?bersicht
Welche Aufgaben habe ich im Zuge der Evaluation des Projekts?
Welchen Vorteil habe ich als Rechtsanw?ltin/Rechtsanwalt, wenn ich am Forschungsvorhaben teilnehme?
Wie informiere ich als Rechtsanwalt meine Partei über mein Vorbringen im Basisdokument?
Was passiert mit der Richternummer bei einem Berichterstatter- oder Richterwechsel?
Die Landgerichte Landshut und Regensburg in Bayern und die Landgerichte Hannover und Osnabrück in Niedersachsen sind beteiligt.
Am Landgericht Hannover nehmen teil:
4. Zivilkammer,?6. Zivilkammer,?8. Zivilkammer,?11. Zivilkammer,?13. Zivilkammer, 18. Zivilkammer, 19. Zivilkammer,?72. Zivilkammer, 1. Kammer für Handelssachen, 4. Kammer für Handelssachen
Am Landgericht Landshut nehmen teil:
1. Zivilkammer,?5. Zivilkammer,?7. Zivilkammer,?8. Zivilkammer,?2. Kammer für Handelssachen
Am Landgericht Osnabrück nehmen teil:
1. Zivilkammer, 3. Zivilkammer, 6. Zivilkammer,?9. Zivilkammer, 1. Kammer für Handelssachen,?3. Kammer für Handelssachen,?4. Kammer für Handelssachen,?5. Kammer für Handelssachen
Am Landgericht Regensburg nehmen teil:
1. Zivilkammer,?3. Zivilkammer,?7. Zivilkammer,?1. Kammer für Handelssachen
Die von Seiten der Gerichte durchgeführte Praxisphase l?uft voraussichtlich bis Ende des Jahres 2023. Die Nutzung des digitalen Basisdokuments ist in anh?ngigen Rechtsstreitigkeiten aber auch sp?ter noch m?glich. Ebenso kann ein Wechsel in den Regelprozess erfolgen.
Richterinnen und Richter, sowie Anw?ltinnen und Anw?lte nehmen an der Evaluation teil und beantworten Fragen zu Vor- und Nachteilen des Basisdokuments.
Richterinnen und Richter werden darüber hinaus gebeten, in den jeweiligen Verfahren kurze Notizen zu einzelnen Verfahrensschritten zu fertigen, die für die Evaluation nutzbar gemacht werden k?nnen. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 betrifft nicht nur Vor- und Nachteile des Basisdokuments, sondern auch weitere Erkenntnisse zum Beispiel bezüglich Anforderungen an eine künftige IT-Anwendung oder Hinweise für eine rechtliche Neugestaltung der ZPO.
Die Vor- und Nachteile des Basisdokuments k?nnen natürlich erst in der Praxisphase ermittelt werden.
Die Strukturierung des Vortrages zu einem frühen Zeitpunkt des Verfahrens kann aber dazu beitragen, dass der Prozessstoff auch für die Verfahrensbeteiligten übersichtlicher wird und für alle Beteiligten zeitaufwendige Wiederholungen oder Widersprüche dadurch vermieden werden k?nnen.
Au?erdem wird für die Verfahrensbeteiligten schnell ersichtlich, ob alle zu bestreitenden Tatsachen bereits bestritten wurden.
Daneben kann die Strukturierung des Verfahrens für mehr Transparenz des Rechtsstreits zum Beispiel im Hinblick auf die weiteren Verfahrensschritte sorgen.
Ein zwischen Gericht und Prozessbevollm?chtigten vereinbartes Fristenregime kann den Rechtsstreit nicht nur strukturieren, sondern auch f?rdern und die Entscheidungsfindung beschleunigen.
Insgesamt ist im Test eine durchg?ngige Kommunikation zwischen Gericht und Prozessvertretern zu erwarten.
Da das Ziel des Projekts eine Empfehlung an den ZPO-Gesetzgeber ist, haben Teilnehmende die Chance, sich direkt an der Rechtsfortbildung zu beteiligen bzw. Einfluss auf diese zu nehmen.
