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Angebot für Fakult?ten

Informationen für Fakult?ten, die ein Weiterbildungsprogramm anbieten wollen

Wissenschaftliche Weiterbildung ist die Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer ersten Bildungsphase und in der Regel nach Aufnahme einer Erwerbs- oder Familient?tigkeit, wobei das wahrgenommene Weiterbildungsangebot dem fachlichen und didaktischen Niveau der Hochschule entspricht. Wissenschaftliche Weiterbildung geh?rt neben Forschung und Lehre zu den Kernaufgaben der Hochschulen.


Wie kann Wissenschaftliche Weiterbildung gestaltet sein?

Weiterbildende Masterstudieng?nge
Der weiterbildende Master baut auf den Studieninhalten eines Bachelorstudiums auf und dient der inhaltlichen Vertiefung und der Erweiterung von Kenntnissen und F?higkeiten. Das Studium dauert i.d.R. ein bis zwei Jahre, wird in einem berufsbegleitenden Format angeboten und führt zu einem postgradualen Abschluss. Weiterbildende Masterstudieng?nge stehen Bewerberinnen und Bewerbern mit abgeschlossenem Hochschulstudium offen. Gebühren werden auf Basis der Marktsituation kalkuliert.

Sonstige weiterbildende Studien

Sonstige weiterbildende Studien, wie z.B. Zertifikatsstudien, vermitteln i.d.R. fachspezifisches Wissen, das Arbeitnehmer für ihre Berufsausübung brauchen. Sonstige weiterbildende Studien stehen auch Personen ohne ersten Hochschulabschluss offen, wenn die Studieneignung im Beruf oder anderweitig erworben wurde. Für sonstige weiterbildende Studien k?nnen Entgelte auf privatrechtlicher Basis erhoben werden. Grundlage ist hier in jedem Fall eine Vollkostenrechnung unter Einbeziehung von Gemeinkosten.

Modulstudien

Bei Modulstudien handelt es sich um Module eines grundst?ndigen oder postgradualen Studiengangs, die einzeln oder zu thematischen Bl?cken zusammengefasst studiert werden k?nnen. Grundgedanke der Einführung von Modulstudien ist, einen schrittweisen Einstieg ins Studium zu erm?glichen und dabei sicherzustellen, dass die erworbenen Leistungen auch angerechnet werden k?nnen, wenn sp?ter ein volles Studium aufgenommen wird. Für den Zugang zu grundst?ndigen Modulstudien gelten dieselben Voraussetzungen wie für den Zugang zum jeweiligen grundst?ndigen Studiengang. Die Erhebung von Studienbeitr?gen oder –gebühren in Modulstudien ist durch das Bayerische Hochschulgesetz und die Hochschulgebührenverordnung gestaltet. Ausgegangen wird dabei immer von den Beitr?gen oder Gebühren des jeweils zugrundeliegenden Studiengangs, daraus errechnen sich dann die Beitr?ge oder Gebühren des Modulstudiums entsprechend des Anteils, das dieses an einem vollen Studiengang ausmacht.


An wen richtet sich Wissenschaftliche Weiterbildung?