu Wort. Kritische Fragen regten zum Nachdenken an. ?u?erst kontrovers wurde diskutiert, ob st?ndige Erreichbarkeit ¨¹berhaupt w¨¹nschenswert sei und ob nicht der Staat die Pflicht habe, einer st?ndigen Erreichbarkeit der Arbeitnehmer und damit einer m?glichen Ausbeutung der Arbeitnehmer entgegenzusteuern. Die Diskussion f¨¹hrte zu einem regen Austausch, der viele innovative Denkans?tze und neue Ideen f¨¹r diese hochaktuelle Fragestellung zutage f?rderte.

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?M?gen w?hrend der Diskussion gegens?tzliche Positionen vertreten worden sein, so herrschte zum Schluss doch ¨¹ber einen Punkt Einigkeit: Die Arbeitswelt von morgen wird sich grundlegend ?ndern und es liegt an uns allen, die Zukunft zu gestalten. Die Ortstagung des DArbGV leistete hierzu einen wichtigen Beitrag und wird sicher in Zukunft wieder das Thema aufgreifen.

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Von links nach rechts: Prof. Dr. Maschmann; Hermann Brandl, vbw Regensburg; Dieter Moeller, Pr?sident des LAG M¨¹nchen; Christian Dietl, DGB Region Regensburg; Thilo Schmid, Continental Automotive GmbH

Programm

16:00

Begr¨¹?ung

Dieter Moeller???????????????????????????????????????????????????????????????????????????????? Pr?sident des LAG M¨¹nchen

16:15

Digitale Arbeitswelt: ein aktueller Praxisbericht

Thilo Schmid
Continental Automotive GmbH

16:45

Digitale Arbeitswelt: der arbeitsrechtliche Rahmen

Prof. Dr. Frank Maschmann
Universit?t Regensburg

17:15

Co-Referate

Christian Dietl
DGB Region Regensburg

Hermann Brandl
vbw Regensburg

17:45

Diskussion

Moderation: Dieter Moeller
Pr?sident des LAG M¨¹nchen

19:00

Kleiner Empfang
im Foyer des H?rsaals

20:00 Ende


Zweite Ortstagung am 23. September 2014

Am 23. September 2014 fand die Ortstagung des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands in der Universit?t Regensburg statt.

Am 3. Juli 2014 hat der Deutsche Bundestag mit gro?er Mehrheit die Einf¨¹hrung eines gesetzlichen Mindestlohns beschlossen, der f¨¹r grunds?tzlich alle Besch?ftigten ab Anfang 2015 gelten soll. Zahlreiche Fragen bleiben umstritten: Ist der mit der staatlichen Lohnfestsetzung verbundene Eingriff in Tarif- und Privatautonomie erlaubt? Ist die Herausnahme von Praktikanten, Jugendlichen ohne Ausbildung und Langzeitarbeitslosen zul?ssig? Wie wird der 8,50 €-Stundenlohn bei einem Monatslohn ermittelt? Was erwartet Arbeitgeber, die sich nicht an den Mindestlohn halten? Welche Umgehungsm?glichkeiten bestehen? Wie wird der
Gesetzgeber darauf reagieren?

Nach den ?berblicksvortr?gen der Regensburger Professoren Dr. Alexander Graser, LLM (Harvard), und Dr. Frank Maschmann nahmen die Sozialpartner in Co-Referaten zum Thema Stellung. Anschlie?end wurden die oben erw?hnten Rechtsfragen mit den Zuh?rern diskutiert.

Es luden ein

Dieter Moeller
Pr?sident des LAG M¨¹nchen

und

Prof. Dr. Frank Maschmann
Ordinarius f¨¹r B¨¹rgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universit?t Regensburg.

?Download der Pr?sentationen

Programm

16:00? Begr¨¹?ung
???????????? Dieter Moeller
???????????? Pr?sident des LAG M¨¹nchen

16:15? Verfassungsrechtliche Fragen
???????????? Prof. Dr. Alexander Graser
???????????? Universit?t Regensburg

16:45? Arbeitsrechtliche Fragen
???????????? Prof. Dr. Frank Maschmann
???????????? Universit?t Regensburg

17:15? Co-Referate
???????????? Martin Bauer
???????????? DGB Rechtsschutz

17:45? Diskussion
???????????? Moderation: Dieter Moeller
???????????? Pr?sident des LAG M¨¹nchen

19:00? Kleiner Empfang
???????????? im Foyer des H?rsaals

20:00? Ende


Erste Ortstagung am 28. November 2013

Am 28. November 2013 fand die Ortstagung des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands in der Universit?t Regensburg statt.

Harter Wettbewerb und Innovationsdruck zwingen die Unternehmen immer h?ufiger, auf Fremdpersonal zur¨¹ckzugreifen: Freie Mitarbeit, Leiharbeit, Industriedienstleistungen, Werkvertrag sind weit verbreitet. Doch nicht jeder Einsatz ist erlaubt. Leiharbeit ist nur vor¨¹bergehend zul?ssig, mit Werkvertr?gen d¨¹rfen die strengen A?G-Regeln nicht umgangen werden. Wo aber beginnt der Missbrauch? Welche M?glichkeiten haben die Betriebsr?te? Wie kann der Arbeitgeber notwendigen Drittpersonaleinsatz durchsetzen?

Zu diesem brisanten und aktuellen Thema werden nach einem ?berblicksvortrag von Prof. Maschmann Co-Referate der vor Ort mit den Problemen vertrauten Verbandsjuristen den Stellenwert des Drittpersonaleinsatzes in den Unternehmen und seine Handhabung beleuchten. Anschlie?end sollen die neuen Rechtsfragen mit den Zuh?rern diskutiert werden.

Es luden ein

Dieter Moeller,
Pr?sident des LAG M¨¹nchen

und

Prof. Dr. Frank Maschmann,
Ordinarius f¨¹r B¨¹rgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universit?t Regensburg.

Download der Pr?sentationen

Programm

17:00? Begr¨¹?ung
??????????? Dieter Moeller
? ????????? Pr?sident des LAG M¨¹nchen?

17:15? Drittpersonaleinsatz im Unternehmen: aktuelle Probleme?und Tendenzen
? ????????? Prof. Dr. Frank Maschmann
??????????? Universit?t Regensburg?

17:45? Co-Referate zum Thema
? ????????? Christian Dietl
??????????? DGB Regensburg?

? ????????? RA Hermann Brandl
??????????? vbw Regensburg

18:15??Diskussion
??????????? Moderation: Dieter Moeller
??????????? Pr?sident des LAG M¨¹nchen

19:00? Kleiner Empfang
??????????? im Foyer des H?rsaals?

20:00? Ende



  1. Fakult?t f¨¹r Rechtswissenschaft
  2. B¨¹rgerliches Recht

Lehrstuhl f¨¹r B¨¹rgerliches Recht und Arbeitsrecht

Prof. Dr.
Frank Maschmann
 
Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.