Zum 1.12.2019 sind ?nderungen der LPO I (2008) in Kraft getreten, die das Lehramtsstudium Philosophie/Ethik (GYM) betreffen. Studierende, die im Herbst 2022 oder danach zum Examen (erstmalig) antreten, müssen unabh?ngig vom Zeitpunkt, zu dem sie sich eingeschrieben haben, für die Zulassung zum Examen die neuen Bedingungen erfüllen.
Das Erweiterungsfach Philosophie/Ethik für das Studium des Lehramts an Gymnasien wurde zum Wintersemester 2022/23 an der Universit?t Regensburg aufgehoben. Es werden keine Studierenden mehr neu in dieses Erweiterungsfach aufgenommen. Studierenden des Erweiterungsfaches Philosophie/Ethik werden letztmalig im Wintersemester 2024/25 (bis 31. M?rz 2025) Lehrveranstaltungen und universit?re Prüfungen angeboten. Studierende k?nnen nach Ablauf dieser Frist an der Universit?t Regensburg keine Studien- und Prüfungsleistungen im Erweiterungsfach Philosophie/Ethik mehr ablegen und verlieren ihren universit?ren Prüfungsanspruch. Für die Teilnahme an der Ersten Staatsprüfung auch nach Ablauf dieser Frist gelten die Regelungen der LPO I, die von diesen ?bergangsbestimmungen unberührt bleiben.
Das Institut für Philosophie betreut die Ausbildung im Fach Philosophie/Ethik für den Studiengang Lehramt an Gymnasien. Philosophie/Ethik kann an der Universit?t Regensburg nur als?Erweiterungsfach zu den regul?ren Lehramtsf?chern studiert werden.?
Die?Lehramtsprüfungsordnung I? (kurz: LPO I) regelt die Anforderungen in §76,?den Sie unten unter "Prüfungsordnungen" verlinkt finden. Informieren Sie sich bitte auch auf den Seiten des Zentralen Prüfungssekretariats und der Bayerischen Staatsregierung.
Das Studium verl?ngert die?Regelstudienzeit?um zwei Semester (siehe LPO I §20, Abs. 2,?Satz 2). Sie k?nnen Ethik über mehrere Semester parallel zu Ihrem sonstigen Lehramtsstudium studieren oder sich zwei Semester ausschlie?lich (oder vorrangig) dem?Studium des Fachs Ethik widmen.?
Mit einem Erweiterungsfach verbessern sich Ihre?Einstellungschancen, Details finden Sie?hier.
Die LPO sieht zwei Komponenten vor: einen sog. Universit?ren Leistungsnachweis (ULN) und das Staatsexamen in Form schriftlicher Prüfungen. Mit dem ULN weisen Sie auch Kenntnisse in Gebieten der Ethik bzw. Philosophie nach, die nicht Teil des?Staatsexamens sind. Im Staatsexamen werden auch Gebiete der Ethik bzw. Philosophie geprüft, die nicht bereits im ULN nachgewiesen wurden.
Dementsprechend ist auch das Studium aufgebaut:
ULN:?Sie belegen Lehrveranstaltungen aus den Teilgebieten Theoretische Philosophie, Grundlagen der systematischen Ethik und Klassische Werke der Ethik sowie aus dem Teilgebiet Religionsphilosophie und grundlegende Kenntnisse der Weltreligionen, für deren erfolgreichen Abschluss Sie den universit?ren Leistungsnachweis (ULN) erhalten.?
Vorbereitung auf das Staatsexamen:?Sie bereiten sich auf das Staatsexamen vor, indem Sie weitere Lehrveranstaltungen besuchen und/oder sich im Selbststudium die Inhalte aneignen. Leistungspunkte müssen hier nicht nachgewiesen werden.
