Bei Bewerbern oder Bewerberinnen, die ihren ersten Hochschulabschluss bzw. ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen werden.
百利宫_百利宫娱乐平台¥官网er Nachweis ist durch Sprachkurse (Grundkurse) im Umfang von mindestens 120 Unterrichtsstunden oder durch Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europ?ischen Referenzrahmens (GER) zu erbringen.
Wird dieser Nachweis nicht zum Zeitpunkt der Immatrikulation vorgelegt, erfolgt die Immatrikulation vorl?ufig unter der aufl?senden Bedingung der Vorlage des Nachweises bis sp?testens zum Ende des ersten Studienjahres.