Ihre Fortbildungspflicht im Bereich Datenschutz k?nnen Sie durch den Basis-Kurs erfüllen:
Den Basis-Kurs Datenschutz finden Sie unter: go.ur.de/basiskurs-ds
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Sollten Sie einen Antrag auf Telearbeit gestellt haben, so sind Sie verpflichtet, den angeboteten Kurs zu absolvieren.
Den Kurs zu IT-Sicherheit und Dastenschutz in der Telearbeit finden Sie unter:
Darüber hinaus bieten wir Ihnen individuelle Schulungen und Workshops an: Kommen Sie in Ihrem Arbeitsbereich regelm??ig mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen in Kontakt? Gibt es immer wieder auftretende, ?hnlich gelagerte datenschutzrechtliche Probleme? Gern bieten wir hierzu individuelle Schulungen und Workshops für einzelne Mitarbeitende oder Teams an. Vorab k?nnen wir die Problemfelder und den Bedarf besprechen, so dass die Mitarbeitenden für diese Sachverhalte geschult werden k?nnen und künftig auch datenschutzrechtliche Anfragen und Probleme selbstst?ndig bearbeiten k?nnen. Im Rahmen der Schulung oder des Workshops k?nnen dabei konkrete F?lle aus dem Arbeitsalltag besprochen werden.?
Teilnehmerzahl, Dauer und Ort werden individuell festgesetzt.
Um die Schulung effizient zu gestalten, wird die abgeschlossene Teilnahme am Online-Basiskurs Datenschutz vorausgesetzt.
Wenn Sie Interesse an einer individuellen Pr?senzschulung haben, schreiben Sie gern an dsb@ur.de.
You can find the course "Basic Data Protection Course" at: go.ur.de/basic-course-dp
1. Wie lange müssen die Teilnahmebest?tigungen aufbewahrt werden?
Für die Aufbewahrung von Teilnahmebest?tigungen gibt es keine gesetzlich vorgesehene zeitliche Grenze. Als Richtwert für die Aufbewahrung k?nnen jedoch drei Jahre angesehen werden. Auch die Bescheinigungen von ausgeschiedenen Mitarbeiter:innen müssen so lange aufbewahrt werden.
2. Wer muss die Teilnahmebest?tigung aufbewahren?
Verantwortlich für die Aufbewahrung und ?berprüfung der Teilnahme sind die Abteilungsleiter:innen und in den übrigen Einrichtungen die Einrichtungsleitungen. Die Fakult?ten und Lehrstühle organisieren dies in eigener Verantwortung. Eine Delegation ist grunds?tzlich m?glich.
3. Handelt sich bei dem Pflichtkurs Telearbeit um die gleichen Inhalte des Pflichtkurses zum Datenschutz und der IT-Sicherheit?
Nein, bei diesen Kursen handelt es sich nicht um dieselben Inhalte. Der Pflichtkurs Telearbeit und die Pflichtkurse zum Datenschutz und der IT-Sicherheit müssen unabh?ngig voneinander absolviert werden.
4. Wie erhalte ich eine Teilnahmebest?tigung?
Sie erhalten eine Teilnahmebest?tigung, in dem Sie nach der Teilnahme an dem jeweiligen Kurs bei "Teilnahmebest?tigung anfordern" das nebenstehende K?stchen markieren.?Anschlie?end erhalten Sie per E-Mail Ihre personalisierte Teilnahmebest?tigung (PDF).
5. Warum ist die Teilnahme an der Datenschutzschulung verpflichtend?
Die Universit?t Regensburg ist als datenschutzrechtlich Verantwortliche gesetzlich dazu verpflichtet, alle Personen, die in ihrem Verantwortungsbereich personenbezogene Daten verarbeiten, regelm??ig zum Umgang mit personenbezogenen Daten zu schulen und zum Datengeheimnis zu belehren.
6. Wer muss an der Schulung teilnehmen?
Alle Personen, die im Verantwortungsbereich der Universit?t Regensburg personenbezogene Daten verarbeiten. Dazu z?hlen:
7. Muss ich die Videos und die PPT anschauen, um die Teilnahmebest?tigung am Ende zu erhalten?
Nein, es ist ein Angebot von uns an Sie. Sie haben die Wahl, ob Sie die Videos und die PPT ansehen oder nur eines der beiden. Inhaltlich gibt es keine Unterschiede.
8. Muss ich die Tests machen, um eine Teilnahmebest?tigung zu erhalten?
Nein, die Tests werden nur optional angeboten.
9. Wo finde ich weitere Informationen zum Datenschutz und der IT-Sicherheit?
Datenschutz: /informationssicherheit/datenschutz/index.html??
IT-Sicherheit: /informationssicherheit/it-sicherheit/index.html?
10. Gibt es Kurse für englischsprachige Mitarbeitende?
Ja, es gibt für den Datenschutz und die IT-Sicherheit Kurse auf Englisch:
Datenschutz:?https://elearning.uni-regensburg.de/course/view.php?id=60738?
IT-Sicherheit: https://elearning.uni-regensburg.de/enrol/index.php?id=60735???????????????
11. Wo finde ich weitere Informationen zur Speicherdauer von Daten?
Hinsichtlich der Speicherdauer von personenbezogenen Daten k?nnen Sie auch auf den Regensburger Fristenkatalog zurückgreifen. Dort sind Fristen für die Aufbewahrung von verschiedenen Dokumenten und Daten gelistet.
Für fachspezifische Normen für die Aufbewahrung von Daten kann auch gerne bei Stellen wie bspw. dem Prüfungsamt nachgefragt werden.
12. Wann muss bei der Ver?ffentlichung von Daten auf der UR-Webseite eine Einwilligungserkl?rung eingeholt werden?
Eine Einwilligungserkl?rung muss dann eingeholt werden, wenn Sie Daten wie bspw. Fotos von Mitarbeitenden oder Studierenden auf die Webseite stellten wollen. Ein Muster finden Sie unter dem Punkt Einwilligung.
Bei Daten wie dem Namen, der dienstlichen Telefonnummer oder der E-Mail-Adresse ist das Einholen einer Einwilligung nicht erforderlich, da dies im Rahmen der Erfüllung des Arbeitsverh?ltnisses erfolgt.
13. Wenn bereits eine Datenschutz- oder IT-Sicherheitsschulung am UKR absolviert wurde, muss dann dennoch die Schulung der UR absolviert werden?
Nein. UKR und UR erkennen ihre Basisschulungen gegenseitig an. Alle wesentlichen Inhalte sind ad?quat abgebildet. Bitte bewahren Sie Ihre jeweilige Teilnahmebescheinigung auf, so dass Sie die Teilnahme auf Verlangen nachweisen k?nnen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Schulungen regelm??ig zu wiederholen sind. Es gilt der Turnus an der Einrichtung, an der die Schulung absolviert wurde.