Sie k?nnen Ihrer Partei das von der App erzeugte PDF des Basisdokuments als Ausdruck übermitteln. Verfügt Ihre Partei über die technischen Voraussetzungen, k?nnen Sie Ihr auch die Basisdokument.txt-Datei übermitteln, so dass Ihre Partei sich die Originalformatierung mit der Anwendung anschauen kann.
Für Evaluationszwecke ist es wichtig, dass die Verfahrenskennung z.B. ?Ha0101“ w?hrend des gesamten Verfahrens unver?ndert bleibt. Bei ?bertragung auf den Einzelrichter, bei Abgaben innerhalb des Gerichts oder der Kammer oder bei einem Richterwechsel wird die einmal vergebene Verfahrenskennung nicht mehr ge?ndert.
Die Anwendung ist unter?http://app.parteivortrag.de?erreichbar und ist auch über die Informationswebsite?http://www.parteivortrag.de?zu erreichen.
Die Anwendung ist über eine Web-Adresse im Browser erreichbar.
Die Anwendung funktioniert auf allen g?ngigen Browsern (Chrome, Firefox, Edge, Safari).
Kurzvideos und Informationsmaterial zu den einzelnen Funktionalit?ten der Anwendung k?nnen unter?www.parteivortrag.de?abgerufen werden (Unterpunkt Schulungsmaterial).
Das Basisdokument wird über eine Browseranwendung befüllt, sodass kein Download einer Anwendung erforderlich wird. Daten werden nur lokal gespeichert und k?nnen sodann von der Rechtsanw?ltin/vom Rechtsanw?ltin im eigenen IT-Umfeld der Kanzlei gespeichert werden.
Der Austausch des Basisdokuments zwischen Rechtsanw?lten und Gericht erfolgt über beA und EGVP.
Bei Rückfragen oder technischen Problemen k?nnen Sie sich über die E-Mail-Adresse?support@parteivortrag.de?oder im Rahmen der w?chentlichen Remote-Sprechstunde, mittwochs und freitags ab 12 Uhr per Telefon (0941 / 943-5099) bei uns melden. Eine Beratung per Videokonferenz ist im Rahmen der jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen m?glich (z. B. per Zoom, Skype, Teams).
Ja, selbstverst?ndlich. Die Teilnahme am Test ist freiwillig und kann – beispielsweise bei technischen Schwierigkeiten – jederzeit unterbrochen oder beendet werden.
Da das Basisdokuments im gerichtlichen Echtbetrieb und auf der Basis des geltenden Rechts genutzt werden soll, wird es via beA und EGVP ausgetauscht. Dazu wird es von den teilnehmenden Rechtsanw?ltinnen und Rechtsanw?lten in den nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 ERVV zugelassenen Dateiformat PDF übermittelt.
Daneben erfolgt die ?bermittlung in dem bearbeitbaren Format .txt. Dadurch wird sichergestellt, dass zun?chst das Gericht und sp?ter der Prozessbevollm?chtigte der gegnerischen Partei das Dokument weiter befüllen k?nnen.
Das erg?nzte so Dokument wird dann versioniert und auf gleichem Weg weitergeleitet.
Sie k?nnen die Basisdokument-Datendatei (.txt) mit Hilfe der Basisdokumentanwendung auf?http://app.parteivortrag.de??ffnen und erg?nzen. Hinweise zur genauen Vorgehensweise finden Sie in der Video-Mediathek und im Informationsmaterial unter?http://www.parteivortrag.de.
Ja. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e Funktionalit?t wurde im Rahmen eines ?nderungsmodus integriert. Die genaue Vorgehensweise wird in der Video-Mediathek und im Infomaterial erl?utert.
?nderungen am Basisdokument werden durch das Abspeichern der Basisdokument-Datendatei (.txt) finalisiert und k?nnen durch ?bermittlung dieser Datei an das Gericht kommuniziert werden. Pers?nliche Anmerkungen und erstellte Notizen k?nnen Sie in einer separaten Datei abspeichern und so selektiv an andere Parteien, beispielsweise an die Mandantschaft weitergeben.
百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e Funktionalit?t ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht Teil der Anwendung.
Richterliche Hinweise k?nnen mithilfe des Basisdokuments an alle Parteien übermittelt werden. Die genaue Vorgehensweise wird in der Video-Mediathek und im Infomaterial unter?www.parteivortrag.de?erl?utert.
