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Aktuelles


Angemessenheitsbeschluss für UK

30. Juni 2021 | von Jakob Schlag


Am 28.06.2021 hat die Europ?ische Kommission einen Angemessenheitsbeschluss für das Vereinigte K?nigreich erlassen. Hierdurch gilt dieses nun als sicheres Drittland im Sinne der DSGVO, so dass für eine Datenübermittlung keine zus?tzlichen Ma?nahmen zu treffen sind. Bislang galten für den Datentransfer EU-UK seit dem Austritt von UK aus der EU ?bergangsregelungen, die immer wieder verl?ngert wurden. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e waren zuletzt jedoch befristet bis 30. Juni 2021. Nun hat die Europ?ische Kommission einen regul?ren Angemessenheitsbeschluss erlassen. Der freie Datenverkehr mit UK ist damit weiterhin m?glich.


Normalerweise gelten Angemessenheitsbeschlüsse dauerhaft und werden im Abstand von wenigen Jahren geprüft. In diesem Fall wurde eine etwas strengere Methodik gew?hlt. Der Beschluss ist von vornherein auf vier Jahre befristet, kann aber erneuert werden, falls das Vereinigte K?nigreich weiterhin ein angemessenes Datenschutzniveau sicherstellt. Aber auch schon w?hrend dieser vier Jahre erfolgt eine fortlaufende ?berprüfung durch die Kommission. Soweit auch in dieser Zeit schon ein angemessenes Schutzniveau nicht mehr gew?hrleistet ist oder die Kommission dies aufgrund mangelnder Kooperation der Regierung des Vereinigten K?nigreichs nicht mehr feststellen kann, kann die Kommission den Beschluss aussetzen, aufheben oder ?ndern.


Der Geltungsbereich wurde – zumindest vorerst – eingeschr?nkt: Datenübermittlungen im Rahmen der Einwanderungskontrolle durch das Vereinigte K?nigreich sind nicht vom Angemessenheitsbeschluss gedeckt.


Bei Fragen k?nnen Sie sich gern an das Team der Datenschutzbeauftragten unter dsb@ur.de wenden.


Links:
Europ?ische Kommission: Durchführungsbeschluss zur Angemessenheit des Schutzes personenbezogener Daten durch das Vereinigte K?nigreich – Datenschutz-Grundverordnung.


Pressemitteilung der Europ?ischen Kommission vom 28.06.2021: Datenschutz: Kommission nimmt Angemessenheitsbeschluss zum Vereinigten K?nigreich an.

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