Siebte Satzung zur ?nderung der Promotionsordnung
der Juristischen Fakult?t der Universit?t Regensburg
Vom 10. Mai 2005
Aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 83 des Bayerischen Hochschulgesetzes erl?sst die Universit?t Regensburg folgende ?nderungssatzung:
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Die Promotionsordnung der Juristischen Fakult?t der Universit?t Regensburg vom 31. Oktober 1969 in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1978 (KMBl II S. 157), zuletzt ge?ndert durch Satzung vom 07. Oktober 2002 (KWMBl II 2003 S. 1478), wird wie folgt ge?ndert:
1. ? 4 Abs. 2 wird wie folgt ge?ndert:
a) In Satz 1 wird das Wort "gut" durch das Wort "vollbefriedigend"
ersetzt.
b) In Satz 2 wird das Wort "gut" durch das Wort "vollbefriedigend" ersetzt.
2. In ? 12 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort "drei" durch die Worte "mindestens zwei" ersetzt.
3. ? 18 erh?lt folgende Fassung: "F?r die R?cknahme des Doktorgrades gelten die allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften."
? 2
百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universit?t Regensburg vom 27. April 2005 und der Genehmigung des Vorsitzenden des Leitungsgremiums der Universit?t Regensburg vom 10. Mai 2005.
Regensburg, den 10. Mai 2005
Universit?t Regensburg
Der Rektor
(Prof. Dr. Alf Zimmer)
百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e Satzung wurde am 10. Mai 2005 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 10. Mai 2005 durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Be-kanntmachung ist daher der 10. Mai 2005.
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