Bei dem?Universit?ren?Leistungsnachweis?(ULN)?handelt es sich um eine Best?tigung, dass Sie das Studium ordentlich absolviert haben und die n?tigen Leistungsnachweise erbracht haben. Er wird vom Institut für Philosophie vergeben.?Nehmen Sie hierfür bitte Kontakt mit der Studienberatung Philosophie auf und bringen Sie Nachweise (Papierscheine) über die von Ihnen belegten?Lehrveranstaltungen mit. Sobald Sie den ULN?erhalten haben, k?nnen Sie sich im?Prüfungsamt für die Staatsexamensprüfung im Erweiterungsfach anmelden.
Für den ULN im Studiengang ?Philosophie/Ethik“ ist der erfolgreiche Besuch folgender Veranstaltungen nachzuweisen:
1. Veranstaltungen aus dem Teilgebiet Theoretische Philosophie (§76, Abs. 1, Nr. 2)
2. Veranstaltungen aus dem Teilgebiet Grundlagen der systematischen Ethik (§76, Abs. 1, Nr. 3a)
3. Veranstaltungen aus dem TeilgebietKlassische Werke der Ethik (§76, Abs. 1, Nr. 3b)???
oder
4. Veranstaltungen aus dem Teilgebiet Religionsphilosophie und grundlegende Kenntnisse über die Weltreligionen (§76,
??? Abs. 1, Nr. 6)
In den Einführungsvorlesungen besteht der?Leistungsnachweis?in einer Klausur, in den ?bungen und Proseminaren ist die für den BA-Studiengang vorgesehene Studienleistung zu erbringen.
Als Leistungsnachweis lassen Sie sich jeweils einen Papierschein für den ULN?aush?ndigen (keine Anmeldung über FlexNow!), den Sie dann zur Ausstellung des ULN der Studienberatung Philosophie vorlegen. Der ULN ist unbenotet.
Damit das Staatsexamen erfolgreich bestanden werden kann, wird der Besuch weiterer Lehrveranstaltungen dringend empfohlen. Besonders wichtig sind die folgenden Lehrveranstaltungen:
Proseminare ?Fachdidaktik Philosophie“
Lehrveranstaltungen zu Teilbereichen der Angewandten Ethik
weitere Lehrveranstaltungen zu Religionsphilosophie, Klassiker der Ethik usw.
Ein Leistungsnachweis muss in diesen Lehrveranstaltungen nicht erbracht werden.
Wichtig:?Wenn Sie in diesen Lehrveranstaltungen einen Schein erwerben, k?nnen Sie diesen u.U. auch an anderer Stelle in Ihrem Lehramtsstudiengang (z. B. im Wahlbereich) einbringen.?
Die inhaltlichen Prüfungsanforderungen der LPO umfassen:
1. Kenntnisse der philosophischen Ethik auf der Grundlage vertiefter Kenntnisse ausgew?hlter klassischer Werke.
2. Vertiefte Kenntnisse zentraler Fragestellungen der Angewandten Ethik aus drei der folgenden Bereiche:
3. Fachdidaktische Kenntnisse gem?? § 33 LPO I, insbesondere:
Unterrichtsthemen entsprechend den obersten Bildungszielen der Verfassung; fachdidaktische Konzeptionen und Modelle; Grundlagen der Moralpsychologie und Moralp?dagogik;
Methoden und Medien des Ethikunterrichts; zielgruppengerechte Gestaltung des Ethikunterrichts;
Das Staatsexamen besteht aus drei Klausuren mit einer Bearbeitungszeit von jeweils vier Stunden:
Eine Aufgabe aus dem Bereich Klassische Werke der Ethik; vier Themen werden zur Wahl gestellt
Eine?Aufgabe aus den genannten Teilbereichen der Angewandten Ethik; drei Themen werden zur Wahl gestellt
Eine?Aufgabe aus der Fachdidaktik; drei?Themen werden zur Wahl gestellt.
Dr. Peter Wiersbinski
Geb?ude PT Zi. 4.3.19
Telefon 0941 943-3241
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