Eine permanente Neustrukturierung des Basisdokuments ist nicht m?glich. Es k?nnen jedoch alle Parteien eigene, private Strukturierungen umsetzen.
Zudem wird Richterinnen und Richter ein Modus zur Prüfung streitigen oder nicht-streitigen Vortrags bereitgestellt. Die genaue Vorgehensweise wird in der Video-Mediathek und im Infomaterial unter?http://www.parteivortrag.de?erl?utert.
Eine Suchfunktion l?sst das Finden bestimmter Beitr?ge nach Stichworten zu.
Die grunds?tzliche Integration mit typischen Arbeitsumgebungen steht zun?chst nicht im Mittelpunkt des Forschungsvorhabens und ist?zum jetzigen Zeitpunkt kein Teil der Anwendung.
Allerdings kann jederzeit Vortrag, der mit externer Software in Text umgewandelt wurde, per Copy&Paste in das Basisdokument eingefügt werden.
Jegliche ?nderungen am Basisdokument müssen im Rahmen der herunterladbaren txt-Datendateien lokal abgespeichert werden. Die Arbeit am Basisdokument kann dann über ein erneutes ?ffnen dieser Datei fortgeführt werden.
Hier empfiehlt es sich, die Angaben zu den Parteien des Zivilprozesses und zu den Vertretungsverh?ltnissen (Rubrum) wie in einer Klageschrift aufzunehmen.
Das Basisdokument macht hier keine Vorgaben. Es bietet sich an, die Gliederungspunkte als oberste Gliederungsebene zu nutzen, z.B. Gliederungspunkt 1 für Antr?ge, Gliederungspunkt 2 für den 1. Sachverhaltsabschnitt (oder eine Vorbemerkung) usw. Die Beitr?ge selbst k?nnen Sie als zweite Gliederungsebene nutzen, so wie Sie bisher in einem Schriftsatz Abs?tze einfügen. Um Ihre Gliederung zu verdeutlichen, k?nnen Sie ?berschriften verwenden.
Es ist zweckm??ig, Ihre Beweisangebote am Ende jedes Beitrags anzubringen. So verhindern Sie, dass bei sp?teren Erweiterungen der Gliederung Ihre Beweisangebot von dem dazugeh?rigen Vorbringen gel?st werden kann.
Grunds?tzlich ja. Im Rahmen der Erprobung sind hier aber Besonderheiten zu beachten, weil ein gemeinsames Arbeiten an einem z.B. in der Cloud liegenden Dokument unter dem geltenden Rechtsrahmen ausgeschlossen ist. Reichen Sie ein von Ihnen bearbeitetes Basisdokument bei Gericht ein, wird es das Gericht m?glichst rasch der Gegenpartei zuleiten, damit diese ihre Bearbeitung auf die aktuelle Version aufsetzen kann. Sie k?nnen dies als Anwalt dadurch unterstützen, dass Sie bei zeitkritischen Erg?nzungen von Anwalt zu Anwalt (§ 195 ZPO) zustellen oder dem Gegner, dem das Basisdokument zur Stellungnahme übersandt wurde, eine eigene Bearbeitung ankündigen. Sollte in der Erprobung doch einmal eine gleichzeitige Einreichung von Bearbeitungen durch beide Parteien bei Gericht vorkommen, muss dies manuell aufgel?st werden.
Im Testbetrieb ist das Basisdokument auf den Austausch zwischen nur einer klagenden und einer beklagten Partei ausgelegt. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 schlie?t nicht aus, dass sich auf Kl?ger- bzw. Beklagtenseite im Einzelfall weitere Parteien beteiligen. In diesem Fall ist zwischen Prozessbevollm?chtigten und Gericht zu kl?ren, wie die Urheberschaft der Eintragung im Basisdokument kenntlich gemacht wird. Beispielsweise kann daran gedacht werden, einer Eintragung immer den Urheber voranzustellen oder diese farblich zu markieren.
Eine nachtr?gliche ?nderung von Beitr?gen eines vergangenen Vortrags ist aus Gründen der eindeutigen Nachvollziehbarkeit von Vortr?gen nicht vorgesehen.
