Zur Beachtung: Alle wichtigen Informationen der ZTL werden ab 1. M?rz 2024 ausschlie?lich über den Newsletter verschickt. Die bisherige E-Mailliste wird zu diesem Zeitpunkt deaktiviert. Weitere Infos im Mitgliederbereich.
Die Frist zur Meldung der Tierzahlen für das Jahr 2024 ist der 31.03.2025. Alle Informationen zur Versuchstiermeldung finden Sie im Mitgliederbereich.
Für die Antragstellung sind die Stellungnahmen des Nationalen Ausschusses (TierSchG) hilfreich.
Seit 01.12.2021 sind zus?tzliche Angaben bei Tierversuchsantr?gen erforderlich. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen zum Vorgehen bei der Antragstellung.
Genehmigungen von Versuchsvorhaben (auch laufende Verfahren) aus der UR bzw. dem UKR werden von der Regierung von Unterfranken bearbeitet.
Regierung von Unterfranken
Sachgebiet 55.2
Peterplatz 9
97070 Würzburg
E-Mail: tierversuche@reg-ufr.bayern.de
Für Einfuhrgenehmigungen nach § 11a (4) Tierschutzgesetz (z. B. M?use aus Nicht-EU-L?ndern) ist die Stadt Regensburg zust?ndig.
Stadt Regensburg
Umweltamt (Veterin?ramt)
Bruderw?hrdstr. 15b
93055 Regensburg
Für Einfuhrgenehmigungen von tierischen Nebenerzeugnissen (z. B. Probenmaterialien tierischen Ursprungs, Medien/Puffer mit tierischen Bestandteilen (FCS o. ?.) etc.) ist seit September 2021 die jeweils für den Bestimmungsort der Sendung zust?ndige