Sie k?nnen einen bestehenden Gliederungspunkt jederzeit durch das Hinzufügen neuer Beitr?ge um weitere Argumente erweitern.
Die Teilnahme am Forschungsvorhaben ist sowohl für die beteiligten Richterinnen und Richter als auch für die Rechtsanw?ltinnen und Rechtsanw?lte und deren Mandantschaft freiwillig.
Daraus folgt auch, dass alle Verfahrensbeteiligten und das Gericht jederzeit von dem Projekt Abstand nehmen k?nnen, beispielsweise wenn ein technisches Problem auftritt, oder sich im Verfahren herausstellt, dass es für die Behandlung mit dem Basisdokument nicht geeignet ist.
Ja. Entscheidet sich eine Partei, beide Parteien oder das Gericht, das Basisdokument in einem einzelnen Verfahren nicht mehr zu nutzen, wird das Verfahren im üblichen Schriftsatzwege weitergeführt.
Das jeweils von den Prozessbevollm?chtigten der Parteien übersandte Basisdokument wird mit jedem Austausch als PDF zur Akte genommen. Gleiches gilt, soweit das Gericht das Basisdokument durch Hinweise o.?. erg?nzt. Des Weiteren gelangen richterliche Verfügungen und Entscheidungen, wie üblich, zu den Akten.
Das Basisdokument wird innerhalb des geltenden Rechts getestet und daher im elektronischen Rechtsverkehr mit den nach § 5 Abs. 1 Nummer 1 ERVV zugelassenen Dateiformaten ausgetauscht.
Nein. Eine Begrenzung findet nicht statt. Die Parteivertreter werden lediglich gebeten, ihren Vortrag innerhalb des Basisdokument sinnvoll zu strukturieren, beispielsweise einzelne abgrenzbare Schritte des Sachverhalts entsprechend darzustellen (z.B. gesonderte Abschnitte für einzelne M?ngel in einem Bauprozess) oder Sach- und Rechtsausführungen zu trennen.
Nein. Da eine Beschr?nkung von Umfang und Inhalt des Parteivortrags nicht stattfindet, wird insbesondere das rechtliche Geh?r nicht beschnitten.
Die Parteien bleiben verantwortlich für die Pr?sentation des Tatsachenstoffes, sodass auch die Geltung des Beibringungsgrundsatzes nicht in Frage gestellt wird.
Auch die prozessuale Waffengleichheit des Beklagten wird nicht etwa dadurch beschr?nkt, dass sich dieser an die gew?hlte Struktur des Kl?gers anzupassen hat. Insoweit wird allenfalls die Erkl?rungspflicht des § 138 Abs. 2 ZPO formalisiert. Au?erdem wird der Beklagte nicht zu einem Vortrag an bestimmter Stelle verpflichtet, sondern kann seinen Vortrag selbst zuordnen und eigene ?berschriften bilden.
Die Teilnahme an der Erprobung des Basisdokuments ist auch für die Richterinnen und Richter freiwillig. Ihnen wird daher keine bestimmte Arbeitsweise verbindlich vorgeschrieben. Die richterliche Unabh?ngigkeit hinsichtlich der Verfahrensleitung bleibt unbeeintr?chtigt.
Ein erh?htes Haftungsrisiko für Rechtsanw?ltinnen und Rechtanw?lte ist nicht zu erkennen. Die M?glichkeit, s?mtlichen Parteivortrag in das Verfahren einzubringen, wird nicht beschnitten, sodass Auswirkungen der Nutzung des Basisdokuments auf den Prozessausgang nicht zu erwarten sind. Insofern wird mit Teilnahme an der Erprobung auch nicht das Gebot des sichersten Weges verlassen. Vielmehr kann sich das Haftungsrisiko dadurch verringern, dass die Wahrscheinlichkeit sinkt, zu bestreitenden Parteivortrag zu übersehen.
Mit dem Ende des Tests wird auch die Pflege und der Support der Anwendung der Anwendung eingestellt, allerdings k?nnen die Verfahrensbeteiligten die Struktur des Basisdokuments auch im Schriftsatz weiterhin verwenden bzw. zu einzelnen Strukturierungspunkten soweit n?tig erg?nzend vortragen.
Das Forschungsvorhaben soll in geeigneten F?llen auch dazu genutzt werden, das Verfahren als solches zu strukturieren. Dazu kann beispielsweise ein Strukturierungsgespr?ch anberaumt werden, in dem die Parteien mit dem Gericht Fragestellungen zur Nutzung des Basisdokuments?besprechen.
Im Strukturierungstermin k?nnen die Parteien mit dem Gericht oder einem Mitglied des Gerichts eine sinnvolle weitere Ausgestaltung des Verfahrens er?rtern und dadurch eine Strukturierung bzw. Abschichtung des Verfahrens erreichen oder auch eine sinnvolle weitere Vortragsstruktur innerhalb des Basisdokuments besprechen.
Ein Strukturierungstermin ist in zwei verschiedenen Ausgestaltungsalternativen m?glich. Er kann entweder im formellen Rahmen eines frühen ersten Termins (§ 275 ZPO) oder im Rahmen eines informellen Gespr?chs mit den Parteien erfolgen.
Bei Durchführung eines frühen ersten Termins muss allerdings der ?ffentlichkeitsgrundsatz gewahrt werden und das Gericht h?tte in voller Besetzung vor Ort zu erscheinen, ebenso wie die Parteien. Der Einsatz von Videokonferenzen w?re lediglich unter den Voraussetzungen des § 128a ZPO m?glich.
Bei der Durchführung des Strukturierungstermins in Form eines informellen Gespr?chs handelt es sich nicht um einen Teil der mündlichen Verhandlung. Daher müsste lediglich Partei?ffentlichkeit gewahrt werden. Der Einsatz informeller Kommunikationsmittel (Telefonat, Videokonferenz) w?re nicht eingeschr?nkt. Au?erdem bestünde die M?glichkeit, den Strukturierungstermin ohne Anwesenheit der gesamten Kammer, etwa unter blo?er Teilnahme des Vorsitzenden oder des Berichterstatters durchzuführen (vgl. § 273 Abs. 2 ZPO). Zwar kann in einem solchen informellen Rahmen kein Vergleich zu Protokoll gegeben werden. Eine gütliche Einigung w?re jedoch dennoch im Wege eines Vorgehens nach § 278 Abs. 6 ZPO m?glich.
Zur Information der Mandantschaft stehen die unter?http://www.parteivortrag.de?abgelegten allgemeinen Informationen zur Verfügung.
Nein, das ist überflüssig. Ihr Vortrag im Basisdokument ersetzt nach dem Grundgedanken des Basisdokuments Ihren schrifts?tzlichen Vortrag zur Sache. Ihr Vortrag im Basisdokument ist bei ordnungsgem??er Einreichung in gleicher Weise wirksam wie in einem Schriftsatz. Eine Doppeleinreichung würde dazu führen, dass Ihr Vortrag zweimal ans Gericht gelangt und sich m?glicherweise daraus Widersprüchlichkeiten ergeben. Es wird daher empfohlen, darauf zu verzichten.
Es empfiehlt sich zu diesem Zweck, zumindest bei der erstmaligen Einreichung des Basisdokuments, eine ?bersendungsnachricht auf Ihrem Briefbogen zu verfassen (?Im Hinblick auf das Rubrum, die Antr?ge und die Ausführungen in tats?chlicher und rechtlicher Hinsicht verweise ich auf das beigefügte Basisdokument.“). Die ?bersendungsnachricht wird vom Gericht auch dem Gegner mit der Klage im Basisdokument zugestellt.
Bei der ?bermittlung per beA fügen Sie der Nachricht als Anlage das Basisdokument auch als PDF-Datei bei. Die PDF-Datei gibt den gesamten Inhalt des Basisdokuments wieder. Es wird empfohlen, dass Sie die PDF-Datei mit einer qualifiziert elektronischen Signatur versehen. M?chten Sie den sicheren ?bermittlungsweg aus Ihrem Anwaltspostfach nutzen, muss das PDF des Basisdokuments einfach signiert sein. Eine entsprechende Funktionalit?t sieht die Software vor. Bitte prüfen Sie in jedem Fall die ordnungsgem??e Erstellung der PDF-Datei vor Versendung. Die einzelnen Schritte k?nnen Sie der Kurzanleitung entnehmen.